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Alt 15.06.2008, 20:41   #1
SteveMcQueen
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SteveMcQueen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Weg mit dem Gelb: Weisse Nebelscheinwerfer

Bei uns ist gelbes Licht nur bis etwa BJ.1990 erlaubt.
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Alt 15.06.2008, 21:13   #2
gitplayer
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gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: Weg mit dem Gelb: Weisse Nebelscheinwerfer

Zitat:
Zitat von SteveMcQueen Beitrag anzeigen
Bei uns ist gelbes Licht nur bis etwa BJ.1990 erlaubt.
Das gilt für gelbe Hauptscheinwerfer, gelbe Nebler sind jedoch weiterhin erlaubt:

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Quelle

Hellgelb ist aber ein dehnbarer Begriff!
Bleibt der optische Faktor. Ich find's hässlich.
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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