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#1 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Gärtringen - 30km südlich von Stuttgart
Beiträge: 7.082
iTrader-Bewertung: (9)
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er hat recht. Das Problem ist, dass beides als nachgerüstet im Schein steht. Das könnte, wenn beides im selben Schein steht, auffallen. Weiss jemand, ob bei den neuen Papieren das auch noch als "nachgerüstet" erscheint oder ob z.B. Euro 2 kommentarlos als "vorhanden" drin ist. Das würde manches vereinfachen.
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#2 |
[NSH]Schlossgespenst
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bei ner gat-eintragung guckt da ja keiner nach solange kein anderer auspuff im schein/brief schon vorher drinsteht. erstmal gat eintragen, dann später nen anderen auspuff eintragen lassen. da guckt keiner nach. Sein darf das natürlich nicht. Wirklich seriös biste nur mit GAT und komplettem serienauspuff unterwegs. Das ist nunmal leider so.
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![]() ![]() Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#3 |
29L/100km@80min to HH
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Da fällt mir noch was ein.
Ich habe in der Gebrauchsanweisung von GAT mal nachgelesen. Da steht ausdrücklich das der Motor und die Abgasanlage Serie sein müssen.
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![]() Geändert von Vla (06.02.2006 um 23:39 Uhr). |
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#4 |
[NSH]Schlossgespenst
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Das GAT ist eben nur gültig, wenn ALLES am Motor was Zuluft, Auspuff und leistung betrifft serie ist. die müssen sich ja auch absichern. Dann darfste auch kein dampfrad, boostcontroller, etc drin haben. macht auch mehr als 173 kW. Wenne an nen nicht grade blöden tüv-prüfer kommst, dem GAT was sagt, und die sind viel verbreitet mittlerweile, dann weis der auch das das nur sein darf wenn alles serie ist. Da kann der einem schnell nen strick draus drehen. Dann mußte entweder alles serie lassen, oder nix eintragen lassen und vorm tüv rausbauen wie K&N, auspuff, etc...
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#5 |
[NSH]Schlossgespenst
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Tja ist ja immer so:
Was man haben möcht, darf man nicht, und was man haben darf, möchte man nicht. ![]()
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