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Alt 04.07.2012, 01:23   #1
modjojojo
 
Beiträge: n/a
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Zitat:
Zitat von Boostaholic Beitrag anzeigen
Darf nicht auf öffentlichen Wegen stehen...
Richtig......das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen und/oder Wegen!
Auf dem eigenen Hof,egal ob abgesperrt oder nicht,hat die öffentliche Hand diesbezüglich nichts zu melden.Ich habe hier auch nur eine Einfahrt ohne Tor oder Sonstiges,auch bei mir hat man das versucht.Als ich dann aber nach dem 2. mal den Polizisten und die Tante vom Ordnungsamt wegen Belästigung,Nötigung und Eindringen in die Privatspäre angezeigt habe,gab es bei denen erstmal recht dumme Gesichtszüge.Ich hab das dann von meinem Rechtsanwalt nochmals in Form eines Schreibens absichern lassen.Es gab sogar eine Verhandlung vor dem Amstgericht,die ich ebenfalls gewonnen habe.

Fakt ist:
Ist es ein Privatgrundstück,kann und darf die öffentliche Hand dort nichts machen.
Ragt Dein Fahrzeug aber auch nur einen Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hinein biste dran,dann sind die im Recht.

Einfachste Möglichkeit:
Nimm Dir `ne Rolle Absperrband und mach es vor oder an den Carport,stell das Auto dahinter.Dann hast Du Deinen abgesperrten Bereich,denn wie genau das absperren auszusehen hat ist im Gesetz nicht eindeutig festgelegt!

Ansonsten laß Dir sowas nicht gefallen,das ist reine Schikane!
In dem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren!

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

Gruß
Jojo
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Alt 04.07.2012, 19:34   #2
Tiefflieger
[NSH]Chefkoch
 
Benutzerbild von Tiefflieger
 
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Beiträge: 1.101
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Tiefflieger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Zitat:
Zitat von modjojojo Beitrag anzeigen
Richtig......das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen und/oder Wegen!
Auf dem eigenen Hof,egal ob abgesperrt oder nicht,hat die öffentliche Hand diesbezüglich nichts zu melden.

......

Fakt ist:
Ist es ein Privatgrundstück,kann und darf die öffentliche Hand dort nichts machen.


......


Gruß
Jojo



leider beides falsch jojo.

Das Gelände muß abgesperrt sein, Flatterband reicht schon aus.
Ein "Betreten verboten Schild" hilt dabei schon enorm!


Jede zufahrt, jeder Privathof, jede garagenzuwegung ist öffentlich zugänglicher verkehrsraum.

Deswegen "darf" man auch bei seinem Nachbar eigentlich vor der Garage parken.... bis zu dem Moment, wo der rauswill, dann muß man wegfahren
klingt doof, ist aber so!


Und falls es mal wieder, wie es hier im forum schon fast normal ist, einer besser weiß... mir total egal. Ich setzte mich desöfteren mit dem thema auseinander, u.a. weil ich ein eigenes Werksgelände habe, und dort ist nur dann "Werksverkehr" wenn die Schranke unten ist

Unter anderem Sperre ich auch ab und an Strassen komplett, natürlich mit Genehmigung und allem "Pi Pa Po" da wirste staunen, was Privatleute für ein recht haben zu Ihrer zufahrt zu kommen, wenn wir dei Strasse gesperrt haben..... garkeins!
Letztes mal is uns einer doof gekommen, der durft dann abends erst um 8 uhr mit seiner karre durch

Gruß,
TF
__________________



B+M limited Nr. 25
Stage 8+++

----------------- NSH - NordSeeHorde -----------------
Tiefflieger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2012, 00:41   #3
modjojojo
 
Beiträge: n/a
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Naja,waren halt so die Erfahrungen die ich gemacht habe!
Aber Schikane ist es so oder so!

Das mit dem Absperrband(Flatterband) hatte ich ja bereits erwähnt.
Bei mir hatte das Gericht halt zu meinen Gunsten entschieden,worum ich natürlich nicht böse war!

Aber wir kennen ja alle unser System und wie es uns Bürger manchmal echt zur Weißglut treiben kann!
Im Übrigen kennste das hier doch,im Forum gibt`s immer einen der was besser weiß.....wäre ja nix Neues!

Gruß
Jojo

Geändert von modjojojo (05.07.2012 um 03:58 Uhr).
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