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|  17.03.2010, 16:13 | #1 | |
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Zitat: 
 Ich stelle nur in Frage, daß ein Festigkeitsgutachten für die Felgen überhaupt einen Nutzen bei der Eintragung hat. Denn es bescheinigt ja, wie erwähnt, nur die Festigkeit der geprüften (und dabei zerstören) Räder. Aber eben nicht die ihrer "Klone". | |
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|  17.03.2010, 16:18 | #2 | 
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer. Nur der Prüfling wird geopfert. Wenn also niemand das Gutachten manipuliert sollte es passen. Ausnahmen bestätigen die Regel   | 
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|  17.03.2010, 16:24 | #3 | ||
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Zitat: 
 Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden. Und da stellt sich die Frage: Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist? Jetzt klar?  Edit: Steht doch auch im Link: Zitat: 
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|  17.03.2010, 16:29 | #4 | 
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein. Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten | 
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|  17.03.2010, 16:35 | #5 | |
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Zitat: 
 Ist es aber so, daß die ABE grundsätzlich passend für's Fahrzeug sein muß, dann würde das heißen, daß man NIEMALS Felgen eingetragen bekommen kann, die keine ABE für's Fahrzeug haben. Festigkeitsgutachten hin oder her. | |
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|  17.03.2010, 16:48 | #6 | 
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Ohne ABE machst du es wie ich es gemacht habe. Damit erlangst du gewissermaßen eine ABE für das Unikat. | 
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|  17.03.2010, 16:55 | #7 | |
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Zitat: 
 Was mich auch noch interessiert: Woher soll man ein Gutachten für's Fahwerk bekommen? | |
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|  17.03.2010, 16:51 | #8 | 
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				AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
			 Dazu kann ich nur sagen: Du wirst verschiedene Tüver finden die es jeweils anders handhaben. Tüver 1, der dich korrekterweise wieder heimschickt, weil dein Auto nicht in der ABE steht. Tüver 2, der die ABE als Nachweis nimmt, dass die Felge taugt, kurz unterm Wagen schaut ob Reifen genug Spielraum hat und dir dann die Felgen einträgt. Tüver 3, der gleich Feierabend hat und dir schnell die Felgen aufgrund des mitgebrachten Festigkeitsgutachtens einträgt. Und natürlich noch Tüver 4, den man über Vitamin B kennt und dir sogar Felgen ohne Unterlagen und ohne eingestanzte Nummer einträgt. Ist nicht wirklich so, dass der TÜV so dermassen genormt ist, wie sie es immer von sich behaupten mögen | 
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|  17.03.2010, 16:57 | #9 | 
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			 Ich hoffe mal auf Tüver 2, solche denken wenigstens nach.   | 
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