15.04.2011, 10:21 | #1 |
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Rechtsstreit - Frage
Servus, ohne weiter an dieser Stelle in Details eingzuehen, möchte ich mal fragen ob jemand hier bereits einen ähnlichen Rechtsstreit hatte. Eventuell kann mir dann gleich ein spezialisierter Anwalt empfohlen werden.
Sachlage wie folgt: Tuner/KFZ Werkstatt soll gewisse Maßnahmen durchführen, überzieht aber mehrmals vereinbarte Fristen und hält mich mit Falschaussagen hin. Nun eskaliert die Situation zunehmend, sodas ich befürchte, das mir der Betrieb eine Phantasierechnung präsentieren wird, die ich unter Umständen nicht zu zahlen bereit bin. - Der KFZ Betrieb verweigert die Herausgabe des Wagens wenn ich nicht Bar bei Abholung zahlen werde und verweist auf AGBs die ich nie gelesen oder zu Gesicht bekommen habe. Nun meine Frage, kann ich den Wagen mit Polizeigewalt abholen? Ist immerhin mein Eigentum, und ich habe auf Rechnungen doch sicherlich ein Einspruchsrecht? Habe auch von einer Herausgabeklage gelesen, bezog sich aber meistens auf ungeklärte Leasingeigentumsverhältnisse. - wie gesagt, wenn jemand schon Erfahrungen in ähnlicher Richtung hatte, wäre ich über Tipps dankbar - per PN auch gerne mehr - bis ich einen ausführlichen objektiven Erfahrungsbericht zu dem Betrieb abgebe, will ich die Sachen erst geklärt haben.
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Ich verkaufe für MK4: Bilstein Fahrwerk | Trial Heck | Weiße Seitenblinker | Heckklappe | Veilside Schweller Felgen: 5Zigen 18x9,5" | PIAA 19x10" | Motec 18x13" | Semislicks |
15.04.2011, 10:49 | #2 |
Beiträge: n/a
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AW: Rechtsstreit - Frage
Also ich bin kein Anwalt,aber das Fahrzeug darf er auf garkeinen Fall einbehalten.
Das wäre dann definitiv Unterschlagung von Fremdeigentum. Aber der beste Tip den ich Dir geben kann ist dann doch wohl einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Meistens hilft es schon wenn eben der die mal anschreibt und über deren und Deine Rechte aufklärt. Gruß Jojo |
15.04.2011, 10:53 | #3 |
Super Moderator
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AW: Rechtsstreit - Frage
Was die Herrausgabe des Wagens angeht weiß ich es nicht genau.
Eine anfrage bei der Polizei kann dir da aber Klarheit verschaffen. Was ich weiß ist, das die Werkstatt bis zur vollständigen Bezahlung Deinerseits Eigentümer der verbauten Teile ist (sofern diese nicht von dir beigestellt wurden). Das heiß, alles was die eingebaut haben, dürfen sie auch wieder ausbauen. Gruß Frank
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15.04.2011, 11:26 | #4 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
nun ja, es wird vielerorts das Pfandrecht der werkstatt erwähnt, die verbauten Teile habe ich vor 4-6 monaten bezahlt bzw persönlich vorbei gebracht :-) - nur mal so als info über das Ausmaß des Unvermögens.
Auf der Rechnung kann also nur von den Dienstleistungen die Rede sein. Ausübung des Pfandrechts soll wohl auch als Nötigung gegen den Kunden interpretiert werden können, aber ich werde erstmal die Rechnung abwarten, und dann eventuell unter schriftlichem Vorbehalt zahlen und Falls mMn Unregelmäßigkeiten in der Rechnung sind, einen Sachverständigen und Anwalt beauftragen.
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15.04.2011, 12:00 | #7 | |
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AW: Rechtsstreit - Frage
Zitat:
Beispiel; wir hatten ja auch nen D&.-Shop in Wien........und der Junior des FreienUnternehmers verkaufte der Tuninggeilen Jugend Wiens ums halbe Geld Verbreiterungen und TuningArtikel aller Art; die Autos wurden im Betrieb eingestellt nachdem die Aufträge fingiert wurden und das Geld gewechselt war.Was aber keiner wusste war das der Inhaber im Ausgleich/Konkurs war........somit bekamen die ganzen Besitzer ihre Autos erst wieder sowie die volle AuftragsSumme dann nochmal beim Masseverwalter einbezahlt wurde;und der Firmeninhaber konnte auch deshalb nicht belangt werden wegen der Kohle !!!..... mehrere Versuche einzelner die Autos mit Polizeigewalt herauszubekommen schlugen fehl........Darauf entfernte dann D&. seinen Namen von dem Betrieb in Wien........war ein GroßPrivatbetrug damals ist etliche Jahre her; ich würde schauen ob man sich friedlich einigen kann.........ich weis ist leicht gesagt speziell wenn man eh schon am kochen ist.Übers Gericht könnts dann länger dauern bis Du an Deinen Wagen wieder kannstAlles Gute Lutz und viel Erfolg |
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15.04.2011, 12:03 | #8 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
ich hoffe du hat nee verkehrsrechtsschutzversicherung.............
denke die rechnung abwarten,wenns schlecht läuft bezahlen und dann sofort verklagen oder androhen......... und niemals ohne zeugen,am besten die kumpels mitnehmen...........
