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Alt 03.09.2015, 19:39   #1
gitplayer
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gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: Kaltlaufregler und 1.Kat

Es steht sogar in der Anleitung, dass die Funktion nur der Hersteller prüfen kann. Wenn er nicht eingetragen ist, mit der Einbauanleitung zu TÜV, Einbau abnehmen lassen und mit dem Wisch, den man bekommt auf der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen.
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 03.09.2015, 19:47   #2
Amtrack
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Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
AW: Kaltlaufregler und 1.Kat

Nö.

Eine AU berechtigte Werkstatt reicht vollkommen aus, um dir den fachgerechten Einbau zu bescheinigen.
__________________

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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Alt 03.09.2015, 20:33   #3
bitsnake
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bitsnake wird schon bald berühmt werden bitsnake wird schon bald berühmt werden
AW: Kaltlaufregler und 1.Kat

Die Eingangsmessung dient dazu, sicherzustellen das der Serien-Kat auch noch richtig funktioniert. Bei den höheren Drehzahlen entsteht halt mehr Abgas was der KAT noch reinigen können muss. Man könnte ja den KLR auch in Autos bauen, wo der Kat alt ist und vielleicht grade noch so die AU bestehen würde. Das ist nicht der Sinn der Sache einer besseren Schadstoffklasse.

Die gewöhnliche Werkstatt wird meist nicht einfach so nur den Selbsteinbau bestätigen, es sei denn man ist da "Stammkunde" und lässt anderweitig immer mal Reparaturen machen. Ansonsten lässt man das am besten mit der AU zusammen machen, wenn der Wagen sowieso grad am Abgastester hängt.

EDIT: Achso, das steht auch alles in den Einbauanleitungen. Falls man die liest
__________________
Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe.
bitsnake ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2015, 22:31   #4
Derflo
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Beiträge: 60
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Derflo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kaltlaufregler und 1.Kat

Also der kaltlaufregler ist schon eingetragen

Werde in den Wintermonaten, wenn Sie abgemeldet ist den 1. Kat entfernen und im Juli nächstes Jahr muss ich sowieso HU/AU machen.

Wird schon schiefgehen

Vielen Dank euch allen.

Gruß Flo
__________________
Wer schneller fährt schadet kürzer der Umwelt
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Alt 03.09.2015, 23:23   #5
Snake23
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Benutzerbild von Snake23
 
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Beiträge: 745
iTrader-Bewertung: (20)
Snake23 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kaltlaufregler und 1.Kat

Ich kann aus sicherer Quelle sagen, dass man eine AU ganz offiziell und ohne Probleme mit einem KLR und einem 100-Zeller ohne 1. Kat schafft. Sogar mindestens 2 Tüvperioden hintereinander

Ist also alles im legalen Bereich wenn man nur das "ändert".
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