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Alt 05.03.2008, 22:51   #1
ToyotaTom
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ToyotaTom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
Zitat von Damon Beitrag anzeigen
Der Kindermörder Magnus Gäfgen darf mit staatl. Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nach einer Entscheidung des BVG hat der zu lebenslänglich Verurteilte 32jährige Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung zur Entführung u. Ermordung des 11jährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht worden war. Vorherige Instanzen hatten das Geld verweigert. Da schwillt mir der Hals wenn ich sowas lesen muß und ich wünschte es wäre in den USA passiert, da gibts noch die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten. Das ist ja eine Verhöhnung des toten Opfers und eine Umkehr: der Mörder wird zum armen Opfer!! Kein Wunder das jeder Verbrecher über unsere Justiz lacht!
erst ma verschieben bitte ...
zum zweiten muss ich aber sagen das seine forderug ja wie du sagst schon von mehreren instanzen abgelehnt wurde .. funzt doch ... fordern darf in D jeder aber bekommen is dann doch noch etwas anderes ...
zum urteil selbst äußere ich mich mal nicht - ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte
__________________
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Alt 05.03.2008, 23:03   #2
Benjaminvegeta
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Benjaminvegeta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
- ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte
Todesstrafe ist für sowas zu human.Giftspritze,elektrischer Stuhl...dauert ein paar Sekunden.

So ein Schwein sollte genau dasselbe bekommen ,was er dem kind angetan hat. Für sowas finde ich Auge um Auge, zahn um Zahn für angemessen.
Jetzt kann man sagen,das bringt das kind auch nicht zurück.Stimmt schon. Es nicht zu tun bringts aber auch nicht zurück. Derjenige bekommt jedoch das was er verdient und die Staatskasse wird auch entlastet von 15 jahren Strafunterhalt
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