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#1 |
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Finanzhilfe für Kindermörder!!
Der Kindermörder Magnus Gäfgen darf mit staatl. Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nach einer Entscheidung des BVG hat der zu lebenslänglich Verurteilte 32jährige Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung zur Entführung u. Ermordung des 11jährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht worden war. Vorherige Instanzen hatten das Geld verweigert. Da schwillt mir der Hals wenn ich sowas lesen muß und ich wünschte es wäre in den USA passiert, da gibts noch die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten. Das ist ja eine Verhöhnung des toten Opfers und eine Umkehr: der Mörder wird zum armen Opfer!! Kein Wunder das jeder Verbrecher über unsere Justiz lacht!
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#2 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Zitat:
zum zweiten muss ich aber sagen das seine forderug ja wie du sagst schon von mehreren instanzen abgelehnt wurde .. funzt doch ... fordern darf in D jeder aber bekommen is dann doch noch etwas anderes ... zum urteil selbst äußere ich mich mal nicht - ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte
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#3 | |
Registrierter Benutzer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Zitat:
So ein Schwein sollte genau dasselbe bekommen ,was er dem kind angetan hat. Für sowas finde ich Auge um Auge, zahn um Zahn für angemessen. Jetzt kann man sagen,das bringt das kind auch nicht zurück.Stimmt schon. Es nicht zu tun bringts aber auch nicht zurück. Derjenige bekommt jedoch das was er verdient und die Staatskasse wird auch entlastet von 15 jahren Strafunterhalt |
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#7 | |
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Zitat:
Kurzfassung: Mieser Kindermörder entführt jungen Jakob. Er wird erwischt und befragt wo sich jakob befindet. Jedoch weigert er sich mit der info rauszurücken. Zu der Zeit hieß es von ihm dass er noch lebe. Da das Leben des Jungen auf dem spiel stand wurde dem Mörder mit folter gedroht um das Leben des Kindes noch retten zu können. Später als er endlich gestand, wo Jakobs Leiche( wurde entgegen der Aussage schon vorher getötet) ist, wurde er verurteilt. Jetziges Problem: der Mörder ist so dreist vom Staat für die angedrohte Folter eine Art Schmerzensgeld von 10000 Euro einzuklagen. Und der deutsche Staat,so verquer und seltsam er ist, spricht ihm jetzt auch noch recht zu. |
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#8 |
Registrierter Benutzer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
...hoffentlich hatts der im knast richitg schön schwer ..würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär
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#9 |
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
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#10 |
Registrierter Benutzer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Die Sache ist so: Mit der damaligen Folterandrohung wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Deswegen will der Verurteilte auf Schmerzensgeld klagen. Das Gericht hat mit seinem Urteil nun nicht dem Schmerzensgeld an sich zugestimmt, sondern, dass der Kläger aufgrund Mittellosigkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe in dieser Sache hat. Prozesskostenhilfe wird jeder Person gewährt, die als Kläger oder Beklagter nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für einen Prozess aufzubringen. Prozesskostenhilfe wird aber nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Durchaus könnte es also sein, dass der Mörder seinen Anspruch durchsetzen kann.
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#11 |
DJURADJ
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
hallo
aha.. jetzt versteh ich warum sich hier alle aufregen. Aber da kommt mir die Frage auf... finden alle die sich hier aufregen androhung von Gewalt gut? ![]() Gruss dusko |
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#12 |
Registrierter Benutzer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
In so einem Fall, wo es darum geht,ob ein Kind wegen so eines Schweins stirbt (in nem Loch eingesperrt oder so/ hieß ja dass Jakob noch lebt), finde ich nicht nur die Androhung sondern sogar die Ausübung von Folter angemessen.
Der Mörder hatte ja auch kein Mitleid mit seinem Opfer. Heißt jetzt nicht dass ich Folter allgemein gut finde, aber in so nem Fall, in dem der Angeklagte zugibt, dass er eine Kindesentführung durchgeführt hat und aus reiner Boshaftigkeit und Hohn den Standort des Gefängnisses verschweigt, wäre es die einzige Rettung gewesen. Konnte ja keiner ahnen,dass das Arschloch den jungen vorher schön getötet hat. |
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#13 |
Registrierter Benutzer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
das ist eine schwere frage - das problem ist was hatt man denn für mittel um jemanden dazu zu bringen etwas zu sagen was er nicht sagen will ??
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#14 |
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Die Todesstrafe ist keine Strafe,sondern eine Erlösung!
Ich finde Lebenslange Haft ohne irgendwelche Vergünstigungen incl. harter Arbeit (Steinbruch,Sibieren(Gulak), drei Schwule 200KG Neger in seiner Zelle etc. DAS IST FÜR MICH eine ABSCHRECKENDE STRAFE!!!!
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kann von niemanden überholt werden." |
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#15 |
[NSH]Ehrenschweizer
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Das deutsche Recht unterscheidet nicht bei Beihilfen und ähnlichen "Förderungen" in der schwere der begangenen oder auch nicht begangenen Straftat - wäre auch übel wenns so wäre (ok,in diesem Fall nicht).
Aber stellt euch mal vor, ihr seid wirklich arme Schlucker, durch einen dummen Zufallen kommen eure Daten auf ne DVD die der BND einem anderen armen Schlucker abkauft ![]() In Anspruch nehmen kann und darf sie eben jeder, auch der, der ein Kind umgebracht hat (nachweislich!). Justizia darf eben keinen Unterschied machen zwischen den Menschen ![]() Würde ich auch nicht entscheiden wollen ab wo "noch Knast" und ab wann "killt ihn" gelten solle...
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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