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Alt 07.03.2008, 09:31   #1
King of Queens
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

hallo

Androhung von Gewalt ist eine Straftat wie das Entführen und töten von einem kleinen Kind.

Meine Frage ist. Ist die Straftat "Androhung von Gewalt" legitimiert wenn eine vorhergehende Straftat "Entführung und Tötung eines klenien Kindes" begangen wurde?

Gruss Dusko
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Alt 07.03.2008, 11:59   #2
gitplayer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Ganz am Anfang hieß es ja, in USA gäb's sowas nicht.

Da kann ich mal ne kleine Geschichte zum Besten geben, wie dort das Rechtssystem funktioniert:

Eine Familie fuhr in Urlaub. Während dieser Zeit brach jemand in ihr Haus ein, ging in die Garage und die Tür fiel hinter ihm zu. Diese war eine massive Brandschutztür, die sich nur vom Haus aus ohne Schlüssel öffnen lies. Der Garagenöffner ging aus irgendeinem Grund auch nicht, Fenster gab es keine. Der Einbrecher saß also fest. Nach 2! Wochen kam die Familie aus dem Urlaub zurück und fand den Einbrecher. Dieser hatte nur überlebt, weil die Familie Pepsi und Hundefutter in der Garage lagerte. Er hatte sich also 2 Wochen von Pepsi und Hundefutter ernährt.

Jetzt würde jeder sagen: Pech gehabt, hätte ja nicht einbrechen müssen!

Falsch, er verklagte die Familie wegen Freiheitsberaubung!

UND BEKAM RECHT!

Das ist eine wahre Geschichte, exakt so passiert!

Dort kommt es nur darauf an die Geschworenen zu überzeugen! Und welche Geschworenen man dort hat, kann man anhand des Gerichtsstandes beeinflussen.

Willst du bspw. ne Firma auf Schadenersatz verklagen, dann bringt es nix das vor einem Gericht in Hollywood etc. zu machen, denn da hast du lauter reiche Bonzen sitzen, die meist selbst Firmen haben. Die geben dir niemals recht.

Gehst dazu aber in irgendeine arme Gegend, Bum******** USA oder so, dann stehen die Chancen gut, daß von den 12 Geschworen 2/3 schwarz sind, dazu ein paar Latinos und eventuell ein weisser Arbeitsloser. Alle samt haben nen Hass auf die Industrie und die geben dir recht!

Und der Kläger kann sich aussuchen, wo er hin geht!

Mag sein, daß Todesstrafe ein adäquates Mittel ist (darüber kann man streiten) aber niemand sollte eine solche Strafe verhängen dürfen, der mit einem solchen Rechtssystem darüber entscheidet!
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 07.03.2008, 13:23   #3
oggy
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
Zitat von King of Queens Beitrag anzeigen
hallo

Androhung von Gewalt ist eine Straftat wie das Entführen und töten von einem kleinen Kind.

Meine Frage ist. Ist die Straftat "Androhung von Gewalt" legitimiert wenn eine vorhergehende Straftat "Entführung und Tötung eines klenien Kindes" begangen wurde?

Gruss Dusko
hallo

wie hättest Du reagiert wenn es Dein Kind wär?
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Alt 07.03.2008, 18:13   #4
King of Queens
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
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hallo

wie hättest Du reagiert wenn es Dein Kind wär?
hallo

in der Situation der Eltern hätten vermutlich viele anders gehandelt als sie sollten. Auch ich denke, dass ich nicht die Grösse hätte um dem Täter sofort zu verzeihen. Deswegen sind die dann nicht Richter, Anwälte, etc. wegen Befangenheit.

Denke auch, dass es ein Gesetz gibt und Gefühle darf man da nicht einbringen. Das zeichnet doch auch einen guten Richter aus? Objektivität!

Gruss dusko
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Alt 07.03.2008, 19:39   #5
Benjaminvegeta
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Hätt da noch nen Vorschlag als Bestrafung:

Der Kindermörder wird frei gesprochen, aber das alte "VOGELFREI" ausm Mittelalter
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Alt 07.03.2008, 13:25   #6
suprafan
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Wegen Aussagen wie "wenn du Kinder hättest, würdest du das anders sehen" usw.: Natürlich urteilen viele Menschen mit Kindern in solchen Dingen anders als kinderlose Menschen. Aber darauf kommt es ja nicht an, sondern darauf, das Gesetz objektiv und für alle gleich anzuwenden. Und auch ein potentiell überführter Verbrecher (selbst ein Geständnis muss nicht heißen, dass jemand tatsächlich der Täter ist) hat in einem Rechtsstaat eben gewisse Rechte.
Wenn man anfängt, einige Menschen vor dem Gesetz anders zu behandeln als andere, wo zieht man dann die Grenze?

