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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Car Cam
Nein. Weil das wäre bereits ein Formfehler.
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#2 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.084
iTrader-Bewertung: (9)
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AW: Car Cam
Ohne es anzusehen weiß er ja gar nicht, ob es evtl. doch legal aufgenommen wurde. Also darf er es ansehen und hinterher nicht ins Urteil einfließen lassen.
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#4 | ||
Registrierter Benutzer
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AW: Car Cam
Zitat:
Und dann entscheidet er, ob er es als Beweißmittel zulässt oder nicht. Lässt er es zu, dann sind die Changen einer Klage w.g. Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sehr gering. Hier mal für Interessierte eine Abhandlung über das Filmen und veröffendlichen. http://irights.info/artikel/meine-vi...-beachten/7656 Zitat:
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Das Problem beim Katz und Maus spielen ist. Zu wissen ob du die Katze bist. |
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Car Cam
Hier mal ein neues Urteil zu dem Thema:
https://www.lawblog.de/index.php/arc...nd-verwertbar/
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#6 | |||
Captain Slow
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AW: Car Cam
Zitat:
http://www.rechtsprechung.niedersach...ORE21004 2015 Es ging hierbei "nur" um Beleidigung, Nötigung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Es wurde niemand körperlich verletzt und es ist kein Sachschaden entstanden. Der Angeklagte wurde verurteilt zu 8 Monaten Haft auf Bewährung plus Führerscheinentzug mit Führerschein-Sperre für 10 Monate. Evtl. wichtig: der Zeuge hat angegeben, dass er die Kamera erst eingeschaltet hat, nachdem ihm der Beklagte schon im Rückspiegel aufgefallen ist. Ob dem tatsächlich so war oder ob die Aufnahme einfach nachträglich gekürzt wurde, sei dahingestellt. Und es ist vom Beklagten nur das Fahrzeug zu sehen, nicht seine Person. Und es handelt sich um ein Strafverfahren, nicht um ein Zivilverfahren. Bei der Begründung der Zulässigkeit der Aufnahmen bezieht sich das Gericht auf §28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz: Zitat:
Zitat:
Aber es ist auch "nur" ein Amtsgericht, das hier geurteilt hat, also niedrigste Instanz.
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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