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#1 |
Registrierter Benutzer
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![]() Hallo Fans, hat jemand Tips oder Erfahrung mit gegnerischen Versicherungen ?
Mir ist jemand beim Ausparken rückwärts in die Tür gefahren, so daß die Frage der Schuld eindeutig ist (wurde auch bereits durch gegnerische Versicherung generell anerkannt). Schaden : Fahrertüre und Blech hinter der Türe (20-30 cm) eingedellt, Lack gesprungen. Kostenvoranschlag Toyo Werkstatt : ca. 2500 € Meine Lady : Bj. 10/89, 110.000 km, Heckschürze für 4 Endrohre (Fujidingsbums Auspuffanlage), Tüv nächsten Monat fällig (erwarte eigentlich keine größeren Probleme). Stand der Abwicklung : Kostenvoranschlag an gegnerische Versicherung geschickt. Versicherung bestand auf Schätzer. Habe mir einen Schätzer gesucht, der den Schaden begutachtete. Warte jetzt noch auf dessen Ergebnis. Allerdings hat mich doch etwas beunruhigt, daß er meinte, wahrscheinlich handelt es sich dann doch bereits um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ich habe zwar nicht vor, den Schaden in der Werkstatt beheben zu lassen (Kumpel arbeitet in Werkstatt), möchte aber die Lady weiterfahren und mich auf jeden Fall nicht von der gegnerischen Versicherung über den Tisch ziehen lassen. Nachdem ich aus meinem Bekanntenkreis schon mal ne ziemlich haarstreubende Geschichte über fiese Methoden der Versicherungen gehört habe (Wagen könnte noch zu Phantasiepreis in den Ostblock verkauft werden - deshalb enorme Minderung, wenn der Besitzer den "Schrott" behalten wolle) meine Frage : Kann mir jemand sagen, wie sich das mit Wiederbeschaffungswert, Restwert vor bzw. nach Schaden verhält ? Muß ich mir irgendetwas anrechnen lassen, wenn ich die Lady trotz des "Totalschadens" behalten will ? Hat jemand Fehler bei der Abwicklung gemacht, die ich jetzt noch vermeiden kann ? Für Tips oder Erfahrungen im voraus Danke Tschaster |
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#2 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.074
iTrader-Bewertung: (9)
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
ganz einfach: wenn die Reparatur 2500€ kosten soll, der Zeitwert des ganzen Autos aber nur 1500€ beträgt, dann legt Dir die Versicherung 1500€ (abzüglich ein paar hundert € Restwert) auf den Tisch, der Rest ist dann dein Problem. Die sagen sich, es ist kostengünstiger, für 1500€ ein anderes, gleichwertiges Auto zu kaufen als für 2500 Deines zu reparieren. Wenn der Zeitwert richtig kalkuliert ist muss das ja auch gehen. Aber an der Stelle kann man vielleicht diskutieren. Ich konnte vor Jahren mal mit diversen Nachweisen (Verkäufer-Angeboten usw.) dem Gutachter nachweisen, dass der Zeitwert viel höher lag als seine Schätzung. Die Versicherung musste nachzahlen.
Und nicht vergessen: du bekommst für jeden Tag Nutzungsausfall eine Gelderstattung oder - falls Du wenig Kilometer pro Woche fährst - die Versicherung muss dir Taxi- oder Zugkosten erstatten. Das bekommst Du aber nur, wenn das Auto tatsächlich repariert wird (denn nur dann hast du ja einen Ausfall). Also bei Selbstreparatur nachweisen, dass das Auto wieder heile ist (Foto mit Datum, z.B. Tageszeitung mit aufs Bild). In dem all ziehen sie dir aber vom Nutzungsausfall 16% MwSt ab, was sicher zu verschmerzen ist. Blöd ist halt, dass nur 1 Monat TÜV drauf ist. Das drückt den Zeitwert. Es sei denn du kannst nachweisen, dass ohne echte Investitionen ein neuer TÜV-Aufkleber möglich ist. Fehler vermeiden: keinesfalls einen Gutachter akzeptieren, den die Versicherung aussucht. Du hast Anspruch auf einen Gutachter DEINES Vertrauens (einer, der sein Geld von der Versicherung bekommt muss nicht unbedingt neutral sein). Aber Du schreibst ja, dass Du ihn ausgesucht hast, dann sollte das ok sein. Und: Du hast sicher Anspruch darauf, dass die Versicherung Dir nen Anwalt zur Regelung der ganzen Angelegenheit zahlt. Schliesslich ist nicht jeder Fachmann in solchen Dingen, und es ist dem Bürger nicht zuzumuten, dass er so spezielle Dinge selbst klärt mit der Gefahr, von den Versicherungsspezis übern Tisch gezogen zu werden. Aber: auch auf Anwälte muss man aufpassen. Die machen auch nur das, was man ihnen mit mehr oder weniger Nachdruck sagt.
