Toyota Supra - Forum

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Epsonator 14.11.2007 20:59

Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Hi Leute,

mich erreichte heute folgendes Schreiben mit einem netten Foto:

Zitat:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 62 km/h.
Das ganze kostet: Verwarnungsgeld 25 €.

Ich habe von dem netten Schnappschuss überhaupt nichts bemerkt. Selbst wenn man Tacho 60 fahren würde, sind das höchstens 55 km/h, weil der bei den Celica T18 ordentlich vorgeht. Zudem sehe ich es aus Prinzip nicht ein, dort zu bezahlen. Ich kenne die Stelle. Ich bin da nie zu schnell. Macht Widerspruch Sinn?

Was passiert wenn ich dort als Begründung die Wahrheit hinschriebe: Nö ich bin keinesfalls schneller als 50 gewesen und dazu geht mein Tacho auch noch vor.

Ich hab neulich erst fette 5 € gelegt, weil ich wegen Bahnstreik das Auto nehmen musste und da Jemand Parkscheinautomaten auf den Campus gestellt hat. Auf den Campus! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Jetzt noch 25 Eier hinlegen geht überhaupt nicht. Da wird die Supra nie fertig wenn mich dieser Staat so abzockt.

Das musste mal gesagt werden.

Easymoney 14.11.2007 21:05

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Tut mir leid, das es dich erwischte.

Ich rate dir allerdings vom Widerspruch ab. Denn:

In diesen Fällen gilt das Lichtbild als fototechnischer Beweis, und wenn es zur Verhandlung kommt, ist das das ausschlaggebende Argument.
Ein Widerspruch ist nur mit weiteren Kosten für dich verbunden (Verfahrens, Bearbeitungs- und erhöhtes Bußgeldkosten) , lieber "zahlen und freundlich sein". Ob du da nun einmal oder hundertmal mit ordnungsgemäßer Geschwindigkeit lang gefahren bist, zählt vor dem Kadi als unbeachtliche Schutzbehauptung nicht.

Wasman machen kann ist das Foto anfordern (wenn es nicht bereits mit dabei war), was aber auch extra kostet.

Tut mir leid, ich hätte dir lieber erfreulichere Nachrichten geschrieben.

manni 14.11.2007 21:12

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Bei 25€ einfach bezahlen.Wiederspruch lohnt sich nich.
Wurde letztes jahr mit 96km/h zuviel geblitzt und hab dann doch bezahlen müssen,mußte auch aufs Revier zur "Festellung der Person".
Mußte im endefeckt nur das Bußgeld bezahlen und halt 3 Monate laufen aber sonst kahmen keine weiteren Kosten.

Willy B. aus S. 14.11.2007 23:16

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
sieh einfach ein, dass Du dieses eine mal halt doch zu schnell warst und basta.

Daniel 14.11.2007 23:47

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
lol wegen 25€

Dirty Elch 15.11.2007 07:34

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 350046)
lol wegen 25€

Die Rechtschutzversicherung macht solchen Unfug möglich :form:

Silent Deatz 15.11.2007 08:24

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 350046)
lol wegen 25€

Aber wirklich. Wenn es an 25€ scheitert, dann sollte man auch keine Supra fahren :D

supra_1988 15.11.2007 08:35

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
sind zwar nur 25eur, aber es kann ja wirklich sein das er nicht zu schnell war auch die machen fehler. nur lohnt es sich nicht für 25eur....

mich hat es auch mit dem Toyota Previa geblitzt mit 177KM/h voll beladen mit 8 personen und Bergauf :tüddeldü:
ich habe den ein Brief geschrieben das das fast unmöglich ist!!

mhcruiser 15.11.2007 11:31

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Zitat:

Zitat von Epsonator (Beitrag 350004)
...Ich hab neulich erst fette 5 € gelegt...

...Jetzt noch 25 Eier hinlegen geht überhaupt nicht. Da wird die Supra nie fertig wenn mich dieser Staat so abzockt.

Abzocke? Einmal falsch parkieren, und dann in geschlossener Ortschaft 12 zu schnell, 30€...

Hehe, entschuldige wenn ich lache, aber hier in der Schweiz sind wir andere Bussgelder gewohnt ;) :top: :bleifuss:

Lucky Luke 15.11.2007 12:19

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Wiederspruch lohnt sich erst wenn es um einen Fahrverbot geht
und du den Vollzug hinauszögern möchtest.
Damit kann man in der Regel einen Aufschub von ca. 6 Monaten erreichen.
Denn solange dauert es bis die Sache vor Gericht geht.
So kann man mit einem geringen Kostenaufwand lediglich etwas Zeit schinden.
Beispielsweise wenn man aus privaten oder beruflichen Gründen den Schein nicht umgehend abgeben kann.

Kurz nach dem der Gerichtstermin feststeht sollte man jedoch den Einspruch zurückziehen,
denn vor Gericht hat man nicht den Hauch einer Chance!
Die Polizei hierzulande ist so dreist,
da wird ein Teil der durch den Anwalt angeforderten Unterlagen bewust bis zur Verhandlung zurüchgehalten um es der Verteidigung das Leben schwer zu machen.
Und dagegen ist man einfach machtlos :aua:

hirni 15.11.2007 12:46

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Epsonator,

Du kannst höchstens noch den Nachweis verlangen, dass das Gerät im festgelegten Prüfintervall geeicht wurde und dann - bei Nichteinhaltung von x (weiß ich wirklich nicht mehr genau 3???) Monaten - Widerspruch einlegen. Kommst dann auch garantiert damit durch.

Obs wirklich so ist (dass das Gerät falsch eingestellt wurde, nicht parallel zur Straße stand etc.) kannst Du aber nur umständlich herauskriegen. Frag Dich, obs Dir 25 Euro + eventuelle Bearbeitungsgebühren wert sind oder ob Du lieber was am Campus machst. ;-)

Daniel 15.11.2007 13:03

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
so einen zeitaufwand wegen 25.-
das versteh ich nicht.......

Silent Deatz 15.11.2007 13:20

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Pass mal auf, er legt Widerspruch ein, verliert und muss nacher noch mehr zahlen :D :tüddeldü:

Rino 15.11.2007 13:22

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Hallo


Gruß Rino

hirni 15.11.2007 13:41

AW: Geblitzt: Widerspruch sinnvoll?
 
Zitat:

Zitat von Silent Deatz (Beitrag 350093)
Pass mal auf, er legt Widerspruch ein, verliert und muss nacher noch mehr zahlen :D :tüddeldü:

In der Regel läuft´s darauf hinaus bzw. sind alle außer einem daran sehr interessiert... :form::form::form::rowdy::form::form::form:

Wenn dann noch ein Verkehrsanwalt hinzugenommen wird (Akteneinsicht etc.), verdient er natürlich auch gern mit. Sicher mehr als 25€... :hardy:

Und das Verfahren wird dann vom total überlasteten und entnervten Richter wegen 25€ eingestellt. Kann man gleich mal ein, zwei Nullen dran hängen... :undweg:


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