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Alt 16.12.2004, 19:54   #1
Nobbi
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Nobbi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von bax
Das Gutachten gilt für rundum oder nur für die Hinterachse?

schon mal Interesse anmeld

greetz Rajko



gilt immer nur für eine achse.
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Alt 16.12.2004, 19:55   #2
Nobbi
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Nobbi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
achso
ein satz bedeutet pro achse.
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Alt 16.12.2004, 20:05   #3
bax
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bax befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Nobbi
gilt immer nur für eine achse.
Ich meine deckt das Gutachten auch die Montage der 25mm-Verbreiterungen an der Vorderachse ab? Ich hatte mal ein Gutachten in der Hand, das an der Vorderachse nur max. 20mm (zum dazwischenschrauben mit längeren Bolzen) erlaubte. Firma weiß ich leider nicht mehr.

greetz Rajko
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bax ist offline  
Alt 16.12.2004, 20:08   #4
Nobbi
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Nobbi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von bax
Ich meine deckt das Gutachten auch die Montage der 25mm-Verbreiterungen an der Vorderachse ab? Ich hatte mal ein Gutachten in der Hand, das an der Vorderachse nur max. 20mm (zum dazwischenschrauben mit längeren Bolzen) erlaubte. Firma weiß ich leider nicht mehr.

greetz Rajko


ich schau mal nach
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Alt 16.12.2004, 20:14   #5
Nobbi
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hab grade nachgeschaut.
für vorder und hinterachse
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Alt 17.12.2004, 22:35   #6
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
aber vorne vermutlich mit Auflagen: börteln, Innenkotflügel raus oder so.
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Alt 18.12.2004, 07:59   #7
Nobbi
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Nobbi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
es kommt ja auf die reifengröße an.
wenn ich vorne 7,5 oder 8j mit 225er fahre brauch ich doch nix zu börteln oder so.
wenn ich 8,5 oder 10j mit 245 oder größer drauf habe dann natürlich schon.
aber dann brauch ich keine distanzscheiben mehr.
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Alt 18.12.2004, 12:25   #8
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
Zitat aus dem H&R Gutachten vom 22.1.96:

Felgengröße 7x16, ET 37 - 50mm (also Originalfelgen)
Reifengröße 225/50R16 (also Originalreifen)

Auflagen zu den 15mm (!) Ringen:
...
6) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkantenkanten vollständig anzulegen. Dabei sind die beiden Befestigungsschrauben des Innenkotflügels zu entfernen, der Innenkotflügel ist zu kürzen. Der Kotflügel ist oberhalb der Radmitte auf einer Länge von 200 mm um ca. 15 mm aufzuweiten.

Dieses Thema wird bei 25 mm Ringdicke nicht besser, denn lt. demselben Gutachten sind die 20mm und 25mm Ringe an der Vorderachse mit diesen Felgen gar nicht freigegeben. 7x16 Felgen sind im Kombination mit 25mm Ringen nur mit ET 45 - 50mm im Gutachten drin.


An der Hinterachse sind die 25mm Ringe mit der o.g. Bereifung freigegeben mit folgenden Auflagen:
...
4) ...wird sie Serienspurbreite um mehr als 2% vergrößert. ... Festigkeitsaussage ist beschränkt auf Fahrzeuge mit serienmäßigem Fahrwerk bis zu einer maximalen Motorleistung vom 208kW.
7) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkantenkanten im Bereich oberhalb der seitlichen Stoßleisten umzulegen.



Wenn einer das Gutachten will bitte Email an mich, es kommt dann als PDF per Email-Anhang.

@Nobby:
Wenn in Deinem Gutachten wirklich was anderes drin steht lass es mich wissen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass H&R zwei so unterschiedliche Gutachten für ein und dasselbe Fahrzeug heraus gibt. Möglicherweise solltest Du Dich nochmal mit dem Thema Einpresstiefe vertraut machen.
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Willy B. aus S. ist offline  
 


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