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#1 |
29L/100km@80min to HH
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ESD mit GAT?
Das GAT gerät betsteht ja laut ABE darauf, das es mit einer Original Auspuffanlage betrieben wird.
Weiss einer zufällig, Ob nun ein ESD auch eine Veränderung bedeutet? Wisst ihr, ich will legal bleiben. Für Anregungen danke ich wie immer im voraus. Gruss Vla
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![]() Geändert von Vla (22.01.2006 um 19:08 Uhr). |
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#4 | |
Junger Hüpfer
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Dann könnte ich mit ner Blitz garnet umrüsten ?
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#5 |
Registrierter Benutzer
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Hat bei der Umsrüstung keiner nach geschaut. Ist ja EUR 2 eingetragen. Steht ja nichts von im Breif, ob der Auspuff original sein muss, oder nicht.
Wenn es einmal drin ist, passt das. |
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#6 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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iTrader-Bewertung: (9)
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er hat recht. Das Problem ist, dass beides als nachgerüstet im Schein steht. Das könnte, wenn beides im selben Schein steht, auffallen. Weiss jemand, ob bei den neuen Papieren das auch noch als "nachgerüstet" erscheint oder ob z.B. Euro 2 kommentarlos als "vorhanden" drin ist. Das würde manches vereinfachen.
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#7 |
[NSH]Schlossgespenst
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bei ner gat-eintragung guckt da ja keiner nach solange kein anderer auspuff im schein/brief schon vorher drinsteht. erstmal gat eintragen, dann später nen anderen auspuff eintragen lassen. da guckt keiner nach. Sein darf das natürlich nicht. Wirklich seriös biste nur mit GAT und komplettem serienauspuff unterwegs. Das ist nunmal leider so.
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#8 |
29L/100km@80min to HH
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Da fällt mir noch was ein.
Ich habe in der Gebrauchsanweisung von GAT mal nachgelesen. Da steht ausdrücklich das der Motor und die Abgasanlage Serie sein müssen.
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![]() Geändert von Vla (06.02.2006 um 23:39 Uhr). |
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#9 |
[NSH]Schlossgespenst
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Das GAT ist eben nur gültig, wenn ALLES am Motor was Zuluft, Auspuff und leistung betrifft serie ist. die müssen sich ja auch absichern. Dann darfste auch kein dampfrad, boostcontroller, etc drin haben. macht auch mehr als 173 kW. Wenne an nen nicht grade blöden tüv-prüfer kommst, dem GAT was sagt, und die sind viel verbreitet mittlerweile, dann weis der auch das das nur sein darf wenn alles serie ist. Da kann der einem schnell nen strick draus drehen. Dann mußte entweder alles serie lassen, oder nix eintragen lassen und vorm tüv rausbauen wie K&N, auspuff, etc...
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#10 |
[NSH]Schlossgespenst
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Tja ist ja immer so:
Was man haben möcht, darf man nicht, und was man haben darf, möchte man nicht. ![]()
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#11 | |
[NSH]Ehrenschweizer
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen
Beiträge: 17.493
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Zitat:
Such dir nen flexiblen TÜV`er (den brauchst bei ner Blitz eh) und lass dir das eintragen - stellt euch doch net so an ( ![]()
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#12 | |
Blindfisch
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Zitat:
![]() Abgesehen davon, das GAT System wird nicht vom Tüv eingetragen, sondern von der Zulassungsstelle und da gehts man mit der Einbaubestätigung und aktueller ASU (manche brauchten keine) hin und lässt das eintragen und umschlüsseln. Den Einbau bestätigt auch nicht der Tüv , sondern eine annerkannte HU Werkstatt. Du kannst das Teil auch selbst einbauen und den Einbau durch die HU Werkstatt bestätigen lassen. Da ist an keiner Stelle der Tüv notwendig. Die Zulassungstelle interessiert nur , ob das Kreuzchen auf dem Wisch mit der Euro 2 Angabe in der GAT ABE übereinstimmt und ob ein Stempel von der Werkstatt drauf ist. Abgesehen davon, wer geht denn schon zum Tüv. Es gibt doch die Küs, Dekra usw, die wesentlich Dienstleistungsorientierter und ohne Quoten arbeiten können. Gruss DEF ![]()
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#13 | |
Junger Hüpfer
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Is ja gut
![]() Wollt ja nur mal nachfragen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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