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Alt 08.01.2011, 16:31   #1
madmax325t
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Angry maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

Hallo Leute

weiß einer zufällig ob es eine Vorschrift für Kurzzeitkennzeichen gib im Bezug auf die Anzahl? Hintergrund is der das mir heut ein Kurzzeitkennzeichen verwehrt wurde, auf Grund das das Fahrzeug jetzt schon 3 mal eins hatte. Im Internet find ich nichts dazu...

Die Zulassungstelle war Köln, die sowieso ihre eigenen Regeln macht..


mfg
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Alt 08.01.2011, 17:20   #2
Vine
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

hi, ich hatte jetzt für meinen Skyline und auch jetzt für die Supra bestimmt schon 10 Kurzzeitkennzeichen.... bestelle die EVB Nummer immer für 40 Euro im Net, dann halt zum Straßenverkehrsamt, da 10,50 bezahlen plus 14 Euro für die Schilder... es weiß doch eh keiner für welches Fahrzeug die sind, da du ja selbst ins Rote Heft die gewünschten Daten eintragen musst.

Gruß
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Alt 08.01.2011, 18:56   #3
ronco86
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

Hi komme auch aus Köln und kenne das Problem.

Folgendes: Es sind vermehrt Fälle aufgetreten wo sich Fahrzeuge regelrecht NUR mit KZK bewegt wurden. Somit hat sich Köln dazu entschieden bei jeder Anmeldung FIN, Wohnort und Strecke zu verlangen.

Ob korrekt oder nicht sei mal dahingestellt.

Tip: Fahr nach Siegburg. Freundlich, schnell und unkompliziert.

Zitat:
Zitat von madmax325t Beitrag anzeigen
Hallo Leute

weiß einer zufällig ob es eine Vorschrift für Kurzzeitkennzeichen gib im Bezug auf die Anzahl? Hintergrund is der das mir heut ein Kurzzeitkennzeichen verwehrt wurde, auf Grund das das Fahrzeug jetzt schon 3 mal eins hatte. Im Internet find ich nichts dazu...

Die Zulassungstelle war Köln, die sowieso ihre eigenen Regeln macht..


mfg
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Alt 08.01.2011, 19:47   #4
madmax325t
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

@ronco86 genau das is das Problem wegen den Daten aber Danke schon mal für den Tipp

mfg
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Alt 10.01.2011, 08:46   #5
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

Zitat:
Zitat von ronco86 Beitrag anzeigen
...
Folgendes: Es sind vermehrt Fälle aufgetreten wo sich Fahrzeuge regelrecht NUR mit KZK bewegt wurden.
...
Das ist natürlich verwerflich.

Zitat:
Zitat von ronco86 Beitrag anzeigen
...
Somit hat sich Köln dazu entschieden bei jeder Anmeldung FIN, Wohnort und Strecke zu verlangen.

Ob korrekt oder nicht sei mal dahingestellt.

...
Da wäre ja mal interessant, ob die das so dürfen. Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren. Ich habe eh den Eindruck, daß jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht. Das ist immer noch pure Kleinstaaterei und der Chef der Zulassungsstelle ist der jeweilige Fürst.
__________________
Gruß
Micha


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Alt 10.01.2011, 09:11   #6
bitsnake
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bitsnake wird schon bald berühmt werden bitsnake wird schon bald berühmt werden
AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

Moin,

ist letztes Jahr eingeführt worden. Die Zulassungsstelle kann das "Bedürfniss" prüfen, wie Sie das machen ist mal dahingestellt. Wird aber örtlich ganz verschieden gehandhabt.

Gruß

John
__________________
Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe.
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Alt 10.01.2011, 11:34   #7
gitplayer
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gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

Wenn ich im Netz lese, daß sich Leute da teilweise 13 Mal pro Jahr so ein Kennzeichen holen, dann ist die Beschränkung eine logische Folge.

Immerhin ist der Nutzungsbereich streng limitiert (nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten erlaubt) und 2. braucht man damit keine gültige HU. Wenn einem der Nutzungsbereich wurscht ist, ist der Missbrauch ja schon vorprogrammiert.

Das ist überall so: Irgendwelche Leute treiben Blödsinn damit, bis es zuviel wird, und dann wird's verboten oder eingeschränkt.
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 10.01.2011, 23:52   #8
madmax325t
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

naja Kölner Behörden kochen sehr viel Ihr eigenes Süppchen und machen was sie wollen und es ist Ihnen egal was im Gesetz steht und das in vielen Richtungen.. naja war heut in Siegburg, bin da rein, gesagt was ich wollte bei der Anmeldung, die Tussi kontrolliert die eVB und eben den Ausweis und gibt mir die Nummer. Hatte mein Arsch noch nicht mal richtig auf dem Wartestuhl, wird schon meine Nummer aufgerufen, vorgesprochen, Gebühr bezahlt, Nummern machen lassen und noch eben kleben lassen. Das ganze hat ohne den weg zum Schilder machen lassen ganze 5 min gedauert.... einfach nur Hammer, freundlich und schnell ... nicht wie in Köln, da sind sie sehr lahm und unfreundlich und die härte is noch das ich für die beiden Nummernschilder 8 Eus bezahlt hab und nicht um die 30 Eus wie in der DomStadt....

mfg
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Alt 11.01.2011, 10:32   #9
Supra_MA70
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

Zitat:
Zitat von madmax325t Beitrag anzeigen
...ich für die beiden Nummernschilder 8 Eus bezahlt hab und nicht um die 30 Eus wie in der DomStadt....

mfg
Darfst aber die Preise für Kurzzeitkennzeichen und für normale nicht durcheinanderbringen.
Schilder f. Kurzzeitkennzeichen sind preiswerter.
Aber 8 Euro sind sehr preiswert. In Braunschweig 13 Euro (vor 8 Jahren), in Dresden 14 Euro (2009).
Normale Schilder in Dresden ca. 34 Euro bei den Geldschneidern an der Zulassungsstelle oder 21,80 Euro 150 m weiter in der Tankstelle.
__________________
Gruß
Micha


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Alt 11.01.2011, 10:45   #10
madmax325t
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AW: maximale Anzahl von Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug...

ne ne ich red schon nur vom kurzzeitkennzeichen...
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