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#11 | |
Registrierter Benutzer
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Guten Morgen Jaco
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Wenn ja, dann hast Du eigentlich KEIN Problem. Durch die Gewährleistungspflicht, die jeder Händler seit dem 1.1.2002 (ich glaube das war der Stichtag) verpfichtet mind. 1 Jahr Gewährleistung zu übernehmen. Egal was Du in diesem unseren Deutschland kaufst, von der Thermokanne, über die elektrische Zahnbürste bis sonstwas, hast Du 24 Monate Gewährleistung. Gebrauchtfahrzeughändler haben allerdings die Möglichkeit es auf 12 Monate zu beschränken (reicht ja auch). Es gibt natürlich die Möglichkeit, dass der Händler versucht hat, die Gewährleistung auszuschliessen, indem er im Vertrag verankert hat, dass Deine Supra ein BASTLERFAHRZEUG oder "NUR FÜR DEN EXPORT" ist. Dann wird es etwas schwieriger, aber nicht umöglich (doch dann wäre Rechtsschutz angebracht). Die Gerichte kennen ihre Papenheimer mittlerweile auch etwas und wenn Du als unbedarfter Kunde ein augenscheinlich intaktes Fahrzeug kaufst, aber es lt. Vertrag trotzdem als Bastlerfahrzeug deklariert ist, wird das Gericht - sofern es dazu kommt - nicht unbedingt auf Händlerseite sein. Aber gehen wir davon aus, dass Du es nicht als Bastler- oder Exportfahrzeug gekauft hast.... Sei vorsichtig mit Reparaturen!!! Lass abchecken was kaputt ist (wenn Du es nicht bezahlen musst) und dann fahre zu dem Händler. Du als Kunde hast die Pflicht, dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben!! Er muss dafür sorgen, dass Dein Fahrzeug instandgesetzt wird und das kann er für sich meisst preiswerter, als Du es draussen bezahlen würdest. Kommst Du mit einer Rechnung an, wird der Händler sich freuen, die Schultern zucken und sagen das er damit nun nichts mehr zu tun hat.
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![]() Geändert von Jeannie (02.03.2003 um 09:25 Uhr). |
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