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#1 | |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Zitat:
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#2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Hi,
man müsste erst mal wissen, ob deine Freundin über 18 ist. Ist sie nämlich unter 18, greift das Jugendarbeitschutzgesetz. D.h. sie darf nicht mehr als 8 Std. täglich und 40 Std. in der Woche arbeiten. (§1 JArbSchG) Wenn sie bis 6 Std. arbeitet muss sie eine Pause von 30 min machen. Über 6 Std arbeit sind es 60 min Pause. (§11 JArbSchG) Sie darf zwar nur 5 Tage die Woche arbeiten (§15) aber Samstagsarbeiten ist in Bäckereien erlaubt. (§16). D.h er muss ihr ausser dem Sonntag noch einen anderen Tag freigeben. Ist sie über 18 Jahre musst du im Arbeitszeitgesetz schauen. Da heißt es im §3, dass sie die 8 Std.eigentlich nicht überschreiten darf, die Arbeitszeit sich aber auf 10 Std. täglich erhöhen kann. der Durchnitt der Stunden muss aber bei 24 Wochen wieder 8 Std. täglich ergeben. Eine Ruhezeit von 11 Std. zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn muss eingehalten werden. §5. Bei den Pausen ist es bis 6 Std. 30 min und ab 6 Std 45 min. §4 Ich würde aber an ihrer Stelle erst ne neue Ausbildungsstelle suchen. Und erst dann rechtliche Schritte unternehmen. Vielleicht kennt der Chef jemanden auf der HWK oder in der Innung und erfährt dadurch, dass ihr euch informiert habt. Dann macht er ihr das Leben mit Sicherheit noch schwerer. Was die Videokamara angeht: Da lachen ja die Hühner! Wenn der sich noch nicht mal den Strom für den Kühlschrank leisten kann, wie will er sich dann ne Kameraauswertung leisten können? Ausserdem muss sowas genehmigt werden und darf auch nur im Kassenbereich oder im Tresorbereich hängen! Hoffe ich konnte euch helfen. Lg Daniela Ist sie über 18 gilt das
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#3 |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
Er fährt aber Porsche
![]() Danke für die Hilfe, top Forum! ![]() ![]() |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
naja, klauen is auch sonstwo ein kündigungsgrund. das mit dem abrechnen und dem fehlbetrag aus eigener kasse auffüllen is auch sonst gang und gebe. was natürlich nich sein darf, ist das nach kassenübergabe kein "kassensturz" stattfindet. aber jetzt gleich wieder alles verteufeln nur weil der neue chef beim ersten gespräch mal den tarif durchgegeben hat is fehl am platze. sie soll beim probearbeiten besser mit den angehenden arbeitskollegen quatschen, da wird dann schnell klar ob sich der wechsel lohnt oder sie vom regen in die traufe kommt.
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#5 |
Dr. Sommer
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AW: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht/Ausbildungsrecht aus?
ja Vorraussetzung für dieses Gang und Gebe, wäre eine korrekte Kassenführung und das hört sich für mich komisch an! 200 Euro mit nach Hause nehmen, ich bin da ganz andere Qualitäten und Handhabungen gewöhnt, vielleicht darum. Aber ne da kann ich nich zustimmen mit dem "Tarif mal durchgegangen"! Ich würd den Azubi ganz anders einführen auch nicht sagen "ja wenn du mir nicht passt, fliegst du gleich wieder" und dann? Wenn er irgend wie seine alte nich bumsen durfte, hat er schlechte Laune und dann passt ihm meien Freundin nach nem Monat nicht und er kickt sie raus und sie steht dann ausbildungslos da also sorry *lach*
Ja das Probearbeiten muss sie schon machen! Dann muss sie sich entscheiden! Geändert von BAD_SUPRA (22.06.2009 um 20:03 Uhr). |
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