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#1 |
Registrierter Benutzer
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Ok hat sich ist mir eh gekommen wenn der Deckel weg ist und der Hahn frei steht wäre es schon nicht zulässig weil der im falle eines Unfalles ja abreißen könnte....
gut kann gelöscht werden Gruß Frank
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Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de |
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#2 |
[NSH]Chefkoch
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NIX darftse ohne ADR (gefahrgutschein) fahren.
man darf als handwerker max 2-3 kleine flaschen die gut gesichert sein müssen ohne warntafeln fahren, aber alle anderen transporte müssen gekennzeichnet sein ab 200 Pkt. pkt. setzen sich wie folgt zusammen menge+ gebinde = Pkt. z.B. 1 ltr. Diesel in einem tankfahrzeug = 1 Pkt. 1 ltr. Diesel in einem einwandigen kanister = 2 Pkt. bei gase kenn ich die tabellen nicht, aber sind natürlich zu kennzeichnen. gruß, TF |
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#3 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
Meines Wissens darfst Du solche Stoffe in den entsprechenden Gebinden durchaus transportieren.
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Gruss, D. |
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#4 |
Mr. Off-Topic
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hab im zivildienst nen legacy mit großem hänger gefahren (durft ich auch net... mußte aber). auf dem hänger dann gut 10 große sauerstoffflaschen, wie auf ner abschußrampe. sah immer geil aus. aber wenn die losgegangen wären bei nem unfall
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Sei realistisch. Erwarte ein Wunder. |
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#6 |
Registrierter Benutzer
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Hi
also meines Wissens Lachgas: Transport erlaubt Anlage darf aber nicht betriebsbereit sein also nicht nur Hahn zu sondern ohne Leitungen etc. Sonstige Gasflaschen: Transport genehmigt (wenn flasche) aber Fahrer trägt verantwortung für ORDENTLICHE Ladungssicherung . . . und das wird auch ernst genommen. ... man kann ja gerade in Texas sehen was mit ein paar Sauerstoffflaschen passieren kann. Alzu heftig sind aber die Verschriften auch nicht, man muß sich blos mal die zugelassenen Gasfahrzeuge anschauen, da hängen ja auch blos 2 Flaschentanks unter dem Kofferraum. Gruß ![]() ChriS |
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#8 | |
Beiträge: n/a
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![]() Zitat:
![]() Aber diese Berechnung der 1.000 Pkt. (nicht 200) kenne ich gar nicht ![]() Zum einen wird in diesem Zusammenhang von einem ADR-Schein geschrieben, den man nur im gewerblichen Bereich benötigt (gehe einmal vom PRIVAT-Bereich aus). Privat kann man tun und lassen was man möchte, wenn: 1.) Das Gebinde geeignet (zugelassen) und geprüft ist! 2.) Die Ladung gesichert wurde (z.B. auch mit Ventilschutzkappe)! 3.) Der private Zweck noch deutlich erkennbar ist! Z.B. täte ich mir schwer 10 Sauerstoffflaschen (wie bereits geschrieben wurde) als Privtbedarf durchzubringen. Was mir noch nicht ganz klar ist, wo und was soll transportiert werden (ADR gilt strenggenommen z.B. nicht in der Schweiz) ... gehe aber einmal von Propangas aus! |
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#9 |
Registrierter Benutzer
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na dann werden wir mal konkret und nehmen an dass ich ne 50kg flasche CO2 im kofferraum haben will, um meinen LLK damit zu kühlen...und dann?!
darf ich oder nicht?
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Bremsen macht die Felgen schmutzig ![]() Leistung ist nicht alles.... es gibt ja auch noch Drehmoment ![]() |
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#10 |
Registrierter Benutzer
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nö weil wenn die betriebsbereit ist deine anlage und es passiert ein unfall könnte es ja passieren das es das ventil von der Flasche abreißt..
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#11 | |
[NSH]Chefkoch
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Zitat:
aber wenn man das jetzt genauso sieht wie die Autogas umbauten, dan kann man das ja eintragen lassen! ![]() ..... theoretisch! TF |
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#12 | |
Beiträge: n/a
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![]() Zitat:
Aber ich glaube nicht, dass der TÜV 50 kg CO2 ohne weitere Schutzmaßnahmen (werden sicher von Insassenschutz wg. der Erstickungsgefahr bei Leckagen ablehnen wollen) einträgt, denn hier ist der Nutzen nicht sehr plausibel ... zumindest nicht für den TÜV (für mich schon ![]() Warum nicht 2x 10 kg ... sollte doch auch reichen ;-) (dann könnte man zur Not eine wegdiskutieren). Frage doch einfach deinen TÜV-Prüfer um die Ecke ... evtl. kann er dir seine Gegenargumente aufzeigen ... evtl. finde ich dann ein sinnvolle Begründung ![]() |
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