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Alt 09.02.2007, 01:19   #1
lewi01
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Bitte o stweht geschrieben das , das Kennzeichen mittig angebracht sein muß???

Auszug aus der STVZO:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
__________________
Geht nich gibt´s nich!!!
lewi01 ist offline  
Alt 09.02.2007, 10:32   #2
lova1982
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Richtig, und außerdem sage ich dazu nur:

Alfa-Romeo...

falls einige wissen, was ich meine...
lova1982 ist offline  
Alt 09.02.2007, 11:04   #3
Supra-Fly
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AW: Turbo A Grill

Zitat:
Zitat von lova1982 Beitrag anzeigen
Richtig, und außerdem sage ich dazu nur:

Alfa-Romeo...

falls einige wissen, was ich meine...

So leicht solltet Ihr es euch nicht machen.
Ich wollte bei meiner Do-Luck Front das Kennzeichen unten in den Luftschacht montieren wie es auch Sumi gemacht hat.

Damit wäre meine Betriebserlaubnis erloschen,weil es dort nicht sein darf.

Ferrari z.B, hat eine Ausnahmegenehmigung..Das kann man also auch nicht so einfach vergleichen.

Bei Alfa kann man ebenfalls von einer Ausnahmegenehmigung ausgehen.Ausserdem gibt es mit Sicherheit von Tüv zu Tüv andere Ansichten.Wer also auf Nummer sicher gehen will,sollte sich direkt beim zuständigen Tüv vor Ort erkundigen und sich die Zusage des Tüv Prüfers auch schriftlich geben lassen damit auch ein Polizist mit anderer Ansicht vor Ort überzeugt werden kann.
Supra-Fly ist offline  
Alt 09.02.2007, 11:56   #4
lewi01
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Zitat:
Zitat von Supra-Fly Beitrag anzeigen
So leicht solltet Ihr es euch nicht machen.
Ich wollte bei meiner Do-Luck Front das Kennzeichen unten in den Luftschacht montieren wie es auch Sumi gemacht hat.

Damit wäre meine Betriebserlaubnis erloschen,weil es dort nicht sein darf.


Richtig!
Wie in dem Auszug zu lesen ist darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen.
Dieses wirst du wohl unterschritten haben.

Ansonsten muß es nur vertikal gerade sein (hinten darf es es im Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein).
__________________
Geht nich gibt´s nich!!!
lewi01 ist offline  
Alt 09.02.2007, 12:06   #5
nanny
 
Beiträge: n/a
AW: Turbo A Grill

Das Kennzeichen muß sich an der original dafür vorgesehenen Stelle befinden. Und das ist bei der Supra nunmal mittig. Das es bei Alfa an der Seite sitzt, ist weil die eine andere Bauartgenehmigung dafür haben und der seitliche Sitzt nunmal da eben der originale ist. Kennzeichen einfach so umsetzten darf man normalerweise nicht.
 
 


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