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15.04.2011, 12:29 | #9 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
Danke für die Tipps :-) - ja Angebot hatte ich mir natürlich vorher geben lassen, demnach dürfte sich das Ganze auch nicht über 1000eur handeln.
Ich sehe halt nur die Gefahr, das er sich nun Phantasiestundensätze aus den Fingern saugt, obschon er unter Zeugen einen Stundensatz genannt hatte. Aber vielleicht schreibt er statt 1-2h für Katausbau ja 10h auf :-) Allein war ich nie dort, immer mit Zeugen und ich habe den Mailwechsel, der das Ganze recht gut dokumentiert. AGBs hat er weder auf der Zwischenrechnung stehen (die importierten Bodykitteile) noch hat er eine Website oder dergleichen - Im Angebot stand natürlich auch kein hinweis darauf. Im guten einigen ist so eine Sache :-) - ich bin eine ehrliche Haut, wenn seine Rechnung passt, hab ich kein Problem damit die zu zahlen bei Abholung. Aber x-mal Kats ein und ausbauen, um am Ende doch keinen TÜV zu bekommen, und mir das trotzdem in Rechnung stellen, das grenzt an Betrug. Zumal ich ständig belogen werde, was den aktuellen Stand der dinge betrifft. In 7 Mails wurden diverse tätigkeiten auf den jeweiligen Tag, oder die aktuelle Woche deklariert, bsw. "heute bördeln wir die Radkästen, nächste woche wird lackiert" - und ich bin vor Ort und nix ist gemacht. Ich wurde also wiederholt vorsätzlich fehlinformiert, was den aktuellen Fortschritt betrifft und der gipfel ist, das er den Auftrag ablehnt wegen uneinhaltbarer Fristsetzung. Nachdem er selbst genannte Fristen mehrfach überzogen hat. als ich den wagen bei ihm gelassen hatte, hatte ich extra nachgefragt, ob der Wagen auch trocken und überdacht stünde - wurde mir versichert, er kommt in seine Halle - als ich ihn besuchte, stand der Wagen ohne front draußen. Auf meine Frage hin, wie lange schon "so ein paar wochen" - er habe zu viele andere aufträge die vorgehen. Ich erwäge ernsthaft ihm nachträgliche Rostbeseitigung, Lackierung und Versiegelung, natürlich bei einem anderen Fachbetrieb, zur hälfte in Rechnung zu stellen. nun ja, mal abwarten was er sich so ausdenkt für die Rechnung.
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15.04.2011, 13:10 | #10 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
wenn Du ein Angebot hast, dann müssen dort Preise stehen. entweder Gesamtpreis oder Anzahl Stunden UND Stundensatz. Wenn das nicht da steht ist es auch kein Angebot. Und 10 Stunden für Kat-Ausbau ist das Beste, was dir passieren kann. Das haut ihm jede Schiedsstelle um die Ohren. Das ist schnelelr wegdiskutiert als ein zu hoher Stundensatz.
Sieh mal in den gelben Seiten nach KFZ-Schiedsstelle, oder wenn Du das nicht findest frag bei der Innung nach. Sowas ist eine gute Vorstufe zum Streit, der sich dadurch oft vermeiden lässt.
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15.04.2011, 13:14 | #11 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
danke für die Info, werd ich machen, wenn nötig.
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15.04.2011, 17:08 | #12 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
Hi,
Für ne schlichtung durch ne Schiedsstelle muss der Betrieb der Innung/Handwerkskammer angehören. Dann ist der schiedsspruch für den Betrieb bindend. Beim Pfandrecht ist es meines wissens nach so das, das zu pfändende Objekt im Verhältniss zur aufgerufenen Summe stehen muss. Man kann ja auch Kein Aston Martin einbehalten weil 50€ fürs Reifenwechseln nicht gezahlt wurden. Wenn Du einen Kostenvoranschlag hast ist der für den Betrieb bindend. Ich glaube max 10% darf die Schlußsumme über dem angebot liegen. Aber in jedem fall Muss die Werkstatt sich telefonisch oder schriftlich eine erlaubniss einholen sollten mehrkosten entstehen die nicht im Angebot stehen. Soviel zu dem was ich so weis. Aber keine garantie auf 100% ige richtigkeit Mfg Stefan |
15.04.2011, 19:43 | #13 |
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AW: Rechtsstreit - Frage
ich weiß zwar nicht wie es bei autos ist aber als ich auf arbeit (bin raumausstatter) bei nem kunden teppich verlegt habe oder fensterdekoration montiert habe und der kunde nicht gezahlt hat durfte ich rechtlich auch nicht einfach die sachen wieder mitnehmen.
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