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Alt 08.10.2005, 14:30   #1
3000 GT
 
Beiträge: n/a
Lightbulb

Zitat:
Zitat von Tiefflieger
aber wenn man das jetzt genauso sieht wie die Autogas umbauten, dan kann man das ja eintragen lassen!
..... theoretisch!
Sehe ich im Prinzip auch so!

Aber ich glaube nicht, dass der TÜV 50 kg CO2 ohne weitere Schutzmaßnahmen (werden sicher von Insassenschutz wg. der Erstickungsgefahr bei Leckagen ablehnen wollen) einträgt, denn hier ist der Nutzen nicht sehr plausibel ... zumindest nicht für den TÜV (für mich schon ).

Warum nicht 2x 10 kg ... sollte doch auch reichen ;-) (dann könnte man zur Not eine wegdiskutieren).

Frage doch einfach deinen TÜV-Prüfer um die Ecke ... evtl. kann er dir seine Gegenargumente aufzeigen ... evtl. finde ich dann ein sinnvolle Begründung
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