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Finanzhilfe für Kindermörder!!
Der Kindermörder Magnus Gäfgen darf mit staatl. Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nach einer Entscheidung des BVG hat der zu lebenslänglich Verurteilte 32jährige Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung zur Entführung u. Ermordung des 11jährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht worden war. Vorherige Instanzen hatten das Geld verweigert. Da schwillt mir der Hals wenn ich sowas lesen muß und ich wünschte es wäre in den USA passiert, da gibts noch die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten. Das ist ja eine Verhöhnung des toten Opfers und eine Umkehr: der Mörder wird zum armen Opfer!! Kein Wunder das jeder Verbrecher über unsere Justiz lacht!
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Zitat:
zum zweiten muss ich aber sagen das seine forderug ja wie du sagst schon von mehreren instanzen abgelehnt wurde .. funzt doch ... fordern darf in D jeder aber bekommen is dann doch noch etwas anderes ... zum urteil selbst äußere ich mich mal nicht - ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Zitat:
So ein Schwein sollte genau dasselbe bekommen ,was er dem kind angetan hat. Für sowas finde ich Auge um Auge, zahn um Zahn für angemessen. Jetzt kann man sagen,das bringt das kind auch nicht zurück.Stimmt schon. Es nicht zu tun bringts aber auch nicht zurück. Derjenige bekommt jedoch das was er verdient und die Staatskasse wird auch entlastet von 15 jahren Strafunterhalt |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Von mehreren Vorinstanzen ists abgelehnt worden, das Bundesverfassungsgericht hats genehmigt! So stehts da.:laut::laut:
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hallo
verste die situation nicht genau.. Worüber regt ihr euch genau auf? Kann mir mal jemand die Sache erklären?:haeh: Gruss dusko:winky: |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Sorry, hab mich von dem Titel "sonstiges" in die Irre leiten lassen. Sonst hätt ich natürlich OT genommen.:engel2:
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Kurzfassung: Mieser Kindermörder entführt jungen Jakob. Er wird erwischt und befragt wo sich jakob befindet. Jedoch weigert er sich mit der info rauszurücken. Zu der Zeit hieß es von ihm dass er noch lebe. Da das Leben des Jungen auf dem spiel stand wurde dem Mörder mit folter gedroht um das Leben des Kindes noch retten zu können. Später als er endlich gestand, wo Jakobs Leiche( wurde entgegen der Aussage schon vorher getötet) ist, wurde er verurteilt. Jetziges Problem: der Mörder ist so dreist vom Staat für die angedrohte Folter eine Art Schmerzensgeld von 10000 Euro einzuklagen. Und der deutsche Staat,so verquer und seltsam er ist, spricht ihm jetzt auch noch recht zu. |
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...hoffentlich hatts der im knast richitg schön schwer ..würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär ;) und die anwälte die sowas auchnoch durchsetzen gehören fast in die selbe zelle ... würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär:heule:
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hallo
aha.. jetzt versteh ich warum sich hier alle aufregen. Aber da kommt mir die Frage auf... finden alle die sich hier aufregen androhung von Gewalt gut?:haeh: Gruss dusko |
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In so einem Fall, wo es darum geht,ob ein Kind wegen so eines Schweins stirbt (in nem Loch eingesperrt oder so/ hieß ja dass Jakob noch lebt), finde ich nicht nur die Androhung sondern sogar die Ausübung von Folter angemessen.
Der Mörder hatte ja auch kein Mitleid mit seinem Opfer. Heißt jetzt nicht dass ich Folter allgemein gut finde, aber in so nem Fall, in dem der Angeklagte zugibt, dass er eine Kindesentführung durchgeführt hat und aus reiner Boshaftigkeit und Hohn den Standort des Gefängnisses verschweigt, wäre es die einzige Rettung gewesen. Konnte ja keiner ahnen,dass das Arschloch den jungen vorher schön getötet hat. |
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Die Todesstrafe ist keine Strafe,sondern eine Erlösung!
Ich finde Lebenslange Haft ohne irgendwelche Vergünstigungen incl. harter Arbeit (Steinbruch,Sibieren(Gulak), drei Schwule 200KG Neger in seiner Zelle etc. DAS IST FÜR MICH eine ABSCHRECKENDE STRAFE!!!! |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Das deutsche Recht unterscheidet nicht bei Beihilfen und ähnlichen "Förderungen" in der schwere der begangenen oder auch nicht begangenen Straftat - wäre auch übel wenns so wäre (ok,in diesem Fall nicht).
Aber stellt euch mal vor, ihr seid wirklich arme Schlucker, durch einen dummen Zufallen kommen eure Daten auf ne DVD die der BND einem anderen armen Schlucker abkauft ;) und schwupp sitzt ihr wegen $teuerhinterziehung in Untersuchungshaft, könnt euch aber keinen Anwalt leisten geschweige denn dagegen prozessieren - und eben genau für sowas ist diese Beihilfe da. In Anspruch nehmen kann und darf sie eben jeder, auch der, der ein Kind umgebracht hat (nachweislich!). Justizia darf eben keinen Unterschied machen zwischen den Menschen :mnih: Würde ich auch nicht entscheiden wollen ab wo "noch Knast" und ab wann "killt ihn" gelten solle... |
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