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#1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
Es steht sogar in der Anleitung, dass die Funktion nur der Hersteller prüfen kann. Wenn er nicht eingetragen ist, mit der Einbauanleitung zu TÜV, Einbau abnehmen lassen und mit dem Wisch, den man bekommt auf der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen.
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#2 |
[NSH]Ehrenschweizer
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen
Beiträge: 17.493
iTrader-Bewertung: (59)
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AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
Nö.
Eine AU berechtigte Werkstatt reicht vollkommen aus, um dir den fachgerechten Einbau zu bescheinigen. ![]()
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
Die Eingangsmessung dient dazu, sicherzustellen das der Serien-Kat auch noch richtig funktioniert. Bei den höheren Drehzahlen entsteht halt mehr Abgas was der KAT noch reinigen können muss. Man könnte ja den KLR auch in Autos bauen, wo der Kat alt ist und vielleicht grade noch so die AU bestehen würde. Das ist nicht der Sinn der Sache einer besseren Schadstoffklasse.
Die gewöhnliche Werkstatt wird meist nicht einfach so nur den Selbsteinbau bestätigen, es sei denn man ist da "Stammkunde" und lässt anderweitig immer mal Reparaturen machen. Ansonsten lässt man das am besten mit der AU zusammen machen, wenn der Wagen sowieso grad am Abgastester hängt. EDIT: Achso, das steht auch alles in den Einbauanleitungen. Falls man die liest ![]()
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Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
Also der kaltlaufregler ist schon eingetragen
![]() Werde in den Wintermonaten, wenn Sie abgemeldet ist den 1. Kat entfernen und im Juli nächstes Jahr muss ich sowieso HU/AU machen. Wird schon schiefgehen ![]() Vielen Dank euch allen. Gruß Flo
__________________
Wer schneller fährt schadet kürzer der Umwelt ![]() |
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#5 |
[NSH]Ehrenmitglied
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AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
Ich kann aus sicherer Quelle sagen, dass man eine AU ganz offiziell und ohne Probleme mit einem KLR und einem 100-Zeller ohne 1. Kat schafft. Sogar mindestens 2 Tüvperioden hintereinander
![]() Ist also alles im legalen Bereich wenn man nur das "ändert". |
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