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#1 |
Registrierter Benutzer
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gat 2 bescheinigung
hallo eine frage wie ich dies alles hier im forum gelesen habe brauch mann nur eine bescheinigung das mann denn gat umgerüstet hat auf 2 und denn tüv scheckt das nicht ob was gemacht worden ist mann brauch nur die bescheinigung für das ist das wichtigste ist das richt soweit ?
wenn ja kann ich so eine bescheinigung von eich bekommen ? ![]() |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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auf der Bescheinigung muß eine Werkstatt mit Stempel und unterschrift bestätigen, daß das GAT-System eingebaut ist. (sollte irgendein TÜV-Prüfer bemerken daß das Teil nicht drin ist kann die Werkstatt probleme bekommen)
und es lohnt sich definitiv! kosten (ursprünglich - ab hersteller) 250 Euro ersparnis (wenn ich es richtig in erinnerug habe) spätestens 2005 ist das Teil "bezahlt" danach machst Du plus |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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Ohne ein Anrecht auf Richtigket:
Soweit ich weiss ist die Bescheinigung beim Aufrüsten auf Euro2 beim gekauften Artikel dabei. Die Werkstatt bestätigt den Einbau und füllt ggf. die Bescheinigung aus. Zusammen mit einer neuen AU kann kann dann einfach der GAT oder das Kaltlaufregelventil bei der Zulassung eintragen werden. Selber habe ich auch noch Euro1, aber ich vermute mal das der GAT eine Seriennummer hat die auch auch auf der Bescheinigung sich wiederfindet, und evtl. nimmt es der Prüfer beim nächsten TüV etwas genauer ... aber wie gesagt - das mit der Serienkennzeichnung ist nur eine Vermutung. Sollte mich aber wundern wenn die Hersteller das versäumen. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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nanu ! warum ist mein erster beitrag hinter black devil seinen gerutscht?! oder war das die korrektur meines schlechtschreibfehlers? egal.
wie gesagt ich habe selber noch euro1: welche nachteile hat ein kaltlaufregelventil? damit würde ich auch auf euro 2 kommen... |
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