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#7 | |
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AW: Welche Reifendiemensionen sind möglich?
Zitat:
Ich hab nur was ab EZ 1.1.1991 gefunden, wo sich was geändert hat, und da liege ich bspw. schon drüber. Daher gilt da die Richtlinie 75/443/EWG. Dort steht: 4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen: O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h . Heißt im Klartext: Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig: echte 50 km/h = Tachoanzeige 50 - 59 km/h echte 100 km/h = Tachoanzeige 100 - 114 km/h echte 150 km/h = Tachoanzeige 150 - 169 km/h echte 200 km/h = Tachoanzeige 200 - 224 km/h http://www.vautec-nms.de/pdf/rili75_443_ewg.pdf Das Problem: Wer weiß die genaue Tachoabweichung seines Auto bei Serienbereifung? |
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