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Alt 16.10.2006, 14:20   #1
Willy B. aus S.
Supra Modulator
 
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?

ganz einfach: wenn die Reparatur 2500€ kosten soll, der Zeitwert des ganzen Autos aber nur 1500€ beträgt, dann legt Dir die Versicherung 1500€ (abzüglich ein paar hundert € Restwert) auf den Tisch, der Rest ist dann dein Problem. Die sagen sich, es ist kostengünstiger, für 1500€ ein anderes, gleichwertiges Auto zu kaufen als für 2500 Deines zu reparieren. Wenn der Zeitwert richtig kalkuliert ist muss das ja auch gehen. Aber an der Stelle kann man vielleicht diskutieren. Ich konnte vor Jahren mal mit diversen Nachweisen (Verkäufer-Angeboten usw.) dem Gutachter nachweisen, dass der Zeitwert viel höher lag als seine Schätzung. Die Versicherung musste nachzahlen.

Und nicht vergessen: du bekommst für jeden Tag Nutzungsausfall eine Gelderstattung oder - falls Du wenig Kilometer pro Woche fährst - die Versicherung muss dir Taxi- oder Zugkosten erstatten. Das bekommst Du aber nur, wenn das Auto tatsächlich repariert wird (denn nur dann hast du ja einen Ausfall). Also bei Selbstreparatur nachweisen, dass das Auto wieder heile ist (Foto mit Datum, z.B. Tageszeitung mit aufs Bild). In dem all ziehen sie dir aber vom Nutzungsausfall 16% MwSt ab, was sicher zu verschmerzen ist.

Blöd ist halt, dass nur 1 Monat TÜV drauf ist. Das drückt den Zeitwert. Es sei denn du kannst nachweisen, dass ohne echte Investitionen ein neuer TÜV-Aufkleber möglich ist.

Fehler vermeiden: keinesfalls einen Gutachter akzeptieren, den die Versicherung aussucht. Du hast Anspruch auf einen Gutachter DEINES Vertrauens (einer, der sein Geld von der Versicherung bekommt muss nicht unbedingt neutral sein). Aber Du schreibst ja, dass Du ihn ausgesucht hast, dann sollte das ok sein. Und: Du hast sicher Anspruch darauf, dass die Versicherung Dir nen Anwalt zur Regelung der ganzen Angelegenheit zahlt. Schliesslich ist nicht jeder Fachmann in solchen Dingen, und es ist dem Bürger nicht zuzumuten, dass er so spezielle Dinge selbst klärt mit der Gefahr, von den Versicherungsspezis übern Tisch gezogen zu werden. Aber: auch auf Anwälte muss man aufpassen. Die machen auch nur das, was man ihnen mit mehr oder weniger Nachdruck sagt.
__________________
Willy B. aus S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2006, 16:08   #2
Dirty Elch
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Dirty Elch ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?

Hi.

Es gibt auch noch ne 30 % Regelung. D.h. die Reparatur darf bis 30 % mehr kosten wie der Restwert. Allerdings muss es dann in einer Werkstatt mit Rechnung gemacht werden. So war es bei meinem Benz (R.I.P. der Idiot von Gutachter hat wegen 500,- DM meine Kiste damals Plattgeschrieben)
__________________
Gruss Alex.

Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, hätte ich 4 Füsse und keine 2 Hände zum lenken.
Dirty Elch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2006, 16:16   #3
Rino
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Beiträge: 1.727
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Rino befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?

Ja genau, das stand in der ADAC Zeitung:

"Wer an seinem Wagen hängt und ihn trotz großer Schäden wieder in Schuss bringen lassen möchte, hat zum Beispiel einen Anspruch darauf, dass die gegnerische KFZ-Versicherung Kosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert trägt"
__________________
Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich.
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