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Alt 05.03.2008, 22:41   #1
Damon
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Finanzhilfe für Kindermörder!!

Der Kindermörder Magnus Gäfgen darf mit staatl. Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nach einer Entscheidung des BVG hat der zu lebenslänglich Verurteilte 32jährige Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung zur Entführung u. Ermordung des 11jährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht worden war. Vorherige Instanzen hatten das Geld verweigert. Da schwillt mir der Hals wenn ich sowas lesen muß und ich wünschte es wäre in den USA passiert, da gibts noch die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten. Das ist ja eine Verhöhnung des toten Opfers und eine Umkehr: der Mörder wird zum armen Opfer!! Kein Wunder das jeder Verbrecher über unsere Justiz lacht!
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Alt 05.03.2008, 22:51   #2
ToyotaTom
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
Zitat von Damon Beitrag anzeigen
Der Kindermörder Magnus Gäfgen darf mit staatl. Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nach einer Entscheidung des BVG hat der zu lebenslänglich Verurteilte 32jährige Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung zur Entführung u. Ermordung des 11jährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht worden war. Vorherige Instanzen hatten das Geld verweigert. Da schwillt mir der Hals wenn ich sowas lesen muß und ich wünschte es wäre in den USA passiert, da gibts noch die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten. Das ist ja eine Verhöhnung des toten Opfers und eine Umkehr: der Mörder wird zum armen Opfer!! Kein Wunder das jeder Verbrecher über unsere Justiz lacht!
erst ma verschieben bitte ...
zum zweiten muss ich aber sagen das seine forderug ja wie du sagst schon von mehreren instanzen abgelehnt wurde .. funzt doch ... fordern darf in D jeder aber bekommen is dann doch noch etwas anderes ...
zum urteil selbst äußere ich mich mal nicht - ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte
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Alt 05.03.2008, 23:03   #3
Benjaminvegeta
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Zitat:
- ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte
Todesstrafe ist für sowas zu human.Giftspritze,elektrischer Stuhl...dauert ein paar Sekunden.

So ein Schwein sollte genau dasselbe bekommen ,was er dem kind angetan hat. Für sowas finde ich Auge um Auge, zahn um Zahn für angemessen.
Jetzt kann man sagen,das bringt das kind auch nicht zurück.Stimmt schon. Es nicht zu tun bringts aber auch nicht zurück. Derjenige bekommt jedoch das was er verdient und die Staatskasse wird auch entlastet von 15 jahren Strafunterhalt
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Alt 05.03.2008, 23:04   #4
Damon
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Von mehreren Vorinstanzen ists abgelehnt worden, das Bundesverfassungsgericht hats genehmigt! So stehts da.
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Alt 05.03.2008, 23:26   #5
King of Queens
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hallo

verste die situation nicht genau.. Worüber regt ihr euch genau auf? Kann mir mal jemand die Sache erklären?

Gruss dusko
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Alt 05.03.2008, 23:28   #6
Damon
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Sorry, hab mich von dem Titel "sonstiges" in die Irre leiten lassen. Sonst hätt ich natürlich OT genommen.
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Alt 05.03.2008, 23:35   #7
Benjaminvegeta
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Zitat:
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hallo

verste die situation nicht genau.. Worüber regt ihr euch genau auf? Kann mir mal jemand die Sache erklären?

Gruss dusko

Kurzfassung:

Mieser Kindermörder entführt jungen Jakob. Er wird erwischt und befragt wo sich jakob befindet. Jedoch weigert er sich mit der info rauszurücken. Zu der Zeit hieß es von ihm dass er noch lebe.
Da das Leben des Jungen auf dem spiel stand wurde dem Mörder mit folter gedroht um das Leben des Kindes noch retten zu können.
Später als er endlich gestand, wo Jakobs Leiche( wurde entgegen der Aussage schon vorher getötet) ist, wurde er verurteilt.

