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#1 |
Alter Hase
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wie krass... ich schmeiss mich in die ecke...
unsere regierungen wollen uns eh nur verarschen... wegen 5 minuten bessere werte, gleich so viel weniger steuer... ztztzt... das ist doch alles nur abzockerrei und wir haben immer miesere strassen... |
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#3 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ![]() ![]() |
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#5 | ||
Junger Hüpfer
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Zitat:
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![]() ![]() Seilänt Dätz of doom! "What's the difference between a 400hp MKIII and a 600hp MKIV? Nothing, they both run 12's!" - Spoolme Zitat:
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#6 |
[NSH]Schlossgespenst
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Mal zurück zum Thema: das GAT-system wird lt. gutachten nur in zusammenhang mit der originalen auspuffanlage also 2 kats abgenommen. Soviel das papier... Praktisch kümmerts eh keinen wirklich. Und wenn sogar die normale anlage drunter ist, nur der erste kat fehlt, interessierts erst recht schon garkeinen.
Und technisch macht das ding eh nix mehr bei der asu, also auch da wurscht. reinbauen, bestätigen lassen, fertig.
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#7 |
Pleuellagerschalenkiller
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sieht der tüv denn nach ob das steuergerät drin ist?
hab jetzt schon von mehreren leuten gehört die sich nur den "wisch" gekauft haben und haben sich in die niedrigere steuerklasse setzen lassen ohne das steuergerät überhaupt drin zu haben! nur halt den zettel wo ordnungsgemässer einbau drauf steht! |
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