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#1 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
Ist doch blödsinn sowas. Nicht umsonst wird das Standgeräusch UND(!) das Standgeräusch bei erhöhtem Standgas (ca. 4000 U/Mins) eingetragen. Was meinste, wie schnell dich die Rennleitung am Sack hat. Die halten ihr Phonmessgerät dran, messen 4 mal und dann ist offensichtlich, dass da manipuliert wurde. WAS du dann geändert hast (oder auch nicht!) ist denen egal - du bist dann dran und musst den Wagen entsprechend der eingetragenen Werte umarbeiten oder neu abnehmen lassen, da die alte Abnahme ungültig wird, wenn die Werte nicht mehr erfüllt werden. Und wie genau diese Methode ist, wollte ich auch erst nicht glauben. Da ich aber (siehe meinen Link) ein zweites Mal hinmusste zum Eintragen, hat er vor Ort mit einem Phonmeter gleich nochmal gemessen und siehe da -> identisches Ergebnis.
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Die rennleitung hat mich schon 2 mal raus gezogen worden wolten nix nachdem sie den rennschein in de hand hatten
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meine mk3 turbo 175kw 238ps |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Hi,
Glück gehabt ![]() ![]() Aber wehe du gerätst mal an einen der sich auskennt,dann gibts ärger. Oder noch schlimmer du hast nen Unfall und die Kiste wird hinterher von einem Gutachter geprüft ![]() Gruß Tobias |
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#4 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Wie John schon erwähnt hat, bin ich aktuell dabei, die Anlage eintragen zu lassen. Dazu werde ich hier auch noch ausführlicher Bericht erstatten.
Fakt ist, wenn die Anlage nicht zu laut ist, bekommt man sie eingetragen. Der herausnehmbare Schalldämpfereinsatz muss selbstverständlich drin sein und die Ansaugwege des Motors sollten original sein. Standgeräusch wird in einer gewissen Entfernung zum Auspuff gemessen, während der Motor von 4200 U/min abtourt. Das Standgeräusch muss gesetzlich meines Wissens nach nicht eingehalten werden, es ist nur ein Anhaltspunkt z.B. für die Polizei. Das Standgeräusch mit der Nür Spec ist ok, aber hart an der Grenze, sodass eine Fahrgeräuschmessung fällig wird. Hier sollte man folgendes wissen: Egal was euch der Prüfer erzählt, es gelten nicht die Lautstärken, die im Fahrzeugschein stehen, sondern der zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige gesetzliche Grenzwert. Dieser beträgt für alle je gebauten Supra MKIII 77 dB! Das werde ich wie gesagt noch näher beschreiben. Wenn dann noch die Vorschriften zur Messung aus 70/157/EWG eingehalten werden, sollte die Nür Spec das schaffen, wenn auch nur ganz, ganz knapp. Schon mal eine kurze Übersicht zum Nachlesen: 70/157/EWG 1981: Enthält die Beschreibung des Prüfgeländes und des Prüfverfahrens Juli 1984: Enthält die korrekte Vorgehensweise bei Automatik, kein Kickdown! September 1984: Enthält den für uns gültigen Grenzwert von 77 dB Wenn die Nür Spec die Geräuschmessung bestanden hat, werden das neue Standgeräusch und das neue Fahrgeräusch in die Papiere eingetragen. Auch hier darf man sich keinen Mist vom Prüfer erzählen lassen. Das Wichtigste ist sowieso, dass man an einen Prüfer kommt, der Ahnung von der Materie hat. Ach und noch was: Der Motor muss technisch einwandfrei sein. Mit irgendwelchen offenen oder kaputten BOV oder Undichtigkeiten im vorderen Bereich der Abgasanlage braucht man nicht zur Prüfung antreten.
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