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AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Zitat:
Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden. Und da stellt sich die Frage: Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist? Jetzt klar? ![]() Edit: Steht doch auch im Link: Zitat:
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