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Alt 15.03.2010, 00:06   #1
Daniel
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TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Da sich in den letzten Jahren einige Vorschriften geändert haben, und immer wieder danach gefragt wird, wäre es sinnvoll alles in einem Thread zusammenzufassen.

Was kann man momentan noch eintragen lassen?
Welche Art von Eintragung?
Wo habt ihr das eintragen lassen?
Erfahrungen?

für:

-Fremdmotoren
-Motorenanbauteile wie z.B. Turbo oder LLK
-Leistungssteigerungen
-Fahrwerke
-Lampen
-Karosserieteile
-Auspuffanlagen
-Reifen/Felgen
-Bremsanlagen
-Interieur wie z.B. Sitze, Gurte
-...
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Alt 17.03.2010, 12:28   #2
SupraJoerg
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SupraJoerg wird schon bald berühmt werden
AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Ein paar Fakten meines Tüv Spezis

Keine Eintragung mehr von:

Felgen nur mit Tragfähigkeit
keine Felgeneintrag mehr von z.b Mercedes auf Toyota

Ab nächstes Jahr wird es sehr problematisch mit größeren Umbauten.

Wir lassen diese Woche Holgers 2 JZ Motor und die MKIV Bremse tüven werde dann weiteres berichten bezüglich Möglichkeiten und Kosten.
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Motoren/Getriebebau, Abstimmungen.
Fahrwerk/Bremsen Modifikationen
2JZ Swaps alle Umbauten mit TÜV.
Hohlraumversiegelung/Rostbehandlung incl. vorher/nachher
Bilddokumentation mit Endoskop.
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Alt 17.03.2010, 14:27   #3
gitplayer
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gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zu der Felgensache hab ich ne Frage.

Ich hab neulich das hier gelesen:

http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Das würde ja heißen, daß ein Festigkeitsgutachten auch nicht für ne Eintragung ausreicht.

Wie verhält sich denn der Fall, wenn ich eine ABE eines anderen Fahrzeugs, bspw. LS 400 oder auch einige Toyota-Modelle, habe, aber nicht explizit für die Supra?

Aus dem Gutachten sind ja die KW Bereiche ersichtlich und die liegen teilweise wesentlich höher.

Würde ich damit die Felge eingetragen bekommen?
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Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 17.03.2010, 14:42   #4
berndMKIII
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Nein.

Ich habe ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten und ein Festigkeitsgutachten für die Felgen benötigt. Dann wurde ein technisches Gutachten erstellt und eine Vollabnahme gemacht. Und schon waren die Felgen eingetragen
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28 Jahre Supra > 250.000 km 7M-GTE ZKD-Count = 3
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Alt 17.03.2010, 14:45   #5
gitplayer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zitat:
Zitat von berndMKIII Beitrag anzeigen
Nein.

Ich habe ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten und ein Festigkeitsgutachten für die Felgen benötigt. Dann wurde ein technisches Gutachten erstellt und eine Vollabnahme gemacht. Und schon waren die Felgen eingetragen
Ich versteh nur Bahnhof.

Edit:

Schau mal in den Link:

Zitat:
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Das Festigkeitsgutachten der Räder sagt, wie man dem Link entnehmen kann, nur aus, daß DIE Räder, die GEPRÜFT wurden diese Werte haben. Es sagt aber nicht aus, ob die, die du eintragen willst genauso die Werte erfüllen. Deswegen zählen die Festigkeitsgutachten nicht.
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Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”

Geändert von gitplayer (17.03.2010 um 14:55 Uhr).
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Alt 17.03.2010, 14:52   #6
Benjaminvegeta
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Ich übersetze: Mit dem Gutachten für andere Fahrzeuge kriegstes nicht eingetragen. Mit viel Geld für technisches Gutachten und Vollabnahme gehts dann
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Alt 17.03.2010, 14:57   #7
gitplayer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zitat:
Zitat von Benjaminvegeta Beitrag anzeigen
Ich übersetze: Mit dem Gutachten für andere Fahrzeuge kriegstes nicht eingetragen. Mit viel Geld für technisches Gutachten und Vollabnahme gehts dann
Aber wie ich das grad erwähnt habe, nützt ein Festigkeitsgutachten ja nix. Die ZÄHLEN NICHT!
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Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 17.03.2010, 15:01   #8
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Wieso? Was verstehst du nicht?
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Alt 17.03.2010, 15:04   #9
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Du hattest nur ein Festigkeitsgutachten für die Felgen, das aber alleine nicht zählt. Der TÜV DARF dir das aufgrund eines solchen Gutachtens nicht eintragen. Im Link steht auch warum.

Und was soll da ein Gutachten für's Fahrwerk bringen?
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Zitat:
Zitat von George Orwell
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Alt 17.03.2010, 15:05   #10
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Moment. Also. Das Festigkeitsgutachten ALLEINE nützt nichts, wird aber auf jeden Fall benötigt. Dieses spezifiziert NUR die Felge und sagt nichts über die Kombination Fahrwerk, Fahrzeug, Reifen und Felge aus!
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Alt 17.03.2010, 15:09   #11
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Es sagt noch nicht mal was über die EINZUTRAGENDEN Felgen aus. Es sagt nur was über die auf Festigkeit geprüften Räder aus, und die sind bei der Prüfung natürlich zerstört worden.

Soll heißen: Normalerweise dürfte kein Tüv diese Gutachten überhaupt für irgendwas benutzen. Auch nicht in Kombination mit nem Fahrwerksgutachten.
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Zitat:
Zitat von George Orwell
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Alt 17.03.2010, 15:10   #12
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Wenn andere Felgen verwendet werden könnte ja das Fahrwerk stärker belastet werden. Spätestens wenn die Felgendimensionen vom Original abweichen wird die Abnahme halt aufwändiger.
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Alt 17.03.2010, 15:13   #13
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Zitat:
Zitat von berndMKIII Beitrag anzeigen
Wenn andere Felgen verwendet werden könnte ja das Fahrwerk stärker belastet werden. Spätestens wenn die Felgendimensionen vom Original abweichen wird die Abnahme halt aufwändiger.
Das zweifle ich nicht an.

Ich stelle nur in Frage, daß ein Festigkeitsgutachten für die Felgen überhaupt einen Nutzen bei der Eintragung hat. Denn es bescheinigt ja, wie erwähnt, nur die Festigkeit der geprüften (und dabei zerstören) Räder. Aber eben nicht die ihrer "Klone".
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Zitat:
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Alt 17.03.2010, 15:18   #14
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Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer. Nur der Prüfling wird geopfert. Wenn also niemand das Gutachten manipuliert sollte es passen. Ausnahmen bestätigen die Regel
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Alt 17.03.2010, 15:24   #15
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Zitat:
Zitat von berndMKIII Beitrag anzeigen
Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer.
Und wer oder was beweißt das?

Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden.

Und da stellt sich die Frage:

Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist?

Jetzt klar?


Edit: Steht doch auch im Link:

Zitat:
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
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Zitat:
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