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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Nein.
Ich habe ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten und ein Festigkeitsgutachten für die Felgen benötigt. Dann wurde ein technisches Gutachten erstellt und eine Vollabnahme gemacht. Und schon waren die Felgen eingetragen ![]() |
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#2 | |||
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Zitat:
Edit: Schau mal in den Link: Zitat:
__________________
Zitat:
Geändert von gitplayer (17.03.2010 um 14:55 Uhr). |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Ich übersetze: Mit dem Gutachten für andere Fahrzeuge kriegstes nicht eingetragen. Mit viel Geld für technisches Gutachten und Vollabnahme gehts dann
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Aber wie ich das grad erwähnt habe, nützt ein Festigkeitsgutachten ja nix. Die ZÄHLEN NICHT!
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#6 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Du hattest nur ein Festigkeitsgutachten für die Felgen, das aber alleine nicht zählt. Der TÜV DARF dir das aufgrund eines solchen Gutachtens nicht eintragen. Im Link steht auch warum.
Und was soll da ein Gutachten für's Fahrwerk bringen? |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Moment. Also. Das Festigkeitsgutachten ALLEINE nützt nichts, wird aber auf jeden Fall benötigt. Dieses spezifiziert NUR die Felge und sagt nichts über die Kombination Fahrwerk, Fahrzeug, Reifen und Felge aus!
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Es sagt noch nicht mal was über die EINZUTRAGENDEN Felgen aus. Es sagt nur was über die auf Festigkeit geprüften Räder aus, und die sind bei der Prüfung natürlich zerstört worden.
Soll heißen: Normalerweise dürfte kein Tüv diese Gutachten überhaupt für irgendwas benutzen. Auch nicht in Kombination mit nem Fahrwerksgutachten. |
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#9 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Wenn andere Felgen verwendet werden könnte ja das Fahrwerk stärker belastet werden. Spätestens wenn die Felgendimensionen vom Original abweichen wird die Abnahme halt aufwändiger.
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#10 | |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Zitat:
Ich stelle nur in Frage, daß ein Festigkeitsgutachten für die Felgen überhaupt einen Nutzen bei der Eintragung hat. Denn es bescheinigt ja, wie erwähnt, nur die Festigkeit der geprüften (und dabei zerstören) Räder. Aber eben nicht die ihrer "Klone". |
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#11 |
Registrierter Benutzer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer. Nur der Prüfling wird geopfert. Wenn also niemand das Gutachten manipuliert sollte es passen. Ausnahmen bestätigen die Regel
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