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Alt 09.12.2005, 10:00   #1
Phoenix
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Phoenix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Es gibt eine Stelle im Gesetzestext bzgl. der "Bodenfreheit". Und zwar dürfen die Unterkanten der vorderen Scheinwerfer nicht niedriger als 50 cm über der Fahrbahn liegen (Sportwagen wie Ferrari/Porsche haben eine Sondergenehmigung), egal wie tief deine Frontschürze ist. Das Thema hatte ein Bekannter schonmal mit der Rennleitung gehabt. Die meinten auch der Wagen wäre zu tief. Da wollte mein Bekannter von den beiden Grünen erstmal genau wissen, in welchen § das denn geregelt sein soll. Die haben vielleicht blöde geschaut als er ihnen die Seiten mit der Beschreibung unter die Nase hile. Lustig fahnden die das zwar nicht, aber ne andere Wahl hatten sie auch nicht.
__________________
Liebe Grüße vom ATV-Fahrenden Suprafahrer.
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Alt 09.12.2005, 11:14   #2
supradiabolo
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supradiabolo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
kORREKTUR

Hmh ; Ihr habt recht , hab da gerade nochmals mit meinem TÜV gesprochen, übrigens mein T-car ist ohne Mängel drüber, zurück zum Thema:

also es gibt deffinitiv wirklich keinen Gesetzestesxt der das in der STVZO beschreibt. Damit dies aber kein Freifahrtschein für alle Tuner oder uns ist hat der TÜV eine Richtlinie entwickelt welche ebend besagt das die Prüfeinrichtungen diese Kanten oder Gruben haben welche z.B 9cm hoch sind . Kommt das Auto da nicht drüber kann der Prüfer das Kfz nicht Prüfen und somit keine Plakette kleben. Schlau gemacht.....
Naja somit muss man deren Schlupflöcher nutzen und am besten zur kleinen Werkstatt fahren um dort keine Problematik mit der höhe zu bekommen da keine Kanten vorhanden.

Sorry nochmals für meine falsche Belehrung aber die hatte ich von der DEKRA und da dacht ich natürlich das hat Hand und Fuß....also wieder was dazu gelernt.......
__________________


~ Der Teufel steckt nicht im Detail, sondern in meiner SUPRA ~
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