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Registrierter Benutzer
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AW: Mad World..abgestochen am hellichten Tage..
Zitat:
Das Blut eines Muslims darf nur in drei Fallen legitimerweise vergossen werden: wenn es um einen älteren Ehebrecher geht, als Strafe für einen Mord und bei demjenigen, der von seiner Religion abfällt und seine Gemeinschaft verlässt.
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Der Weg ist das Ziel...
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