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Alt 03.07.2012, 23:43   #1
Zwutsch
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Zwutsch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Ich hab mal ne Frage, da ich im Netz nichts eindeutiges gefunden habe. Viell kennt das Problem hier jemand.

Ich werde am Freitag mein jetziges Auto abmelden. Abgeholt wird es am Montag.
Nun steht der Wagen neben der Straße in einem Carport. Eigentlich ist das Privatgelände, aber nicht von der Straße abgetrennt.
Ich stand da auch schon ohne TÜV und hab dann einen Strafzettel bekommen. Das war rechtens wie ich rausgefunden hatte, da die Polizei sogar in Höfe oder Einfahrten kommen darf um Verwarnungen auszustellen wenn das KFZ angemeldet ist aber ohne TÜV steht. Man gab mir die Auskunft, dass der Wagen in einem abgesperrten Bereich hätte stehen müssen.

Wie ist das aber nun wenn der Wagen nicht angemeldet ist? Kann ich den dann in den nicht abgesperrten Carport stellen ??

Viell weiß das einer von Euch..
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Alt 04.07.2012, 00:06   #2
Boostaholic
Bruce Allmächtig
 
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Boostaholic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Darf nicht auf öffentlichen Wegen stehen...
__________________

Legst du mir Steine in den Weg damit ich stolper, rechne damit, dass ich sie aufhebe, um sie dir gegen den Kopf zu schmeißen!
Geh nicht weiter. Hör auf oder du hast einen Krieg, den du nie begreifen wirst! Lass uns aufhören. Lass es sein!
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Alt 04.07.2012, 01:23   #3
modjojojo
 
Beiträge: n/a
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Zitat:
Zitat von Boostaholic Beitrag anzeigen
Darf nicht auf öffentlichen Wegen stehen...
Richtig......das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen und/oder Wegen!
Auf dem eigenen Hof,egal ob abgesperrt oder nicht,hat die öffentliche Hand diesbezüglich nichts zu melden.Ich habe hier auch nur eine Einfahrt ohne Tor oder Sonstiges,auch bei mir hat man das versucht.Als ich dann aber nach dem 2. mal den Polizisten und die Tante vom Ordnungsamt wegen Belästigung,Nötigung und Eindringen in die Privatspäre angezeigt habe,gab es bei denen erstmal recht dumme Gesichtszüge.Ich hab das dann von meinem Rechtsanwalt nochmals in Form eines Schreibens absichern lassen.Es gab sogar eine Verhandlung vor dem Amstgericht,die ich ebenfalls gewonnen habe.

Fakt ist:
Ist es ein Privatgrundstück,kann und darf die öffentliche Hand dort nichts machen.
Ragt Dein Fahrzeug aber auch nur einen Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hinein biste dran,dann sind die im Recht.

Einfachste Möglichkeit:
Nimm Dir `ne Rolle Absperrband und mach es vor oder an den Carport,stell das Auto dahinter.Dann hast Du Deinen abgesperrten Bereich,denn wie genau das absperren auszusehen hat ist im Gesetz nicht eindeutig festgelegt!

Ansonsten laß Dir sowas nicht gefallen,das ist reine Schikane!
In dem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren!

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

Gruß
Jojo
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Alt 04.07.2012, 01:56   #4
Supra-Fan
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Supra-Fan befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Wenn das Auto abgemeldet ist, gibts auf dem Privatgrundstückt (auch wenn es nicht abgemeldet ist) keine Probleme.
Falls es mit abgelaufenem TÜV auf dem nicht abgeschlossenen Privatgelände steht: nimm einfach die Schilder ab
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Alt 04.07.2012, 06:05   #5
Tyandriel
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Tyandriel wird schon bald berühmt werden Tyandriel wird schon bald berühmt werden
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

oder schraub ne Dachlatte in die Einfahrt des Carport, wenn Absperrband zu ugly is. Oder spann ne Kette davor.
Würd mich nur bedingt mit denen anlegen, sonst ham se Dich aufm Kieker. Grad mit so nem auffälligen Auto.
__________________
He scratched my car, killed my dog and took my wife... first things first.
rest in pieces
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Alt 04.07.2012, 10:44   #6
suprafan
Captain Slow
 
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suprafan wird schon bald berühmt werden
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Jup, ich würde auch irgendwas improvisieren.
Da spielt dann evtl. auch der Versicherungsschutz mit rein, denn es könnte ja ein Radfahrer gegen das Auto knallen und sich tödlich verletzen oder so
Daher vermutlich die Formulierung mit den "öffentlichen Wegen".

