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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Car Cam
Nä, das les ich mir hier nichtmehr durch
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#2 |
[NSH]Ehrenmitglied
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AW: Car Cam
So, komm grad wieder vom Anwalt. Haben das Thema kurz angerissen.
(Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Aussage hier nicht vollständig ist und nur die Sichtweise von "diesem Anwalt in diesem Bezirk mit Bezug zu diesem Richter" ist und er von "seinen Fällen" gesprochen hat.) Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht zulässig. Eine "situationsbezogene" Aufzeichnung ist zulässig. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten und Kleinigkeiten ist eine Nutzung durch den Anwalt/Richter fraglich. Geht es in Richtung Straftaten (übrigens ist es interessant, was alles schon im Verkehrswesen als Straftat geahndet wird!), kann! es als Beweismittel herangezogen werden da hier die Schwere der Straftat überwiegt. Dies liegt im Ermessen des Richters und Anwalts. Der gegnerische Anwalt kann in dem Fall die Klage wegen "Persönlichkeitsrecht etc." einreichen, was aber mit dem aktuellen Fall nichts zutun hat und dann separat abgearbeitet wird. Auf Ebene der kleineren Gerichte hat ein aufgezeichnetes Video als Beweismittel auch schon für Erfolge für den Angeklagten gesorgt. Sobald es dann in die hohen Gerichte geht, wird auf so etwas mehr geachtet und es ist aussichtsloser, nur deswegen ein Erfolg zu haben bzw. wahrscheinlicher, dass der Gegner eine Anklage diesbezüglich einreicht. Desweiteren ist es vermehrt auch schon aufgekommen, dass ein einfaches Erwähnen einer Aufzeichnung zur Einstellung/Rücknahme der Verfahren seitens der Kläger geführt hat. Zu allerletzt wurde erwähnt, dass das immer noch ein brandheißes Thema ist und im "Rechtshintergrund" stark daran gearbeitet wird, es auch in Deutschland in Zukunft als zulässiges, ganz offizielles Beweismittel in sämtlichen Instanzen aufzunehmen, da ein positiver Nutzen gegenüber den Nachteilen wohl überwiegt. Demnach ist es für mich hier in meinem Landkreis bei meinem Anwalt und den Richtern nur förderlich und von Nutzen und ich werd mir die Tage ein Satz zulegen. Und als Randnotiz: In diesem Rechtsstaat kann alles immer überall vollkommen anders sein und ausgelegt werden. Drum geb ich auf die Aussage kein Gewähr oder Anspruch auf Rechtmäßigkeit. Interessant übrigens das hier ungefähr 5% der Beiträge auf die eigentliche Frage eingegangen sind. ![]() |
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