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Alt 27.08.2007, 19:38   #1
Rino
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AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY

Tja ich weiß nicht so ganz.

Laut Gesetz ist es so, dass der Händler (in dem Fall Supra-Fly) das Recht hat, bis zu 3 mal nachzubessern. Erst nach dem 2. mal nachbessern kannst du das Geld verlangen.
Wenn du jetzt vor Gericht gehst und dein Geld zurückverlangt, dann wird auf das Nachbesserungs-Recht zurückgewiesen.

Die Sache ändert sich, wenn "Betrug" mit im Spiel ist. Ich glaube da kann dir nur ein Anwalt weiter mit Rat und Tat zur Seite sehen. Ob er dann immer noch das Nachbesserungs-Recht hat weiß ich nicht.
__________________
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
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Alt 27.08.2007, 19:52   #2
Boostaholic
Bruce Allmächtig
 
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Boostaholic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY

Sorry aber das ist Betrug....
Wenn ich wissentlich nicht das erfülle was ich verprochen habe, ist das kein Mißverständnis oder ein Fehler oder wie auch immer, das ist Betrug...
Es sollten neue Kolben drin kommen, wenn ichs richtig mitbekommen hab, hallo !??! Wenn die alten noch drin sind ist das Vertragsbruch und Betrug...
__________________

Legst du mir Steine in den Weg damit ich stolper, rechne damit, dass ich sie aufhebe, um sie dir gegen den Kopf zu schmeißen!
Geh nicht weiter. Hör auf oder du hast einen Krieg, den du nie begreifen wirst! Lass uns aufhören. Lass es sein!
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Alt 27.08.2007, 19:57   #3
Amtrack
[NSH]Ehrenschweizer
 
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Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY

Mein Reden Boosti - daher garnicht lang fackeln und mit allen möglichen offiziellen Mitteln zurückschlagen. Irgendwo hört echt der Spaß auf!
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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Alt 28.08.2007, 08:14   #4
toylacko
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AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY

Zitat:
Zitat von Boostaholic Beitrag anzeigen
Sorry aber das ist Betrug....
Wenn ich wissentlich nicht das erfülle was ich verprochen habe, ist das kein Mißverständnis oder ein Fehler oder wie auch immer, das ist Betrug...
Es sollten neue Kolben drin kommen, wenn ichs richtig mitbekommen hab, hallo !??! Wenn die alten noch drin sind ist das Vertragsbruch und Betrug...
Richtig und somit kann von "Nachbesserung" keine Rede sein. Er müsste ja dann seinen Betrug nachbessern,wie immer dann sowas auch aussieht. Als o etwas bessere Kolben aber eben immer noch die Falschen usw.
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Alt 27.08.2007, 20:04   #5
Meik54
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AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY

Hm...da sollte EASYMONEY mal was zu sagen.
Irgendwie ist da was nich richtig.
Ich muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Bis hier ist das richtig.

FRAGE:
Inwiefern muss ich dem Händler/Monteur Möglichkeit zur Nachbesserung
geben für Arbeiten die ja ( nachweislich ) garnicht ausgeführt wurden??

Was ja nicht gemacht wurde kann ich ja nicht reklamieren.

Also müßte TurboTom ja erstmal darauf bestehen das vertraglich zugesicherte Arbeiten auch ausgeführt werden.

Selbst wenn ich mir jetzt mit meiner Aussage Feinde mach:
SUPRAFLY: Hättest du mich sooo abgezockt, ich hätte dir eine gelangt
das dir 2 Wochen die Rübe wackelt.

Schämst du dich nicht, jemanden der auf seine Motorrevision sparen muss,
so vom Leder zu ziehen???

Ich weiss das du hier und im BMW-Forum mit liest
Denk mal drüber nach....
Sorry,( TurboTom und die anderen ) aber das musste raus....

Gruß
Meik
__________________
Wenn dir die Scheisse bis zum Hals steht, solltest du den
Kopf nicht hängen lassen
Meik54 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2007, 21:22   #6
Easymoney
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Beiträge: 618
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Easymoney befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY

Zitat:
Zitat von Meik54 Beitrag anzeigen
Hm...da sollte EASYMONEY mal was zu sagen.
Irgendwie ist da was nich richtig.
Ich muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Bis hier ist das richtig.

FRAGE:
Inwiefern muss ich dem Händler/Monteur Möglichkeit zur Nachbesserung
geben für Arbeiten die ja ( nachweislich ) garnicht ausgeführt wurden??

Was ja nicht gemacht wurde kann ich ja nicht reklamieren.

Also müßte TurboTom ja erstmal darauf bestehen das vertraglich zugesicherte Arbeiten auch ausgeführt werden.

Selbst wenn ich mir jetzt mit meiner Aussage Feinde mach:
SUPRAFLY: Hättest du mich sooo abgezockt, ich hätte dir eine gelangt
das dir 2 Wochen die Rübe wackelt.

Schämst du dich nicht, jemanden der auf seine Motorrevision sparen muss,
so vom Leder zu ziehen???

Ich weiss das du hier und im BMW-Forum mit liest
Denk mal drüber nach....
Sorry,( TurboTom und die anderen ) aber das musste raus....

Gruß
Meik
Hab ich doch schon vorher

Zitat:
Zitat von UweT Beitrag anzeigen
nur in einem Punkt ist eines ziemlich sicherie Firma,die du beauftragt hast,hat ein Recht bis zu zweimal nachbessern zu dürfen...das ist leider so...auch wenn du das Vertrauen in der Arbeit des Betriebes verloren hast,mußt du der Fa. die Möglichkeit geben...

Zitat:
Zitat von jailbird25 Beitrag anzeigen
Jo Uwe...wie immer haste da auch wieder richtig getroffen.....
Au Contraire!

Dem ist nicht so. Das BGB sieht nach § 323 I , II S.3 eine Härtefallklausel für solche Sachverhalte vor, ob es nun eine Firma ist oder nicht. Demnach kann der Gläubiger vom Vertrag wirksam zurücktreten, wenn ...... "besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beidseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen".

Das ist das Schuldrecht allgemein. Des weiteren gibt es noch ein paar weitere Normen im Schuldrecht, Kauf- und Werksvertragsrecht, die einen sofortigen Rücktritt ebenfalls rechtfertigen und die Nachbesserung ausschließen.
__________________


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