Toyota Supra - Forum

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Nucleon 07.02.2007 17:59

Turbo A Grill
 
Hab noch einen neuen unlackierten Turbo A Grill über, ist kein Original. Preis 150€ + Versand.



Zum vergrößern anklicken.

Nucleon 07.02.2007 18:54

AW: Turbo A Grill
 
Hier ein Beispielbild:


Willy B. aus S. 07.02.2007 20:48

AW: Turbo A Grill
 
und da kommt dann das Kennzeichen wieder davor, oder wie? Oder muss ich das dann tiefer hängen? Dann hab ich eine Luftöffnung geschaffen und ne andere dafür zugebaut...

Nucleon 07.02.2007 20:52

AW: Turbo A Grill
 
Hallo Willy, wo das Kennzeichen nun bleibt oder hinkommt bleibt der Kreativität des Besitzers überlassen.

Silent Deatz 07.02.2007 21:16

AW: Turbo A Grill
 
Laut Gesetz muss das vordere Kennzeichen min. 20cm (oder auch 30cm) über dem Boden sein. Kann ich es dann eigentlich einfach nach links oder rechts verschieben? Also so wie die Alfas.

Andreas-M 07.02.2007 21:39

AW: Turbo A Grill
 
Klar, seitlich daneben gesetzt und gut is.
zum tüv natürlich alle 2 jahre kurz vor die lüftung gebaut. :D
Und wenns in der zwischenzeit wirklich mal ne bullenstreife stört,
was schon sehr sehr unwahrscheinlich ist, dann kostets 15 euro,
du sagst "jo jo herr oberförster, setzt ich natürlich wieder in die mitte :asia: " und fertig. :D

Silent Deatz 07.02.2007 21:50

AW: Turbo A Grill
 
Zitat:

Zitat von Andreas-M (Beitrag 291891)
Klar, seitlich daneben gesetzt und gut is.
zum tüv natürlich alle 2 jahre kurz vor die lüftung gebaut. :D
Und wenns in der zwischenzeit wirklich mal ne bullenstreife stört,
was schon sehr sehr unwahrscheinlich ist, dann kostets 15 euro,
du sagst "jo jo herr oberförster, setzt ich natürlich wieder in die mitte :asia: " und fertig. :D

Is das ein schlimmes vergehen? Bin noch in der Probezeit, sollte sich aber nich drauf auswirken oder?

Andreas-M 08.02.2007 17:53

AW: Turbo A Grill
 
Als ich früher so oft geblitzt worden bin wars mir egendwann zu blöd mit der blitzerei, und hab dann mal am kennzeichen "rumgewerkelt". Zumindest vor längeren autobahnfahrten... :D
Wurde man dann angehalten tat man ganz unwissen und blöd und dann galt eben dieses:

Zitat:
Tatbestandsnummer: 360100
Sie führten das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 60 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat

Verwarngeld: 10,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: ---

Silent Deatz 08.02.2007 18:26

AW: Turbo A Grill
 
Zitat:

Zitat von Andreas-M (Beitrag 291986)
Als ich früher so oft geblitzt worden bin wars mir egendwann zu blöd mit der blitzerei, und hab dann mal am kennzeichen "rumgewerkelt". Zumindest vor längeren autobahnfahrten... :D
Wurde man dann angehalten tat man ganz unwissen und blöd und dann galt eben dieses:

Zitat:
Tatbestandsnummer: 360100
Sie führten das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 60 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat

Verwarngeld: 10,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: ---

Alles klar :)
Dann kann ich beruhigt das Kennzeichen umsetzen.

lewi01 09.02.2007 02:19

AW: Turbo A Grill
 
Bitte o stweht geschrieben das , das Kennzeichen mittig angebracht sein muß???

Auszug aus der STVZO:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

lova1982 09.02.2007 11:32

AW: Turbo A Grill
 
Richtig, und außerdem sage ich dazu nur:

Alfa-Romeo...

falls einige wissen, was ich meine...

Supra-Fly 09.02.2007 12:04

AW: Turbo A Grill
 
Zitat:

Zitat von lova1982 (Beitrag 292093)
Richtig, und außerdem sage ich dazu nur:

Alfa-Romeo...

falls einige wissen, was ich meine...


So leicht solltet Ihr es euch nicht machen.
Ich wollte bei meiner Do-Luck Front das Kennzeichen unten in den Luftschacht montieren wie es auch Sumi gemacht hat.

Damit wäre meine Betriebserlaubnis erloschen,weil es dort nicht sein darf.

Ferrari z.B, hat eine Ausnahmegenehmigung..Das kann man also auch nicht so einfach vergleichen.

Bei Alfa kann man ebenfalls von einer Ausnahmegenehmigung ausgehen.Ausserdem gibt es mit Sicherheit von Tüv zu Tüv andere Ansichten.Wer also auf Nummer sicher gehen will,sollte sich direkt beim zuständigen Tüv vor Ort erkundigen und sich die Zusage des Tüv Prüfers auch schriftlich geben lassen damit auch ein Polizist mit anderer Ansicht vor Ort überzeugt werden kann.

lewi01 09.02.2007 12:56

AW: Turbo A Grill
 
Zitat:

Zitat von Supra-Fly (Beitrag 292101)
So leicht solltet Ihr es euch nicht machen.
Ich wollte bei meiner Do-Luck Front das Kennzeichen unten in den Luftschacht montieren wie es auch Sumi gemacht hat.

Damit wäre meine Betriebserlaubnis erloschen,weil es dort nicht sein darf.



Richtig!
Wie in dem Auszug zu lesen ist darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen.
Dieses wirst du wohl unterschritten haben.

Ansonsten muß es nur vertikal gerade sein (hinten darf es es im Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein).

nanny 09.02.2007 13:06

AW: Turbo A Grill
 
Das Kennzeichen muß sich an der original dafür vorgesehenen Stelle befinden. Und das ist bei der Supra nunmal mittig. Das es bei Alfa an der Seite sitzt, ist weil die eine andere Bauartgenehmigung dafür haben und der seitliche Sitzt nunmal da eben der originale ist. Kennzeichen einfach so umsetzten darf man normalerweise nicht.

Kristian_Wraae 10.01.2010 02:12

AW: Turbo A Grill
 
http://www.supramania.com/forums/sho...d.php?t=114123

http://www.supra-forum.de/showthread.php?t=28669

http://www.supra-forum.de/itrader_de...p?ir=1642u=367


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