06.05.2013, 08:54 | #17 |
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AW: 5 Tages Zulassung
Der ganze Thread ist Schwachsinn, weil hier irgendwas nicht erwähnt wurde oder faul ist. Unter den genannten Umständen würde kein Polizist die Kennzeichen abnehmen, allgemein würden nur die Stempel abgekratzt werden und niemals die Kennzeichen abgemacht werden, sind ja Eigentum des Besitzers.
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06.05.2013, 09:59 | #18 |
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AW: 5 Tages Zulassung
Hab leider schlechte Nachrichten für den Angeklagten:
Berlin.de: Link §16 FZV Gibt Dir 3 Möglichkeiten, Probefahrt ist klar, Überführungsfahrt auch. Mit Prüfungsfahrt ist jedoch die Fahrt zum z.B. TÜV oder zur Werkstatt gemeint bzw. Mit Prüfungsfahrt ist jedoch nicht gemeint, "ich als Privatperson prüfe ob alles in Ordnung ist." Durchlesen, da wird das Thema Prüfungsfahrt angesprochen. "OLG Köln" Die Sache mit Kennzeichen Abnehmen ohne das Du die möglichkeit hast dein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen ist schon Problematisch. Weiß nicht ob das im Zuge der Beweissicherung der Polizei nötig gewesen wäre. Begleiten zum nächsten Parkplatz wäre immer gegangen. Wenn man spät am Abend angehalten wird oder gar in der Nacht, dann kommt man in Erklärungsnot. Der Grund, wieso viele Autohändler auf Ihren roten Kennzeichen rumfahren ist ne Mischung aus Unwissenheit der selben und der Tatsache dass es vielen Polizisten egal ist, was auf der Straße so abgeht. Doppelt ärgerlich dass es jemanden getroffen hat, der es ernst gemeint hat mit der Kennzeichen. Geändert von Knischka (06.05.2013 um 10:07 Uhr). |
06.05.2013, 12:38 | #19 |
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AW: 5 Tages Zulassung
Naja, bei ihm gehts ja nicht um Rote Kennzeichen sondern um die 5-Tages Kennzeichen mit dem gelben Feld das angiebt, von wann bis wann es gültig ist...
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Polizei so dumm ist und die Schilder sofort abschraubt, wenn Sie keinen triftigen Grund hat. Meine hätte Sie mit Sicherheit NICHT abgeschraubt wenn sonst alles in Ordnung ist. Ich hätte Ihnen erklärt, dass wir hier nun warten bis mein Anwalt hier ist den ich gerade anrufe. Dann könnten Sie weiterschrauben und meinem Anwalt die Steuerhinterziehung erklären.
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06.05.2013, 12:58 | #20 |
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AW: 5 Tages Zulassung
ich hab grad so nen rosa Schein für ein 5-Tageskennzeichen da, da steh unter Punkt7: Die missbräuchliche Verwendung des KZK, insbesondere zu anderen als den unter 1 (Prüfungsfahrt/Probfahrt/Überführungsfahrt) genannten, ist eine ORDNUGNSWIDRIGKEIT und kann mit Geldbuse geahndet werden.
Jeder weiß, das Steuerhinterziehung keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat ist. Also kann man wegen Steuerhinterziehung gar nicht belangt werden.
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06.05.2013, 13:13 | #21 |
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AW: 5 Tages Zulassung
Wenn wie beschrieben oben der Sachverhalt zutrifft, dann lass dir einen beschwerdefähigen Bescheid ausstellen und klage.
Ob du als Laie Prüffahrt oder Probefahrt gesagt hast ist vollkommen unerheblich.
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06.05.2013, 13:16 | #22 |
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AW: 5 Tages Zulassung
es riecht nach; gib mir mal dein kennzeichen,man kann ja noch nen tag fahrn und dann nix eingetragen im buch???????
alles andere wäre willkür
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06.05.2013, 13:48 | #23 | |
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AW: 5 Tages Zulassung
Die Kennzeichen nehmen sie dir ab, wenn sie die als Beweismittel brauchen.
Deswegen kann das schon sein von wegen: Gib mir mal schnell deine Kennzeichen.
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Zitat:
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06.05.2013, 17:32 | #24 |
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AW: 5 Tages Zulassung
@ Zwutsch:
Richtig das Urteil geht um rote Kennzeichen, der §16 FZV bezieht sich aber auf beides. Steht ja auch so geschrieben. " § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. " |
06.05.2013, 17:36 | #25 |
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AW: 5 Tages Zulassung
Eben....also wenn die Angaben im rosa Schein mit dem Auto und dem Kennzeichen übereinstimmen, kann die Polizei gar nix machen. Sie muss mir erstmal beweißen, dass ich KEINE Probefahrt gemacht habe. Könnt schwierig werden, außer ich bin 100km von zuhause weg und in einer ganz anderen Richtung unterwegs als die Überführungsfahrt ist.
Aber wenn ich bei mir in der Nähe (ich sag mal 25km Umkreis) bin, dann kann die mir erstmal gar nix.
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