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Abschleppstange & Kennzeichen
Hi
Ich muss meine Zicke zur Halle schleppen um ihr das Herz rauszureißen. Habe eine Abschleppstange bis 250 kg Hält die Stange das aus oder brauch ich was anderes? Und dann gleich noch was... müssen an das Abgeschleppte Fahrzeig gültige Kennzeichen? *edit* gefunden: Ein abgeschlepptes Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger und ist weder zulassungs- noch kennzeichnungspflichtig (benötigt keine Kennzeichen), solange es nicht unter eigener Motorkraft läuft. Weil ein abgeschlepptes Fahrzeug unter den zuvor genannten Bedingungen nicht zulassungspflichtig ist, muss das gezogene Fahrzeug weder haftpflichtversichert sein noch ist eine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten. Gem. § 10a AKB kommt die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges für Schäden auf, die durch das gezogene Fahrzeug verursacht werden aber was ist mit der Abschleppstange? danke schonmal Geändert von Timber (22.02.2006 um 11:04 Uhr). |
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