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#1 | |
Registrierter Benutzer
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Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Hi Leute,
mich erreichte heute folgendes Schreiben mit einem netten Foto: Zitat:
Ich habe von dem netten Schnappschuss überhaupt nichts bemerkt. Selbst wenn man Tacho 60 fahren würde, sind das höchstens 55 km/h, weil der bei den Celica T18 ordentlich vorgeht. Zudem sehe ich es aus Prinzip nicht ein, dort zu bezahlen. Ich kenne die Stelle. Ich bin da nie zu schnell. Macht Widerspruch Sinn? Was passiert wenn ich dort als Begründung die Wahrheit hinschriebe: Nö ich bin keinesfalls schneller als 50 gewesen und dazu geht mein Tacho auch noch vor. Ich hab neulich erst fette 5 € gelegt, weil ich wegen Bahnstreik das Auto nehmen musste und da Jemand Parkscheinautomaten auf den Campus gestellt hat. Auf den Campus! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Jetzt noch 25 Eier hinlegen geht überhaupt nicht. Da wird die Supra nie fertig wenn mich dieser Staat so abzockt. Das musste mal gesagt werden.
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#2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Tut mir leid, das es dich erwischte.
Ich rate dir allerdings vom Widerspruch ab. Denn: In diesen Fällen gilt das Lichtbild als fototechnischer Beweis, und wenn es zur Verhandlung kommt, ist das das ausschlaggebende Argument. Ein Widerspruch ist nur mit weiteren Kosten für dich verbunden (Verfahrens, Bearbeitungs- und erhöhtes Bußgeldkosten) , lieber "zahlen und freundlich sein". Ob du da nun einmal oder hundertmal mit ordnungsgemäßer Geschwindigkeit lang gefahren bist, zählt vor dem Kadi als unbeachtliche Schutzbehauptung nicht. Wasman machen kann ist das Foto anfordern (wenn es nicht bereits mit dabei war), was aber auch extra kostet. Tut mir leid, ich hätte dir lieber erfreulichere Nachrichten geschrieben.
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Bei 25€ einfach bezahlen.Wiederspruch lohnt sich nich.
Wurde letztes jahr mit 96km/h zuviel geblitzt und hab dann doch bezahlen müssen,mußte auch aufs Revier zur "Festellung der Person". Mußte im endefeckt nur das Bußgeld bezahlen und halt 3 Monate laufen aber sonst kahmen keine weiteren Kosten. |
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#6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
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Gruss Alex. Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, hätte ich 4 Füsse und keine 2 Hände zum lenken. |
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#7 | |
Junger Hüpfer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Aber wirklich. Wenn es an 25€ scheitert, dann sollte man auch keine Supra fahren
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![]() ![]() Seilänt Dätz of doom! "What's the difference between a 400hp MKIII and a 600hp MKIV? Nothing, they both run 12's!" - Spoolme Zitat:
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
sind zwar nur 25eur, aber es kann ja wirklich sein das er nicht zu schnell war auch die machen fehler. nur lohnt es sich nicht für 25eur....
mich hat es auch mit dem Toyota Previa geblitzt mit 177KM/h voll beladen mit 8 personen und Bergauf ![]() ich habe den ein Brief geschrieben das das fast unmöglich ist!! |
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#9 | |
Man nannte Ihn "Die Haube"!
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Zitat:
Hehe, entschuldige wenn ich lache, aber hier in der Schweiz sind wir andere Bussgelder gewohnt ![]() ![]() ![]() |
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#10 |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Wiederspruch lohnt sich erst wenn es um einen Fahrverbot geht
und du den Vollzug hinauszögern möchtest. Damit kann man in der Regel einen Aufschub von ca. 6 Monaten erreichen. Denn solange dauert es bis die Sache vor Gericht geht. So kann man mit einem geringen Kostenaufwand lediglich etwas Zeit schinden. Beispielsweise wenn man aus privaten oder beruflichen Gründen den Schein nicht umgehend abgeben kann. Kurz nach dem der Gerichtstermin feststeht sollte man jedoch den Einspruch zurückziehen, denn vor Gericht hat man nicht den Hauch einer Chance! Die Polizei hierzulande ist so dreist, da wird ein Teil der durch den Anwalt angeforderten Unterlagen bewust bis zur Verhandlung zurüchgehalten um es der Verteidigung das Leben schwer zu machen. Und dagegen ist man einfach machtlos ![]() |
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#11 |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Epsonator,
Du kannst höchstens noch den Nachweis verlangen, dass das Gerät im festgelegten Prüfintervall geeicht wurde und dann - bei Nichteinhaltung von x (weiß ich wirklich nicht mehr genau 3???) Monaten - Widerspruch einlegen. Kommst dann auch garantiert damit durch. Obs wirklich so ist (dass das Gerät falsch eingestellt wurde, nicht parallel zur Straße stand etc.) kannst Du aber nur umständlich herauskriegen. Frag Dich, obs Dir 25 Euro + eventuelle Bearbeitungsgebühren wert sind oder ob Du lieber was am Campus machst. ;-)
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#13 | |
Junger Hüpfer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Pass mal auf, er legt Widerspruch ein, verliert und muss nacher noch mehr zahlen
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![]() ![]() Seilänt Dätz of doom! "What's the difference between a 400hp MKIII and a 600hp MKIV? Nothing, they both run 12's!" - Spoolme Zitat:
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#15 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Wenn dann noch ein Verkehrsanwalt hinzugenommen wird (Akteneinsicht etc.), verdient er natürlich auch gern mit. Sicher mehr als 25€... ![]() Und das Verfahren wird dann vom total überlasteten und entnervten Richter wegen 25€ eingestellt. Kann man gleich mal ein, zwei Nullen dran hängen... ![]()
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