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Alt 17.03.2010, 16:24   #1
gitplayer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zitat:
Zitat von berndMKIII Beitrag anzeigen
Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer.
Und wer oder was beweißt das?

Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden.

Und da stellt sich die Frage:

Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist?

Jetzt klar?


Edit: Steht doch auch im Link:

Zitat:
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
__________________


Zitat:
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Alt 17.03.2010, 16:29   #2
Benjaminvegeta
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein.

Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten
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Alt 17.03.2010, 16:35   #3
gitplayer
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zitat:
Zitat von Benjaminvegeta Beitrag anzeigen
Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein.

Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten
Das ist die Frage. Wenn's nur drum geht ein Qualitätsmanagement nachzuweisen, dann müßte allein die bloße Existenz einer ABE ausreichen, um mit dem Festigkeitsgutachten und ggf. weiterer Prüfungen die Felgen eintragen zu lassen. Weil dann wäre ja gewährleistet, daß die produzierten Felgen mit den geprüften übereinstimmen.

Ist es aber so, daß die ABE grundsätzlich passend für's Fahrzeug sein muß, dann würde das heißen, daß man NIEMALS Felgen eingetragen bekommen kann, die keine ABE für's Fahrzeug haben. Festigkeitsgutachten hin oder her.
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Alt 17.03.2010, 16:48   #4
berndMKIII
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Ohne ABE machst du es wie ich es gemacht habe. Damit erlangst du gewissermaßen eine ABE für das Unikat.
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Alt 17.03.2010, 16:55   #5
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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge

Zitat:
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Ohne ABE machst du es wie ich es gemacht habe. Damit erlangst du gewissermaßen eine ABE für das Unikat.
Da haste halt wieder das Problem, daß dir das Festigkeitsgutachten fürd ei Felgen eigentlich garnichts bringt, zumindest wenn der Tüver von der genauen Sorte ist.

Was mich auch noch interessiert: Woher soll man ein Gutachten für's Fahwerk bekommen?
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Zitat:
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Alt 17.03.2010, 16:59   #6
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Das Fahrwerksfestigkeitsgutachten bekommt man z.B. bei Herstellern von Distanzscheiben. Ober man lässt es anfertigen
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Alt 17.03.2010, 17:06   #7
mikezzz
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Also in der Schweiz kann man mit dem Festigkeitsgutachten die Felgen eintragen. Das Gutachten sagt ja darüber aus, dass genau der Typ Felge mit dieser und jener Last die Anforderungen erfüllt hat...

Ich meine, wenn die einen Crash Test machen sagen die ja dann auch nicht, die anderen produzierten Autos erfüllen nicht die gleich hohen Sicherheitsanforderungen, weil genau diese ja nicht gecrasht wurden... Sie wurden einfach Baugleich hergestellt und erfüllen deshalb auch die gleichen Anforderungen...
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Alt 17.03.2010, 16:51   #8
Benjaminvegeta
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Dazu kann ich nur sagen: Du wirst verschiedene Tüver finden die es jeweils anders handhaben. Tüver 1, der dich korrekterweise wieder heimschickt, weil dein Auto nicht in der ABE steht.
Tüver 2, der die ABE als Nachweis nimmt, dass die Felge taugt, kurz unterm Wagen schaut ob Reifen genug Spielraum hat und dir dann die Felgen einträgt.
Tüver 3, der gleich Feierabend hat und dir schnell die Felgen aufgrund des mitgebrachten Festigkeitsgutachtens einträgt.

Und natürlich noch Tüver 4, den man über Vitamin B kennt und dir sogar Felgen ohne Unterlagen und ohne eingestanzte Nummer einträgt.

Ist nicht wirklich so, dass der TÜV so dermassen genormt ist, wie sie es immer von sich behaupten mögen
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Alt 17.03.2010, 16:57   #9
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Ich hoffe mal auf Tüver 2, solche denken wenigstens nach.
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