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#1 |
Registrierter Benutzer
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Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Ich hab mal ne Frage, da ich im Netz nichts eindeutiges gefunden habe. Viell kennt das Problem hier jemand.
Ich werde am Freitag mein jetziges Auto abmelden. Abgeholt wird es am Montag. Nun steht der Wagen neben der Straße in einem Carport. Eigentlich ist das Privatgelände, aber nicht von der Straße abgetrennt. Ich stand da auch schon ohne TÜV und hab dann einen Strafzettel bekommen. Das war rechtens wie ich rausgefunden hatte, da die Polizei sogar in Höfe oder Einfahrten kommen darf um Verwarnungen auszustellen wenn das KFZ angemeldet ist aber ohne TÜV steht. Man gab mir die Auskunft, dass der Wagen in einem abgesperrten Bereich hätte stehen müssen. Wie ist das aber nun wenn der Wagen nicht angemeldet ist? Kann ich den dann in den nicht abgesperrten Carport stellen ?? Viell weiß das einer von Euch.. |
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#2 |
Bruce Allmächtig
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Darf nicht auf öffentlichen Wegen stehen...
__________________
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#3 |
Beiträge: n/a
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Richtig......das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen und/oder Wegen!
Auf dem eigenen Hof,egal ob abgesperrt oder nicht,hat die öffentliche Hand diesbezüglich nichts zu melden.Ich habe hier auch nur eine Einfahrt ohne Tor oder Sonstiges,auch bei mir hat man das versucht.Als ich dann aber nach dem 2. mal den Polizisten und die Tante vom Ordnungsamt wegen Belästigung,Nötigung und Eindringen in die Privatspäre angezeigt habe,gab es bei denen erstmal recht dumme Gesichtszüge.Ich hab das dann von meinem Rechtsanwalt nochmals in Form eines Schreibens absichern lassen.Es gab sogar eine Verhandlung vor dem Amstgericht,die ich ebenfalls gewonnen habe. Fakt ist: Ist es ein Privatgrundstück,kann und darf die öffentliche Hand dort nichts machen. Ragt Dein Fahrzeug aber auch nur einen Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hinein biste dran,dann sind die im Recht. Einfachste Möglichkeit: Nimm Dir `ne Rolle Absperrband und mach es vor oder an den Carport,stell das Auto dahinter.Dann hast Du Deinen abgesperrten Bereich,denn wie genau das absperren auszusehen hat ist im Gesetz nicht eindeutig festgelegt! Ansonsten laß Dir sowas nicht gefallen,das ist reine Schikane! In dem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren! Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen! Gruß Jojo |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Wenn das Auto abgemeldet ist, gibts auf dem Privatgrundstückt (auch wenn es nicht abgemeldet ist) keine Probleme.
Falls es mit abgelaufenem TÜV auf dem nicht abgeschlossenen Privatgelände steht: nimm einfach die Schilder ab ![]() |
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#5 |
Registrierter Benutzer
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
oder schraub ne Dachlatte in die Einfahrt des Carport, wenn Absperrband zu ugly is. Oder spann ne Kette davor.
Würd mich nur bedingt mit denen anlegen, sonst ham se Dich aufm Kieker. Grad mit so nem auffälligen Auto. |
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#6 |
Captain Slow
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Jup, ich würde auch irgendwas improvisieren.
Da spielt dann evtl. auch der Versicherungsschutz mit rein, denn es könnte ja ein Radfahrer gegen das Auto knallen und sich tödlich verletzen oder so ![]() Daher vermutlich die Formulierung mit den "öffentlichen Wegen". Bei einer "Ruheversicherung" (Versicherungsschutz ohne Beitrag bei Saisonanmeldung außerhalb der Saison oder bei verübergehend stillgelegten Fahrzeugen) gilt auch so eine komische Regelung. Das Fahrzeug muss "eingefriedet" oder sonstwie abgesperrt sein, da reicht wohl auch eine Kette o.ä. Aber das Fahrzeug darf nicht einfach so zugänglich sein, ohne irgendeine Hürde überwinden zu müssen. Ein Dauerstellplatz in einem öffentlichen Parkhaus reicht in diesem Fall (also Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Vandalismus usw. außerhalb der Saison oder bei vorübergehender Stilllegung, ohne den Versicherungsvertrag gekündigt zu haben) übrigens auch nicht aus, wie ich von meiner Versicherung damals erfahren habe... |
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#7 |
Registrierter Benutzer
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Ich geb da auch nochmal mein Senf dazu.
Wenn dein Carport direkt an der Straße steht und keine klar erkennbare abtrennung zur Straße exestiert, dann besteht ja z.B. die möglichkeit dass Dir das Teil auf die Straße rollt. Es muss im Prinzip klar erkennbar sein dass dort eine Grundstücksgrenze ist. Hab da ein Fall in der Bekanntschafft: Der hat 1hektar Land und dieses ist nicht abgesperrt. Wenn da jetzt jemand drauf rumturnt und sich verletzt weil nen Ast von nem Baum runterkommt, dann muss er haften. |
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#9 | |
[NSH]Chefkoch
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Zitat:
leider beides falsch jojo. Das Gelände muß abgesperrt sein, Flatterband reicht schon aus. Ein "Betreten verboten Schild" hilt dabei schon enorm! Jede zufahrt, jeder Privathof, jede garagenzuwegung ist öffentlich zugänglicher verkehrsraum. Deswegen "darf" man auch bei seinem Nachbar eigentlich vor der Garage parken.... bis zu dem Moment, wo der rauswill, dann muß man wegfahren ![]() klingt doof, ist aber so! Und falls es mal wieder, wie es hier im forum schon fast normal ist, einer besser weiß... mir total egal. Ich setzte mich desöfteren mit dem thema auseinander, u.a. weil ich ein eigenes Werksgelände habe, und dort ist nur dann "Werksverkehr" wenn die Schranke unten ist ![]() Unter anderem Sperre ich auch ab und an Strassen komplett, natürlich mit Genehmigung und allem "Pi Pa Po" da wirste staunen, was Privatleute für ein recht haben zu Ihrer zufahrt zu kommen, wenn wir dei Strasse gesperrt haben..... garkeins! ![]() Letztes mal is uns einer doof gekommen, der durft dann abends erst um 8 uhr mit seiner karre durch ![]() Gruß, TF |
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#10 |
Beiträge: n/a
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Naja,waren halt so die Erfahrungen die ich gemacht habe!
Aber Schikane ist es so oder so! Das mit dem Absperrband(Flatterband) hatte ich ja bereits erwähnt. Bei mir hatte das Gericht halt zu meinen Gunsten entschieden,worum ich natürlich nicht böse war! Aber wir kennen ja alle unser System und wie es uns Bürger manchmal echt zur Weißglut treiben kann! Im Übrigen kennste das hier doch,im Forum gibt`s immer einen der was besser weiß.....wäre ja nix Neues! Gruß Jojo Geändert von modjojojo (05.07.2012 um 03:58 Uhr). |
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#12 |
[NSH]Ehrenschweizer
Registriert seit: Jan 2003
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AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
Tiefflieger hat recht.
Gab schon mehrere Fälle, bei denen die Rennleitung nen Führerschein gezwickt hat, weil Leute bei Partys meinten, die müssten auf dem (großen) Hof ne runde Drehen im besoffenen Kopf. Solange das Tor aber nicht zu ist -> öffentlicher Verkehrsraum. Gilt übrigens auch für Probefahrten und Übungsründchen mit Sohnemann oder Töchterchen. Ohne bauliche Trennung -> öffentlicher Verkehrsraum.
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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