Bei einer "Ruheversicherung" (Versicherungsschutz ohne Beitrag bei Saisonanmeldung außerhalb der Saison oder bei verübergehend stillgelegten Fahrzeugen) gilt auch so eine komische Regelung. Das Fahrzeug muss "eingefriedet" oder sonstwie abgesperrt sein, da reicht wohl auch eine Kette o.ä.
Aber das Fahrzeug darf nicht einfach so zugänglich sein, ohne irgendeine Hürde überwinden zu müssen. Ein Dauerstellplatz in einem öffentlichen Parkhaus reicht in diesem Fall (also Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Vandalismus usw. außerhalb der Saison oder bei vorübergehender Stilllegung, ohne den Versicherungsvertrag gekündigt zu haben) übrigens auch nicht aus, wie ich von meiner Versicherung damals erfahren habe...
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Alt 04.07.2012, 11:15   #7
Knischka
Registrierter Benutzer
 
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Beiträge: 207
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Knischka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Ich geb da auch nochmal mein Senf dazu.

Wenn dein Carport direkt an der Straße steht und keine klar erkennbare abtrennung zur Straße exestiert, dann besteht ja z.B. die möglichkeit dass Dir das Teil auf die Straße rollt.

Es muss im Prinzip klar erkennbar sein dass dort eine Grundstücksgrenze ist.

Hab da ein Fall in der Bekanntschafft: Der hat 1hektar Land und dieses ist nicht abgesperrt. Wenn da jetzt jemand drauf rumturnt und sich verletzt weil nen Ast von nem Baum runterkommt, dann muss er haften.
Knischka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 11:24   #8
BAD_SUPRA
Dr. Sommer
 
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Beiträge: 0
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BAD_SUPRA wird schon bald berühmt werden
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

bau einfach das hin:



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Alt 04.07.2012, 19:34   #9
Tiefflieger
[NSH]Chefkoch
 
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Tiefflieger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Zitat:
Zitat von modjojojo Beitrag anzeigen
Richtig......das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen und/oder Wegen!
Auf dem eigenen Hof,egal ob abgesperrt oder nicht,hat die öffentliche Hand diesbezüglich nichts zu melden.

......

Fakt ist:
Ist es ein Privatgrundstück,kann und darf die öffentliche Hand dort nichts machen.


......


Gruß
Jojo



leider beides falsch jojo.

Das Gelände muß abgesperrt sein, Flatterband reicht schon aus.
Ein "Betreten verboten Schild" hilt dabei schon enorm!


Jede zufahrt, jeder Privathof, jede garagenzuwegung ist öffentlich zugänglicher verkehrsraum.

Deswegen "darf" man auch bei seinem Nachbar eigentlich vor der Garage parken.... bis zu dem Moment, wo der rauswill, dann muß man wegfahren
klingt doof, ist aber so!


Und falls es mal wieder, wie es hier im forum schon fast normal ist, einer besser weiß... mir total egal. Ich setzte mich desöfteren mit dem thema auseinander, u.a. weil ich ein eigenes Werksgelände habe, und dort ist nur dann "Werksverkehr" wenn die Schranke unten ist

Unter anderem Sperre ich auch ab und an Strassen komplett, natürlich mit Genehmigung und allem "Pi Pa Po" da wirste staunen, was Privatleute für ein recht haben zu Ihrer zufahrt zu kommen, wenn wir dei Strasse gesperrt haben..... garkeins!
Letztes mal is uns einer doof gekommen, der durft dann abends erst um 8 uhr mit seiner karre durch

Gruß,
TF
__________________



B+M limited Nr. 25
Stage 8+++

----------------- NSH - NordSeeHorde -----------------
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Alt 05.07.2012, 00:41   #10
modjojojo
 
Beiträge: n/a
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Naja,waren halt so die Erfahrungen die ich gemacht habe!
Aber Schikane ist es so oder so!

Das mit dem Absperrband(Flatterband) hatte ich ja bereits erwähnt.
Bei mir hatte das Gericht halt zu meinen Gunsten entschieden,worum ich natürlich nicht böse war!

Aber wir kennen ja alle unser System und wie es uns Bürger manchmal echt zur Weißglut treiben kann!
Im Übrigen kennste das hier doch,im Forum gibt`s immer einen der was besser weiß.....wäre ja nix Neues!

Gruß
Jojo

Geändert von modjojojo (05.07.2012 um 03:58 Uhr).
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Alt 05.07.2012, 07:23   #11
Zwutsch
Registrierter Benutzer
 
Benutzerbild von Zwutsch
 
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Zwutsch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

So, danke erstmal.

Dann werd ich meinen Plussi in die Garage stellen bis er abgeholt wird und die "neue" Supra darf dann an seinen Platz.
Zwutsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2012, 09:03   #12
Amtrack
[NSH]Ehrenschweizer
 
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Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen
Beiträge: 17.493
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Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund

Tiefflieger hat recht.

Gab schon mehrere Fälle, bei denen die Rennleitung nen Führerschein gezwickt hat, weil Leute bei Partys meinten, die müssten auf dem (großen) Hof ne runde Drehen im besoffenen Kopf.

Solange das Tor aber nicht zu ist -> öffentlicher Verkehrsraum.

Gilt übrigens auch für Probefahrten und Übungsründchen mit Sohnemann oder Töchterchen.

Ohne bauliche Trennung -> öffentlicher Verkehrsraum.
__________________

Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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