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Alt 16.04.2015, 07:33   #1
Amtrack
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AW: Car Cam

Mir ist die Problematik des Filmens durchaus bewusst.
Mir gehts auch nicht darum, den Oberlehrer raushängen zu lassen und jeden vermeintlichen Fehler anderer anzuzeigen.

Mir gehts um solche Fälle wie den oben geschilderten (Spurwechsel, Unfall verursacht und dann behaupten es wäre anderes).

Alternativ der Radfahrer, den ich neulich fast platt gemacht hätte (kam Nachts unbeleuchtet mit richtig Schwung aus nem Seitenweg auf die Straße, natürlich ohne Vorfahrt seinerseits)... wenn so jemand unter deinem Auto liegt und du im Zweifel dann noch bis an dessen Lebensende gerade stehen musst, dann ist das Filmverbot zweitrangig würde ich vermuten.

Schuldfeststellung obliegt bei sowas natürlich dem Gericht, logo.
Ein Richter wird aber sicher nicht abgeneigt sein, ein evtl. vorhandenes Video zu sichten...er kann es ja in der Urteilsfindung außer betracht lassen
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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Alt 16.04.2015, 08:35   #2
Chronoworks
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AW: Car Cam

Zitat:
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Schuldfeststellung obliegt bei sowas natürlich dem Gericht, logo.
Ein Richter wird aber sicher nicht abgeneigt sein, ein evtl. vorhandenes Video zu sichten...er kann es ja in der Urteilsfindung außer betracht lassen
Das Problem ist mehr der gegnerische Anwalt, der den Antrag stellen wird, es nicht zuzulassen. Wenn der Richter ein Berufsrichter ist, (und das sind sie ab OLG), dann werden sie nach Sachlage, nicht nach Menschlichkeit urteilen. Wir kennen ja nun unsere Beamten.

Wenn es der Richter am LG in vorheriger Instanz dennoch macht, bist du ganz schnell in der Revision wegen Formfehler und BUMM, aus der Traum.
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Alt 16.04.2015, 09:07   #3
Amtrack
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AW: Car Cam

Klar wird er den Antrag stellen.
Der Richter kann aber recht schnell den Wind aus den Segeln nehmen mit "wird in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt" und es sich dennoch anschauen.

Gerade bei Personenschaden sehe ich da schon "Erfolgsaussichten".
Wenn nicht, naja - dann stehe ich halt so da wie ohne Kamera und habe noch weniger Glauben an die Rechststaatlichkeit.

"Vor Gericht und hoher See..."
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Alt 16.04.2015, 09:13   #4
gitplayer
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Ein Glück, dass durch die ganze Kulturbereicherung in naher Zukunft wieder das Faustrecht gilt, da kann man sich den Scheiß komplett sparen....
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Zitat:
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Alt 16.04.2015, 09:13   #5
Chronoworks
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AW: Car Cam

Zitat:
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Ein Glück, dass durch die ganze Kulturbereicherung in naher Zukunft wieder das Faustrecht gilt, da kann man sich den Scheiß komplett sparen....
Wer hatt denn die Null gewählt, dass du dich meldest
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Alt 16.04.2015, 09:15   #6
Chronoworks
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AW: Car Cam

Zitat:
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Klar wird er den Antrag stellen.
Der Richter kann aber recht schnell den Wind aus den Segeln nehmen mit "wird in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt" und es sich dennoch anschauen.
Nein. Weil das wäre bereits ein Formfehler.
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Alt 18.04.2015, 10:19   #7
Willy B. aus S.
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AW: Car Cam

Zitat:
Zitat von Chronoworks Beitrag anzeigen
Nein. Weil das wäre bereits ein Formfehler.
Ohne es anzusehen weiß er ja gar nicht, ob es evtl. doch legal aufgenommen wurde. Also darf er es ansehen und hinterher nicht ins Urteil einfließen lassen.
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Alt 18.04.2015, 12:41   #8
Chronoworks
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Alt 18.04.2015, 16:58   #9
Bimo
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Zitat:
Ohne es anzusehen weiß er ja gar nicht, ob es evtl. doch legal aufgenommen wurde. Also darf er es ansehen und hinterher nicht ins Urteil einfließen lassen.
Der Richter darf sich das Video in seinem Zimmer ansehen, das ist keine Veröffendlichung.
Und dann entscheidet er, ob er es als Beweißmittel zulässt oder nicht.
Lässt er es zu, dann sind die Changen einer Klage w.g. Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sehr gering.

Hier mal für Interessierte eine Abhandlung über das Filmen und veröffendlichen.

http://irights.info/artikel/meine-vi...-beachten/7656


Zitat:
Nä, das les ich mir hier nichtmehr durch
Das Bischen..... Wissen ist Macht....aber nix wissen macht auch nix
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Das Problem beim Katz und Maus spielen ist.
Zu wissen ob du die Katze bist.
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Alt 16.04.2015, 12:08   #10
suprafan
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AW: Car Cam

Zitat:
Zitat von Chronoworks Beitrag anzeigen
Das Problem ist mehr der gegnerische Anwalt, der den Antrag stellen wird, es nicht zuzulassen.
Darauf würde ich es ankommen lassen. Wenn man Wikipedia glauben darf, fielen solche Aufnahmen bei der "Drei-Sphären-Theorie" nach dem BVerfG in die Individualsphäre, wo eine Verwertung grundsätzlich zulässig ist und im Einzelfall gegen den Persönlichkeitsschutz abgewogen werden muss:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweis....A4ren-Theorie
Ob nun in so einem trivialen Fall (Aufnahmen aus dem öffentlichen Verkehrsraum) der Persönlichkeitsschutz des Unfallgegners Vorrang hat vor der Wahrheitsfindung, bezweifle ich mal. Jedenfalls in Deutschland, im Gegensatz z.B. zu den USA. Aber ich bin auch kein Jurist...
(Edit: Interessant wäre die Lage noch, wenn man Gesichter und Kennzeichen verfremdet, bevor die Aufzeichnung ausgewertet wird. Die beteiligten Fahrzeuge lassen sich ja dennoch zuordnen, wenn auf dem Video ein Unfall zu sehen ist )

Die Festinstallation mit dem Sockel für die Kamera wird zu rein privaten Zwecken (Landschaftsaufnahmen usw.) im Auto vorgenommen, und die Kamera oder die Speicherkarte natürlich nur bei Bedarf im Auto montiert. Wenn die Kamera nun zufällig montiert und eingeschaltet war, als der Unfall passiert ist, ist das halt ein glücklicher Zufall.

Was man aber auch beachten muss: die Kamera bzw. Speicherkarte kann bei einem Verkehrsunfall auch von der Polizei eingezogen werden, um die Schuldfrage zu klären. Man sollte also zusehen, dass man ordentlich fährt, während die Kamera aufzeichnet
__________________
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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