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#1 |
Registrierter Benutzer
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so Tief wie nie mit Tüv
Also wenn ihr wirklich tief runter wollt mit eucherem Supra u. des mit TÜV dann kontaktiert uns denn ME-Speedshop doch mal weil wir (ich selbst grösster Suprafan) eigene Federherstellung haben u. 70mm/70mm kein Problem sind,auch nicht fürn TÜV,haben auch TÜV Abnahme im Haus!
Auch eigener Auspuff und Edel Felgen mit TÜV kein Problem und des alles zum Bezahlbaren Preis Haben auch alles rund um Carhifi u. Cartuning egal ob USA oder Germany kontakt unter www.ME-Speedshop.de |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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hallo,
wenn du dir nen Namen machen willst für die Supra, dann bau einen Käfig für die Supra, da gibts ein paar Interessenten dafür (net mich, aber andere) mit TÜV versteht sich, den man auch bezahlen kann ... Dann wärst du hier im Forum ![]() ![]() Federn sind ja auch schon schön und gut aber sei mir net böse, der Rest ist Golf-Tuning..... grüsse svenska PS: was verlangt ihr den z.B. für nen Satz Federn mit TÜV?
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www.tk-translation.de |
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#5 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
Es gibt ein gesetz das den mindestabstand zum boden festlegt und der besagt 11cm egal! wo unter dem fahrzeug! Bei roten Fintecs biste schon hart an der grenze am vorderen bereich. Von daher ist der eintrag illegal und nichtig ![]() |
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#9 | |
Beiträge: n/a
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Zitat:
![]() kann man so nicht sagen vielleicht haste glück und er ist locker drauf bei dir ist ja eh nicht so die Prollgegend (abgesehen von dem G60 Corrado ![]() PS: erst nachfragen und dann bezahlen! ![]() Hier mal ein Foto wieviel platz bei seriendämpfern und roten fintecs ![]() |
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#10 | |
Dr. Sommer
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Zitat:
Was soll der Spaß denn kosten? Bilder vorhanden? schick schick schick |
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#11 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit! Die 11cm sind nur eine Empfelung!!! Allerdings ist die Scheinwerferlichtaustrittshöhe (was ein Wort) auf min 500mm festgelegt, was somit eine Tieferlegung begrenzt. mfg Uwe
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#12 |
Captain Slow
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ich dachte immer, es gelten 8cm als mindestbodenfreiheit....?
gesetzlich geregelt ist aber wie schon von cargraphic erwähnt der abstand zwischen straße und unterkante scheinwerfer (50cm), außerdem der mindestabstand zur unterkante des vorderen nummernschilds (min. 20cm) und zum hinteren nummernschild (min. 30cm). außerdem zwischen fahrbahn und rückleuchten 35cm, zwischen fahrbahn und rückfahrscheinwerfer oder nebelschlussleuchten 25cm.
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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#14 |
[NSH]Mr.EPC
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Es gibt kein gesetz das den mindestabstand zum boden festlegt.
meine supra hat eine bodenfreiheit von 10 cm. es wird nur im brief und fahrzeugschein folgendes eingetragen : "wegen freigabe auf front-spoiler und auspuffanlage (100mm) fahrzeug nur eingeschränkt verwendbar" dies ist der original text aus meinem kfz-brief. fronspoiler ist b&m und auspuffanlage fujitsubo mfg gmturbo
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![]() ![]() Motorinstandsetzung und Reparaturen bitte Anfragen per Mail !!! ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
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#15 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
Die Tage wurde im TV ein Sachverständiger interviewt, der sagte minimum 8cm Bodenfreiheit und 50cm zu den Frontscheinwerfern. Mittig der Scheinwerferlichtaustrittshöhe (<- copy & paste ![]() Hat noch so einige andere Dinger gesagt wie Verbot von Spinners an Felgen in DE etc... war recht interessant. |
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