Toyota Supra - Forum

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Damon 25.08.2008 13:57

Gutachterfrage
 
Kurze Vorgeschichte: hab im Januar nen Ford Probe mit frisch TÜV/AU erstanden wo sich am nächsten Tag rausstellte das d. Kat kaputt ist-Keramikkern lose. Auto hatte schwache Leistung und lief nur 160. Trotz mehrmaliger anwaltlicher Aufforderung wurde Schaden nicht behoben. Am 9. Juli war Verhandlung weil ich dann auf Kaufrückabwicklung geklagt hatte. Der Richter hat dann verfügt das ein Gutachter prüfen soll ob der Kat beim Kauf trotz AU defekt gewesen ist. Warte ich noch drauf. Jetzt aber meine Frage: Kann man das nach der langen Zeit überhaupt noch feststellen?

supradiabolo 25.08.2008 14:03

AW: Gutachterfrage
 
Problematisch wird es wohl sein der AU ausführenden Werkstatt zu beweisen das sie nicht dein Fahrzeug sondern ein anderes zur AU genutzt haben, denn wenn der KAt schon vorher defekt war wird er ja kaum die Abgase so sauber gehalten haben wie es notwendig ist um sie zu bestehen. Deshalb wird dann gern ein anderes Fahrzeug benutzt um sich die 500 ocken für nen neuen kat zu sparen.
Wird wohl darauf zurück laufen das der GA sagen wird das der KAt zum Zeitpunkt der AU i.o. war sonst hätte sie ja nicht bestanden sein können:heul3:

Damon 25.08.2008 14:24

AW: Gutachterfrage
 
Sowas hab ich mir schon fast gedacht. Zu mir sagte der Händler damals beim Kauf was da unten klingelt ist nur eine lose Schelle am Auspuff. Als ichs am nächsten Tag in einer Werkstatt machen lassen wollte sagte der mir dann das klingeln ist der lose Keramikkern wo im Kat rumvibriert. Inzwischen hat er sich schon nach draußen verflüchtig. Aber Abgase ziehen unschön in den Fahrgastraum und meine 5jährige Tochter atmet alles schön ein was da beim anfahren und schalten kommt.

Willy B. aus S. 25.08.2008 18:42

AW: Gutachterfrage
 
Gebrauchtwagenhändler müssen doch Gewährleistung geben. Und innerhalb der ersten paar (6?) Monate muss der Händler beweisen, dass der Schaden erst nachträglich entstanden ist. Ich meine, das sei seit ein paar Jahren so. Oder liege ich da falsch?

Damon 25.08.2008 21:50

AW: Gutachterfrage
 
Laut meiner Anwältin gibt es 2 Möglichkeiten: entweder man klagt die Gewährleistung ein oder klagt auf Kaufrückabwicklung. Wenn ich letzteres verliere kann ich nicht mehr aufs erste klagen. Dann isses vorbei. Da hätt ich auf Gewährleistung klagen müssen. Allerdings hat mir diese ADAC-Superanwältin das erst so genau erklärt wo es schon zu spät war.

Formi 25.08.2008 21:56

AW: Gutachterfrage
 
verklag die tante auf schadenersatz ;)

Supra_MA70 25.08.2008 22:03

AW: Gutachterfrage
 
Zitat:

Zitat von Formi (Beitrag 399115)
verklag die tante auf schadenersatz ;)

Genau, nimm Dir einen anderen Anwalt und verklage sie. :bleifuss:

Nachdem das Verfahren nun auf Kaufrückabwicklung läuft, solltest Du Dir aber schon bewußt sein, daß Du nicht den Kaufpreis zurück bekommst, sondern abzüglich so und so viel Cent je gfefahrenen Kilometer.
Kommt evtl. günstiger, neuen (gebrauchten) Kat/Metallkat rein bauen und fertig.

Stefan Payne 25.08.2008 22:22

AW: Gutachterfrage
 
Naja, hier in diesem Falle würd ich das nicht soo sehen...

Wenn Damon (irgendwie) beweisen kann, das der Kat beim kauf kaputt war, schauts für den Händler unter umständen nicht so gut aus...

Hier könnte man durchaus eventuell einen Betrug oder eine arglistige Täuschung vermuten...

Willy B. aus S. 25.08.2008 22:26

AW: Gutachterfrage
 
Zitat:

Zitat von Damon (Beitrag 399114)
Laut meiner Anwältin gibt es 2 Möglichkeiten: entweder man klagt die Gewährleistung ein oder klagt auf Kaufrückabwicklung. Wenn ich letzteres verliere kann ich nicht mehr aufs erste klagen. Dann isses vorbei. Da hätt ich auf Gewährleistung klagen müssen. Allerdings hat mir diese ADAC-Superanwältin das erst so genau erklärt wo es schon zu spät war.

jo - bei Kaufrückabwicklung bist Du als Kläger in der Beweispflicht. Bei Gewährleistung wurde extra zum Schutz der Käufer die Beweislastumkehr eingeführt, d.h. der Händler muss beweisen, dass der Schaden noch nicht war, als Du vom Hof gefahren bist. Da würde ihm auch seine AU nichts nützen, denn er könnte immernoch nicht beweisen, dass zwischen AU und Kauf nicht noch ein Schaden eingetreten ist - den ER zu verantworten hat, nicht Du.

Fragt sich natürlich, was Du der Anwältin initial gesagt hast; "ich will, dass er das Auto zurücknimmt" ??? Dann hat sie auftragsgemäß gehandelt - keine Chance für dich. Oder "ich will, dass die Sache irgendwie für mich kostenfrei geregelt wird". Dann ist sie in der Pflicht, Dich über die bestehenden Möglichkeiten zu beraten - und muss Risiken versus Chancen abwägen.

Willy B. aus S. 25.08.2008 22:29

AW: Gutachterfrage
 
Zitat:

Zitat von Stefan Payne (Beitrag 399122)
Naja, hier in diesem Falle würd ich das nicht soo sehen...

Wenn Damon (irgendwie) beweisen kann, das der Kat beim kauf kaputt war, schauts für den Händler unter umständen nicht so gut aus...

Hier könnte man durchaus eventuell einen Betrug oder eine arglistige Täuschung vermuten...

"irgendwie" hört sich nicht wirklich nach nem Plan an. Und "vermuten" erhöht vor deutschen Gerichten die Chancen nicht wirklich. Da zählen Fakten - beweisbare Fakten. Indizienurteile sind rar und schwer erreichbar.

Damon 25.08.2008 23:03

AW: Gutachterfrage
 
Zitat:

Zitat von Formi (Beitrag 399115)
verklag die tante auf schadenersatz ;)

Da läge die Beweislast bei mir und die würde das kaum so zugeben. Aussage gegen Aussage. @micha: da sind auch noch die Traggelenke ausgeschlagen und par andere Kleinigkeiten.


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