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#1 |
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Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.098
iTrader-Bewertung: (9)
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AW: Gutachterfrage
Gebrauchtwagenhändler müssen doch Gewährleistung geben. Und innerhalb der ersten paar (6?) Monate muss der Händler beweisen, dass der Schaden erst nachträglich entstanden ist. Ich meine, das sei seit ein paar Jahren so. Oder liege ich da falsch?
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#2 |
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Registrierter Benutzer
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AW: Gutachterfrage
Laut meiner Anwältin gibt es 2 Möglichkeiten: entweder man klagt die Gewährleistung ein oder klagt auf Kaufrückabwicklung. Wenn ich letzteres verliere kann ich nicht mehr aufs erste klagen. Dann isses vorbei. Da hätt ich auf Gewährleistung klagen müssen. Allerdings hat mir diese ADAC-Superanwältin das erst so genau erklärt wo es schon zu spät war.
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#3 | |
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Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Beiträge: 7.098
iTrader-Bewertung: (9)
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AW: Gutachterfrage
Zitat:
Fragt sich natürlich, was Du der Anwältin initial gesagt hast; "ich will, dass er das Auto zurücknimmt" ??? Dann hat sie auftragsgemäß gehandelt - keine Chance für dich. Oder "ich will, dass die Sache irgendwie für mich kostenfrei geregelt wird". Dann ist sie in der Pflicht, Dich über die bestehenden Möglichkeiten zu beraten - und muss Risiken versus Chancen abwägen.
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