Und zu Aussagen wie "typisch deutsche Rechtsprechung" wage ich mal zu fragen, in wie vielen Ländern (von Diktaturen und anderen absolutistischen Staaten mal abgesehen) es denn da viel "besser" aussieht?
Ich glaube eben nicht, dass das ein typisch deutsches Problem ist (auch wenn's noch so sehr in Mode ist, auf Deutschland zu schimpfen), sondern allgemein ein Problem der Rechtsstaatlichkeit.

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Alt 07.03.2008, 13:38   #7
supradiabolo
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
Zitat von suprafan Beitrag anzeigen
................. Aber darauf kommt es ja nicht an, sondern darauf, das Gesetz objektiv und für alle gleich anzuwenden...................

.......ach ist das so???

....sollte man sich fragen......

......und wenn man dies bejaen kann sollte man sich vielleicht den Artikel von unserem ehemaligen ehrenwerten Richter und Abgeordneten Ronald S. aus HH den Komentar und die heutige Schlagzeile durchlesen und sich die Frage nochmals stellen.
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Alt 07.03.2008, 13:50   #8
suprafan
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
Zitat von supradiabolo Beitrag anzeigen
.......ach ist das so???
Das wäre zumindest der Gedanke, der dahintersteckt. Ob's in der Praxis dann auch (zu deiner Zufriedenheit) so umgesetzt wird, ist eine ganz andere Frage.
Das bedeutet aber nicht, dass man das Prinzip abschaffen und stattdessen Willkür vorschreiben sollte, oder?

Ich bin mit dem von dir erwähnten Fall nicht besonders vertraut, daher kann ich dazu nix sagen.
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Alt 07.03.2008, 22:52   #9
oggy
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Zitat:
Zitat von supradiabolo Beitrag anzeigen
.......ach ist das so???

....sollte man sich fragen......

......und wenn man dies bejaen kann sollte man sich vielleicht den Artikel von unserem ehemaligen ehrenwerten Richter und Abgeordneten Ronald S. aus HH den Komentar und die heutige Schlagzeile durchlesen und sich die Frage nochmals stellen.
http://de.youtube.com/watch?v=EVkbWAWtpUg
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Alt 07.03.2008, 23:22   #10
Damon
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

[quote=King of Queens;368561]hallo

Androhung von Gewalt ist eine Straftat wie das Entführen und töten von einem kleinen Kind.


Hallo, ist das wirklich dein Ernst? Du stellst beides auf eine Stufe!! Das erstere galt der Rettung des Kindes, das zweite der Tötung! Das das Kind bereits tot war zu diesem Zeitpunkt wußte niemand. Es ging um Minuten um das Leben des Kindes zu retten! Und was glaubst du würden dir die Eltern ob dieser Gleichstellung zurufen????
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Alt 08.03.2008, 02:36   #11
ToyotaTom
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

[quote=Damon;368682]
Zitat:
Zitat von King of Queens Beitrag anzeigen
hallo

Androhung von Gewalt ist eine Straftat wie das Entführen und töten von einem kleinen Kind.


Hallo, ist das wirklich dein Ernst? Du stellst beides auf eine Stufe!! Das erstere galt der Rettung des Kindes, das zweite der Tötung! Das das Kind bereits tot war zu diesem Zeitpunkt wußte niemand. Es ging um Minuten um das Leben des Kindes zu retten! Und was glaubst du würden dir die Eltern ob dieser Gleichstellung zurufen????
...ja aber im grunde hatt er ja recht ... nur das ausmaß und die folgen sind nicht zu vergleichen - die nächsten zeilen sind nur für mich bestimmt(ein kindermörder oder vergewaltiger sollte wenn es nach mir geht - sich so lange das ende herbeiwünschen bis es keine bluttransfusionen mehr gibt, die seinen Körper und seine Seele am leben erhalten könnten ) so das war mein letzter beitrag zu diesen thema --- und ich bin froh das viele hier genauso denken wie ich ...
in diesem Sinne >> Gruß > Tom
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