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Alt 04.12.2009, 06:19   #1
dreas
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Moin !!
Weiss jemand von euch wieviel ein unverheirateter mann für sein kind unterhalt zahlen muss, das kind ist 2,5 jahre alt !!!
hab im internet nichts gefunden wie das berechnet wird!!!

dank im vorraus

gruss dreas
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Gott schuf den GTI und die Hölle die SUPRA !!!
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Alt 04.12.2009, 06:39   #2
mk3 wien
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da gibts eine mindest und eine höchstbemessung die sich aus deinem gehalt errechnet.gib nur ja keine unterschrft darauf das du für unterhalt aufkommst.............fange dann an alle Rechnungen zu sammeln WICHTIG;wenn du was für das kind aussertourlich kaufst,................brauchst du wenn noch nachgereicht wird um eine erhöhung des alimenten beitrages.auch wenn man sich im vorfeld einig ist ! es gibt nichts was es nicht gibt.
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Alt 04.12.2009, 07:00   #3
The Wall
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Such mal nach der Düsseldorfer Tabelle, da steht alles drin was du brauchst, ansonsten

www.vatersein.de
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Alt 04.12.2009, 07:19   #4
Damon
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Wenn du die Vaterschaft anerkannt hast steht das in der Anerkennungsurkunde, bzw. ist da festgelegt bis zum 18. Lebensjahr. Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Richtlinie aber nicht automatisch der Zwang.
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Alt 04.12.2009, 07:24   #5
frank
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Die Düsseldorfer Tabelle ist aber nur eine empfehlung
Am besten ist es wenn du dich mit der Frau deines Kindes einigst
wenn das geht,fährst billiger so
Sonst einen eigenen guten anwalt nehmen
keinen teilen,der kann nur eine partei vertreten
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"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben... den Rest habe ich einfach sinnlos verprasst." (George Best)


Autos haben Heckantrieb, nur Kutschen werden gezogen!!!!
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Alt 04.12.2009, 07:40   #6
mk3 wien
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Zitat:
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Am besten ist es wenn du dich mit der Frau deines Kindes einigst
wenn das geht,fährst billiger so
Sonst einen eigenen guten anwalt nehmen..........
Eine Einigung klappt nur im Vorfeld .............greif ins gesparte und nimmt nen Rechtsanwalt ! Mehr für Dein Kind geben kannst du immernoch............ist aber dann freiwillig ! Für alles was du an mehr Zahlst lass Dir das bestätigen ;diesen Akt solltest du sorgsam bis zum vollendeten 18ten lebensjahres Deines Kindes hüten ! Das gilt vor allem fürs 13te und 14te Gehalt wo dem Ex Partner mehr Geld fürs Kind zusteht...........bevor ich was vergesse;Überstunden werden auch mit in die Bemessung mit eingerechnet......
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Alt 04.12.2009, 07:52   #7
frank
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Jupp,es wird dein jahres netto genommen plus lohnsteuer erstattung
Hose runter und alles auf den tisch
Eigener Anwalt ist immer besser
Habe mich selber ca 2jahre mit meiner ex gestritten
Und am ende haben wir uns dann geinigt
Da steck ich meinen Jungs mal lieber so was in die tasche
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Alt 04.12.2009, 12:20   #8
dreas
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Zitat:
Zitat von mk3 wien Beitrag anzeigen
Eine Einigung klappt nur im Vorfeld .............greif ins gesparte und nimmt nen Rechtsanwalt ! Mehr für Dein Kind geben kannst du immernoch............ist aber dann freiwillig ! Für alles was du an mehr Zahlst lass Dir das bestätigen ;diesen Akt solltest du sorgsam bis zum vollendeten 18ten lebensjahres Deines Kindes hüten ! Das gilt vor allem fürs 13te und 14te Gehalt wo dem Ex Partner mehr Geld fürs Kind zusteht...........bevor ich was vergesse;Überstunden werden auch mit in die Bemessung mit eingerechnet......
wie hoch wäre die chance das der mann das sorgerecht für das kind bekommt, das problem ist folgendes, es geht hier nicht um mich sondern um meinen bruder, und er ist ja den ganzen tag arbeiten und sie ist den ganzen tag zuhause beim lütten!!! ist die chance den hoch, das er das sorgerecht bekommt!!! weil er ja den ganzen tag arbeiten ist und nur abends zuhausse ist!!! meistens kriegt ja die frau das kind !!!
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Alt 04.12.2009, 13:07   #9
Australis
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Zitat:
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wie hoch wäre die chance das der mann das sorgerecht für das kind bekommt, das problem ist folgendes, es geht hier nicht um mich sondern um meinen bruder, und er ist ja den ganzen tag arbeiten und sie ist den ganzen tag zuhause beim lütten!!! ist die chance den hoch, das er das sorgerecht bekommt!!! weil er ja den ganzen tag arbeiten ist und nur abends zuhausse ist!!! meistens kriegt ja die frau das kind !!!
Da kam erst heute was in den Nachrichten, daß diese Regelung wegen diskriminierung nicht Verfassungskonform ist... zumindest hat das der Europäische Gerichtshof so entschieden...
Ist halt die Frage, wie der Anwalt arbeitet und der Richter das ganze sieht... aber aufgrund dieses Urteils sind die Chancen deines Bruders das Sorgerecht zu bekommen ein ganzes Stück gestiegen...
__________________
Zitat:
Zitat von Walter Röhrl
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen
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Alt 06.12.2009, 19:33   #10
Andreas Köster
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Andreas Köster wird schon bald berühmt werden
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ich denke wenn man sich "vernünftig" trennt,leiden die kinder auch nicht,manchmal besser als wenn sich die alten den ganzen tag in die "FRESSE" hauen...........
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"Nur wer seinen eigenen Weg geht,
kann von niemanden überholt werden."
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