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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Eine korrekt gemachte Fahrgeräuschmessung sollte es immer noch tun. Leistungsmessung ist in aller Regel erforderlich. zu hoher Abgasgegendruck kann bei so einer Anlage ja nicht auftreten, das wissen auch die Prüfer. Materialgutachten könnte wohl theoretisch jemand fordern, ist mir aber bei ner offensichtlich industriell gefertigten Anlage noch nie vorgekommen. Auf dem gleichen wege kann man prinzipiell ja auch Eigenbauanlagen eintragen.
Natürlich ist das alles Prüfer-abhängig. Es gibt genügend die´s trotzdem nicht machen, einfach weil sie Ihren Kopf dafür nicht hinhalten wollen. Ein Problem können die Geräusch-Grenzwerte geben. Je nachdem welche Fassung der EG-Richtlinie man anzieht. Die Grenzwerte sind über die Jahre immer weiter gesenkt worden. Mi den heutigen 74 oder was dB siehst du eh kein Land. Aus grade gemachter Erfahrung (frag mal den Epsonator): bei A/T könnte der Kickdown ein Problem werden. Dafür gibts in der Richtlinie einige Ausnahmen bzw. bestimmte Messbedingungen (Kickdown aushängen oder Begrenzer für Drosselklappenöffnung). Da die A/T voll runterschaltet bei Kickdown, ist die bei der Messung i.A. lauter als ein Schaltwagen. Am besten ist, vorher selbst eine zum Baujahr passende Fassung der EWG-Richtlinie (70/157/EWG) ausdrucken. Die selbst lesen und verstehen. Und diese dann auch mitnehmen zur Abnahme. Gruß John
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Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
---> so bekommt ihr die blitz eingetragen
so hab ichs gemacht orginal turboknie mit orginal kats verbaut, daran die blitz so ist es relativ leise wenn er nicht warm ist ![]()
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meine mk3 turbo 175kw 238ps |
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#5 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
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#6 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
Ist doch blödsinn sowas. Nicht umsonst wird das Standgeräusch UND(!) das Standgeräusch bei erhöhtem Standgas (ca. 4000 U/Mins) eingetragen. Was meinste, wie schnell dich die Rennleitung am Sack hat. Die halten ihr Phonmessgerät dran, messen 4 mal und dann ist offensichtlich, dass da manipuliert wurde. WAS du dann geändert hast (oder auch nicht!) ist denen egal - du bist dann dran und musst den Wagen entsprechend der eingetragenen Werte umarbeiten oder neu abnehmen lassen, da die alte Abnahme ungültig wird, wenn die Werte nicht mehr erfüllt werden. Und wie genau diese Methode ist, wollte ich auch erst nicht glauben. Da ich aber (siehe meinen Link) ein zweites Mal hinmusste zum Eintragen, hat er vor Ort mit einem Phonmeter gleich nochmal gemessen und siehe da -> identisches Ergebnis.
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Die rennleitung hat mich schon 2 mal raus gezogen worden wolten nix nachdem sie den rennschein in de hand hatten
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meine mk3 turbo 175kw 238ps |
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Hi,
Glück gehabt ![]() ![]() Aber wehe du gerätst mal an einen der sich auskennt,dann gibts ärger. Oder noch schlimmer du hast nen Unfall und die Kiste wird hinterher von einem Gutachter geprüft ![]() Gruß Tobias |
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#9 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
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#10 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Blitz Nür Spec Catback legal eingetragen?
Zitat:
Nein, ist doch völlig wurscht ob Tanabe oder Blitz, beides ist legal einzutragen (habe ich so gemacht). Zumindest WAR es legal einzutragen, Daniel hat ja mal gepostet, dass man jetzt eine Bescheinigung des Herstellers braucht, in der die Lebensdauer der Anlage mit 2 Jahren oder so angegeben wird. So ein Blödsinn, bei Edelstahlanlagen kann man sich da einfach mal sicher sein - aber man hat es ja nirgendwo auf Papier stehen ![]() EDIT: so lief es "damals" (letztes Jahr!)...
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