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Alt 08.10.2004, 03:06   #1
vali_vali
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vali_vali befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Mike B.
wenn du im rechtschutz bist, ist es kein problem.
bei einem bekannten war es so, das er nur das doppelte bußgeld bezahlen musste. der rest hat der rechtsschutz bezahlt.

Auch mit Radarwarner oder meinst du dein Komentar zu einem vor mir?
Ich bin Rechtschutz, aber das hat nicht geklappt... :-(
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Alt 08.10.2004, 03:14   #2
Mike B.
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Beiträge: 1.469
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Mike B. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
mein kommentar hatte sich eigentlich an den frank gerichtet.

wie es mit einem radarwarner aussieht weiss ich nicht.
die sache mit dem radarwarner wird soviel ich weiss in jedem bundesland anders gehandhabt.
__________________
Mike B. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2004, 05:58   #3
IronEagle
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Beiträge: 72
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IronEagle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Was ne Sauerei. Bei mir stand auch immer §1 mit drauf.
Die werden auch immer fauler. Der §1 is übrigens der Gummiparagraph der auf alles zutrifft. So von wegen Gefährdung anderer bla bla bla. Mein Fahrlehrer meinte damals, der tritt schon in dem Moment ein wo man den Zündschlüssel umdreht.

Gruß
Stefan
__________________
Rettet die Fische...esst mehr Steaks
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Alt 25.11.2004, 17:31   #4
Dark Shadow
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Benutzerbild von Dark Shadow
 
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Beiträge: 6.655
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Dark Shadow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
So etz ist heut das Schreiben angekommen... pech.

Monat und wegen zwei weiterer Eintragungen erhöte Strafe von 225 Euro...
kann einspruch erheben dann verrechnen sie das Doppelte muß mir das mal druchrechnen vonwegen Arbeitsausfall vom Verdinst ob es sich rentiert aber ich glaub ich lass es lieber und lauf nen Monat und mach Urlaub oder schau das ich im Büro arbeiten kann...

Nur das ihr bescheid wisst wie es ausging. Muß in den nächsten 4 Monaten ihn abgeben...
__________________
Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange?
Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung?

http://Kopfdichtungdirekt.de
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