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#3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
Hi.
Es gibt auch noch ne 30 % Regelung. D.h. die Reparatur darf bis 30 % mehr kosten wie der Restwert. Allerdings muss es dann in einer Werkstatt mit Rechnung gemacht werden. So war es bei meinem Benz (R.I.P. der Idiot von Gutachter hat wegen 500,- DM meine Kiste damals Plattgeschrieben)
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Gruss Alex. Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, hätte ich 4 Füsse und keine 2 Hände zum lenken. |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
Ja genau, das stand in der ADAC Zeitung:
"Wer an seinem Wagen hängt und ihn trotz großer Schäden wieder in Schuss bringen lassen möchte, hat zum Beispiel einen Anspruch darauf, dass die gegnerische KFZ-Versicherung Kosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert trägt"
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Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich. ![]() |
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#5 |
Mr. Off-Topic
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
wenns den wagen so nimmer auf dem markt zu beschaffen gibt, kannste 130% vom zeitwert verlangen.
mit dem geld ists so: 130% vom restwert abzüglich zu erzielendem preis bei restwertbörse abzüglich mwst (wenn Du geld bar bekommst) lösung: "guten" gutachter suchen, der die supra um 17:45uhr in die restwertbörse setzt, 20min warten bis erstes gebot über 50€drin is, wieder rausnehmen und dann abrechnen ![]() zumindest kenn ich das so...
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Sei realistisch. Erwarte ein Wunder. |
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#6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
....in solch einem Fall ist die Wahl des Sachverständigen da A und O
![]() ![]() Wenn das Fahrzeug nicht im Kalkulationsproggi steht muss zu Fuß Kalkuliert werden , also alle Preise und Arbeiten beim Händler erfragen. Den Wiederbeschaffungswert (WBW) über Classik Data ermitteln. Wenn nun der Restwert möglichst gering angesetzt wird hat man natürlich mehr Spielraum zum wirtschaftlichen Totalschaden. Sollte der Reparaturaufwand dennoch den WBW überschreiten kann man bei geplanter fachmännischer Reparatur, und nur dann !!!, die 130% Regelung anwenden. Diese besagt das die Reparaturkosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht überschreiten darf. Dies könnte man wiederum durch die Verwendung von Gebrauchtteilen auf seine Bedürfnisse zuschneiden. Nimmt man diese 130 % Regelung in Anspruch ist man verpflichtet das Fahrzeug fachmännisch zu reparieren und mindestens 6 Monate!!!!! nach Rep in seinen Besitz zu halten. |
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#7 | |
Beiträge: n/a
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
Zitat:
Wert liegt bei so ca 5t euro in einem guten Zustand! |
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#11 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
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#12 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
wie ist es denn wenn das auto im guten zustand mit 6000 und mehr gehandelt wird und im verheizten zustand mit 1000
interessiert sich die versicherung dafür |
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#13 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
der Gutachter lässt natürlich den Zustand in seine Wertschätzung einfliessen, keine Frage.
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#14 |
Registrierter Benutzer
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
Danke Fans,
glaube das Problem hat sich gelöst (zahlt sich doch aus, wenn der Gutachter ein Freund eines Freundes ist...). Er hat die Reparaturkosten ein bischen reduziert und den WBW ein bischen höher angesetzt. |
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#15 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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AW: Wirtschaftlicher Totalschaden - Was beachten?
damit ist die Erstattung von der Versicherung naturlich auch ein bischen reduziert... Tolle Lösung.
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