Jetziges Problem: der Mörder ist so dreist vom Staat für die angedrohte Folter eine Art Schmerzensgeld von 10000 Euro einzuklagen. Und der deutsche Staat,so verquer und seltsam er ist, spricht ihm jetzt auch noch recht zu.
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Alt 05.03.2008, 23:50   #8
ToyotaTom
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...hoffentlich hatts der im knast richitg schön schwer ..würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär und die anwälte die sowas auchnoch durchsetzen gehören fast in die selbe zelle ... würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär
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Alt 06.03.2008, 00:04   #9
Benjaminvegeta
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Zitat:
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...hoffentlich hatts der im knast richitg schön schwer ..würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär und die anwälte die sowas auchnoch durchsetzen gehören fast in die selbe zelle ... würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär
böse und stolz drauf
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Alt 06.03.2008, 01:35   #10
Supra Light
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Zitat:
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Von mehreren Vorinstanzen ists abgelehnt worden, das Bundesverfassungsgericht hats genehmigt! So stehts da.
Die Sache ist so: Mit der damaligen Folterandrohung wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Deswegen will der Verurteilte auf Schmerzensgeld klagen. Das Gericht hat mit seinem Urteil nun nicht dem Schmerzensgeld an sich zugestimmt, sondern, dass der Kläger aufgrund Mittellosigkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe in dieser Sache hat. Prozesskostenhilfe wird jeder Person gewährt, die als Kläger oder Beklagter nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für einen Prozess aufzubringen. Prozesskostenhilfe wird aber nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Durchaus könnte es also sein, dass der Mörder seinen Anspruch durchsetzen kann.
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Alt 06.03.2008, 07:54   #11
King of Queens
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hallo

aha.. jetzt versteh ich warum sich hier alle aufregen.

Aber da kommt mir die Frage auf... finden alle die sich hier aufregen androhung von Gewalt gut?

Gruss dusko
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Alt 06.03.2008, 10:13   #12
Benjaminvegeta
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

In so einem Fall, wo es darum geht,ob ein Kind wegen so eines Schweins stirbt (in nem Loch eingesperrt oder so/ hieß ja dass Jakob noch lebt), finde ich nicht nur die Androhung sondern sogar die Ausübung von Folter angemessen.
Der Mörder hatte ja auch kein Mitleid mit seinem Opfer.

Heißt jetzt nicht dass ich Folter allgemein gut finde, aber in so nem Fall, in dem der Angeklagte zugibt, dass er eine Kindesentführung durchgeführt hat und aus reiner Boshaftigkeit und Hohn den Standort des Gefängnisses verschweigt, wäre es die einzige Rettung gewesen. Konnte ja keiner ahnen,dass das Arschloch den jungen vorher schön getötet hat.
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Alt 06.03.2008, 11:49   #13
ToyotaTom
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Zitat:
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hallo

aha.. jetzt versteh ich warum sich hier alle aufregen.

Aber da kommt mir die Frage auf... finden alle die sich hier aufregen androhung von Gewalt gut?

Gruss dusko
das ist eine schwere frage - das problem ist was hatt man denn für mittel um jemanden dazu zu bringen etwas zu sagen was er nicht sagen will ??
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Alt 06.03.2008, 12:30   #14
Andreas Köster
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Andreas Köster wird schon bald berühmt werden
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Die Todesstrafe ist keine Strafe,sondern eine Erlösung!

Ich finde Lebenslange Haft ohne irgendwelche Vergünstigungen incl. harter Arbeit (Steinbruch,Sibieren(Gulak), drei Schwule 200KG Neger in seiner Zelle etc. DAS IST FÜR MICH eine ABSCHRECKENDE STRAFE!!!!
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"Nur wer seinen eigenen Weg geht,
kann von niemanden überholt werden."
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Alt 06.03.2008, 12:48   #15
Amtrack
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Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre Amtrack sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!

Das deutsche Recht unterscheidet nicht bei Beihilfen und ähnlichen "Förderungen" in der schwere der begangenen oder auch nicht begangenen Straftat - wäre auch übel wenns so wäre (ok,in diesem Fall nicht).

Aber stellt euch mal vor, ihr seid wirklich arme Schlucker, durch einen dummen Zufallen kommen eure Daten auf ne DVD die der BND einem anderen armen Schlucker abkauft und schwupp sitzt ihr wegen $teuerhinterziehung in Untersuchungshaft, könnt euch aber keinen Anwalt leisten geschweige denn dagegen prozessieren - und eben genau für sowas ist diese Beihilfe da.

In Anspruch nehmen kann und darf sie eben jeder, auch der, der ein Kind umgebracht hat (nachweislich!).

Justizia darf eben keinen Unterschied machen zwischen den Menschen

Würde ich auch nicht entscheiden wollen ab wo "noch Knast" und ab wann "killt ihn" gelten solle...
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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