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#1 |
supra
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![]() Bericht aus FRONTAL im ZDF:
So etwas kann nur in Deutschland passieren. Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt. Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde. |
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#2 |
Registrierter Benutzer
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Armes Deutschland.....
Aber einen Hacken hat die sache, welche Bank lässt es eben ma zu das ein Konto über 1300000 Euro überzogen werden darf. Meine nicht....
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cu Andi |
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#3 |
[NSH]Ehrenschweizer
Registriert seit: Jan 2003
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Wo steht das es um 13 Mios überzogen wurde? Kann doch auch sein, dass es nur um 50.000 überzogen wurde
![]() BTW: Kennt sich jemand aus mit den Bezahlungen von Anwälten? Soweit ich weiß gibts da Pauschalwerte, nicht so wie in Amerika wo sowas durchaus möglich ist (und deshalb die Summen auch immer utopisch sind).
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#4 |
Registrierter Benutzer
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Geht nach dem Streitwert und da war dies für den Anwalt ein gefundenes Fressen.
Besser (für den Anwalt) als wenn unsereiner um Hilfe wegen irgendeiner kleinen Anschuldigung ankommt.
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Gruß Micha ![]() Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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