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Alt 06.05.2013, 13:16   #1
Andreas Köster
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Registriert seit: Jan 2007
Ort: Im schönen (EX-Münsterland),nun im schönen Waldecker Land!
Beiträge: 5.944
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Andreas Köster wird schon bald berühmt werden
AW: 5 Tages Zulassung

es riecht nach; gib mir mal dein kennzeichen,man kann ja noch nen tag fahrn und dann nix eingetragen im buch???????

alles andere wäre willkür
__________________
"Nur wer seinen eigenen Weg geht,
kann von niemanden überholt werden."
Andreas Köster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 13:48   #2
gitplayer
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Benutzerbild von gitplayer
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: 74740 Adelsheim
Beiträge: 12.094
iTrader-Bewertung: (23)
gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: 5 Tages Zulassung

Die Kennzeichen nehmen sie dir ab, wenn sie die als Beweismittel brauchen.
Deswegen kann das schon sein von wegen: Gib mir mal schnell deine Kennzeichen.
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
gitplayer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2013, 17:32   #3
Knischka
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Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 207
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Knischka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
AW: 5 Tages Zulassung

@ Zwutsch:

Richtig das Urteil geht um rote Kennzeichen, der §16 FZV bezieht sich aber auf beides. Steht ja auch so geschrieben.

"
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
"
Knischka ist offline   Mit Zitat antworten
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