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Alt 11.05.2007, 18:38   #1
Speed-Freak
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AW: käuferrechts frage

wars ein privater oder ein händler?
aso wenn der typ ganz klar das auto als UNFALLFREI verkauft hat, dann würde ich einen teil des kaufpreises zurückverlangen.
ich weiss nicht ob das so einfach ist, aber versuchen würd ichs.
wenns halt ein händler war kann er immer noch sagen, das der typ der das auto ihm verkauft hat, nix davon erwähnt hat. tja aber probieren würd ichs
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Alt 11.05.2007, 18:54   #2
WARLORD 3000
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AW: käuferrechts frage

Das iss immer so ne Sache mit dem "unfallfrei". Ein Händler z.B darf nen Gebrauchtwagen auch als unfallfrei verkaufen, selbst wenn der Wagen einen Unfall hatte. Vorausgesetzt es lag kein Rahmenschaden vor und das Fahrzeug wurde fachmännisch repariert.

Ein Privatverkäufer kann sich sowieso mit der altbackenen Aussage: "Gekauft wie gesehen" aus der Affaire ziehen. Du musst ihm erst mal das Gegenteil beweisen und vorsätzlichen Betrug nachweisen.

Alles nicht so einfach und ob ein Rechtsstreit dann das ersehnte bringt, lass ich mal dahingestellt.
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Alt 11.05.2007, 19:06   #3
WARLORD 3000
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AW: käuferrechts frage

Ich würde an deiner Stelle mal die betreffenden Stellen fotografieren, wenn du die Karre eh schon zerlegt hast. Dann mit diesen Bildern zum Verkäufer marschieren und ihn zur Rede stellen. (Am besten im Dasein von Zeugen) Darfst auch ruhig ein wenig lauter werden...kommt immer gut.

Wenn der da wirklich mit dem Hammer dran herum gedengelt hat und so abnormale Sachen, dürften die Bilder ja dann eine gewisse "Aussagekraft" besitzen und du hast gute Karten doch noch was rauszuhandeln.
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