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Alt 15.04.2015, 22:04   #1
Chronoworks
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Zu dumm nur, dass es bei Verkehrssachen sich immernoch um Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten handelt

Wobei Vortäuschen einer Straftat durchaus keine Ordnungswidrigkeit ist...
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Alt 15.04.2015, 23:12   #2
Snake23
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Snake23 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Car Cam


Danke für die Infos.
Es geht hier weniger um Ordnungswidrigkeiten als um "Vorsatzstraftaten".

Und wenn es dann um Leib und Leben mit Todesfolge bei falscher Reaktion geht denk ich, wird sowas ein gewissen "Wert" haben.
Bis jetzt aber nur Vermutung.
Ich werd diesen Einwand, der aber andersweitig auch schon kam, mit meinem Anwalt besprechen. Danke für die Info.

Nachtrag:
"Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren."

Ich hab in dem Fall auch kein Problem, mir ein Schild ans Auto zu machen, was aussagt das "gefilmt wird". Somit ist es nicht mehr "unbemerkt"

Geändert von Snake23 (15.04.2015 um 23:21 Uhr).
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Alt 16.04.2015, 05:08   #3
Chronoworks
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AW: Car Cam

Was geht denn bei dir ab? Da weiss wohl wer, wie man feiert
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Alt 16.04.2015, 07:33   #4
Amtrack
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AW: Car Cam

Mir ist die Problematik des Filmens durchaus bewusst.
Mir gehts auch nicht darum, den Oberlehrer raushängen zu lassen und jeden vermeintlichen Fehler anderer anzuzeigen.

Mir gehts um solche Fälle wie den oben geschilderten (Spurwechsel, Unfall verursacht und dann behaupten es wäre anderes).

Alternativ der Radfahrer, den ich neulich fast platt gemacht hätte (kam Nachts unbeleuchtet mit richtig Schwung aus nem Seitenweg auf die Straße, natürlich ohne Vorfahrt seinerseits)... wenn so jemand unter deinem Auto liegt und du im Zweifel dann noch bis an dessen Lebensende gerade stehen musst, dann ist das Filmverbot zweitrangig würde ich vermuten.

Schuldfeststellung obliegt bei sowas natürlich dem Gericht, logo.
Ein Richter wird aber sicher nicht abgeneigt sein, ein evtl. vorhandenes Video zu sichten...er kann es ja in der Urteilsfindung außer betracht lassen
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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Alt 16.04.2015, 08:35   #5
Chronoworks
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AW: Car Cam

Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Schuldfeststellung obliegt bei sowas natürlich dem Gericht, logo.
Ein Richter wird aber sicher nicht abgeneigt sein, ein evtl. vorhandenes Video zu sichten...er kann es ja in der Urteilsfindung außer betracht lassen
Das Problem ist mehr der gegnerische Anwalt, der den Antrag stellen wird, es nicht zuzulassen. Wenn der Richter ein Berufsrichter ist, (und das sind sie ab OLG), dann werden sie nach Sachlage, nicht nach Menschlichkeit urteilen. Wir kennen ja nun unsere Beamten.

Wenn es der Richter am LG in vorheriger Instanz dennoch macht, bist du ganz schnell in der Revision wegen Formfehler und BUMM, aus der Traum.
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Alt 16.04.2015, 09:07   #6
Amtrack
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AW: Car Cam

Klar wird er den Antrag stellen.
Der Richter kann aber recht schnell den Wind aus den Segeln nehmen mit "wird in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt" und es sich dennoch anschauen.

Gerade bei Personenschaden sehe ich da schon "Erfolgsaussichten".
Wenn nicht, naja - dann stehe ich halt so da wie ohne Kamera und habe noch weniger Glauben an die Rechststaatlichkeit.

"Vor Gericht und hoher See..."
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Alt 16.04.2015, 09:13   #7
gitplayer
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gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
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Ein Glück, dass durch die ganze Kulturbereicherung in naher Zukunft wieder das Faustrecht gilt, da kann man sich den Scheiß komplett sparen....
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 16.04.2015, 09:15   #8
Chronoworks
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Chronoworks zeigte ein beschämendes Verhalten in der Vergangenheit
AW: Car Cam

Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Klar wird er den Antrag stellen.
Der Richter kann aber recht schnell den Wind aus den Segeln nehmen mit "wird in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt" und es sich dennoch anschauen.
Nein. Weil das wäre bereits ein Formfehler.
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Alt 16.04.2015, 12:08   #9
suprafan
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Zitat:
Zitat von Chronoworks Beitrag anzeigen
Das Problem ist mehr der gegnerische Anwalt, der den Antrag stellen wird, es nicht zuzulassen.
Darauf würde ich es ankommen lassen. Wenn man Wikipedia glauben darf, fielen solche Aufnahmen bei der "Drei-Sphären-Theorie" nach dem BVerfG in die Individualsphäre, wo eine Verwertung grundsätzlich zulässig ist und im Einzelfall gegen den Persönlichkeitsschutz abgewogen werden muss:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweis....A4ren-Theorie
Ob nun in so einem trivialen Fall (Aufnahmen aus dem öffentlichen Verkehrsraum) der Persönlichkeitsschutz des Unfallgegners Vorrang hat vor der Wahrheitsfindung, bezweifle ich mal. Jedenfalls in Deutschland, im Gegensatz z.B. zu den USA. Aber ich bin auch kein Jurist...
(Edit: Interessant wäre die Lage noch, wenn man Gesichter und Kennzeichen verfremdet, bevor die Aufzeichnung ausgewertet wird. Die beteiligten Fahrzeuge lassen sich ja dennoch zuordnen, wenn auf dem Video ein Unfall zu sehen ist )

Die Festinstallation mit dem Sockel für die Kamera wird zu rein privaten Zwecken (Landschaftsaufnahmen usw.) im Auto vorgenommen, und die Kamera oder die Speicherkarte natürlich nur bei Bedarf im Auto montiert. Wenn die Kamera nun zufällig montiert und eingeschaltet war, als der Unfall passiert ist, ist das halt ein glücklicher Zufall.

Was man aber auch beachten muss: die Kamera bzw. Speicherkarte kann bei einem Verkehrsunfall auch von der Polizei eingezogen werden, um die Schuldfrage zu klären. Man sollte also zusehen, dass man ordentlich fährt, während die Kamera aufzeichnet
__________________
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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