08.12.2005, 22:37 | #16 |
Registrierter Benutzer
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Aus der Region Osnabrück/Bielefeld/Herford. Werde morgen einfach die Lippe abbauen und zu nem anderen Prüfer Fahren. Sind ja nur 8 Schraben.
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Liebe Grüße vom ATV-Fahrenden Suprafahrer. |
08.12.2005, 22:51 | #17 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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Zitat:
Wie wahr wie wahr.... dabei liegt soooooooviel im Ermessensspielraum des Prüfers - aber nöööööööö! Da müsste man sich ja mal verbiegen bzw. ne eigene Meinung entwickeln und das Hirn einschalten Immerhin gibts noch Ausnahmen
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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08.12.2005, 23:38 | #19 |
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ist die B&M ned flexibel? dann dürfts doch passen?
ansonsten kurz runter damit, dann wieder rauf g am foto für den TÜV (sowas habt ihr doch?) sollt sie halt schon zu sehen sein ... (bei euch ists ja auch so geregelt? was am foto zu sehen ist, ist okay g) |
09.12.2005, 00:03 | #22 |
Blindfisch
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Leute Leute
Wat fahrt Ihr auch immer wieder zum Tüv und schmeist denen das Geld in den Rachen. Die müssen doch ihre Quoten erfüllen und wenn die nichts finden, dann lassen die sich Dinge einfallen wie erst neulich von jemand anderen berichtet, das die vorderen Nebler eine Lampe im Knopf haben muss Es gibt doch Dekra und die KüS und nen haufen anderer, wo Dienstleistung noch groß geschrieben wird, was nicht mit wegschauen gleichzusetzten ist, um das mal vorwegzugreifen. Es ist scheinbar so wie bei den Fahrschülern. Auf einen VW gelernt ist das erste Auto natürlich auch ein VW. Der Mensch mag zwar ein Gewohnheitstier sein, aber gerade der Supi Fahrer, sollte eine andere Mentalität aufweisen Gruss DEF
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09.12.2005, 00:04 | #23 |
ex "suprafun"
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da frag ich mich immer wieder!
hier in deutschland fahren autos rum z.b. ukrainische lkw da siehst du schon das gelfecht beim reifen und auch der rest sieht nicht wirklich vertrauenserweckend aus aber wir sollen am besten jedes jahr zum tüv. die spinnen langsam hier in dem land.
phoenix such dir einfach nen anderen.ich fahr auch immer 30km zum tüv, der is so mein alter und nicht so korrekt und klugscheißerisch sondern guckt es sich an und gibt meistens sein ok oder sagt paß auf so gehts echt nich mach das und das und dann komm wieder.aber eigentlich hats immer geklappt gruß normen |
09.12.2005, 01:51 | #24 |
Registrierter Benutzer
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lass die b&m dran und fahr zur dekra. die dürfen auch eintragungen machen und sind ein wenig kulanter.
und soweit ich nun informiert bin, darfst du weniger als 10 cm bodenfreiheit haben mit deiner karre
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In unseren Breitengraden wird man für tot erklärt, sobald das Hirn nicht mehr arbeitet. Ich halte diese Aussage für strittig; manche fahren in diesem Zustand sogar noch Auto. "Denkst Du das gleiche wie ich?" "Klar, aber wo bekommen wir mitten in der Nacht eine Waschmaschine voller Aprikosenmarmelade her?" |
09.12.2005, 06:55 | #25 |
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Hmmhh , nicht falsch verstehen, aber dumm gelaufen sag ich da nur obwohl man das eigentlich wissen müsste da es hier schon mehrfach diskutiert wurde ( Bodenfreiheit)
Nix desto trotz tuts mir zwar leid für Dich finde es aber nicht so dolle woanders (Dekra ) hinzufahren oder jetzt den TÜV für sein Fehler verantwortlich zu machen. Bei einer normalen vorführung zur HU wird nun mal ebend der STVZO konforme Zustand des Fahrzeug und seine Betriebsfähigkeit festgestellt. Ich habe manchmal das Gefühl das einige ( nicht unbedingt Ihr ) Kunden der Meinung sind mit abgabe der Gebühr am Schalter der Prüfstelle direkt die Plakette gekauft zu haben, das ist natürlich nicht so. Als langjähriger Betriebsleiter einer Werkstatt und TÜV-Prüfung 2 mal die Woche, hab ich da so meine Erfahrungen sammeln können. Andererseits bin ich auch selber mal Kunde, z.B heute um 9 mit meinem T-car (Starlet). Der ist 5 Wochen Überfällig und das nur weil ich so lange auf die Nummernschildbeleuchtung bei Toyo warten musste. Hab den bekannten Dekraprüfer angerufen ( er prüft auch jede Woche beim Kollegen in der Werkstatt) ob ich trotzdem vorbeikommen kann. Konnte ich nicht da er mir obwohl wir gut bekannt sind keine Plakette geklebt hätte. grund: klar die Beleuchtungseinrichtung muss Funktionieren, meine war ja nochnichtmal vorhanden (Nummernschildbeleuchtung) also kann er sich nicht rausreden wenn ich mit frischer Plakette 2 Strassen weiter von den grünen angehalten werde und die dann feststellen das ich gerad beim TÜV war. Und somit gibts nen riesen Anschiß vom Scheffe...... Aber zurück zum Thema: Also die STVZO sagt das ein KFZ eine Bodenfreiheit von mindestens 11 cm haben muss um im Strassenverkehr gefahr-und behinderungslos teilzunehemen. naja und das ist ebend ein Gesetz und das hat nicht der Prüfer gemacht, er soll es lediglich überprüfen. Damit er nicht jedes Auto vermessen muss hatten sich die Leutchen vorher gedanken gemacht und z.B. die Schutzkannten der Grube 9 cm hoch gemacht und auch den Bremsenprüfstand so gewählt das die Autos ohne Aufzusetzen passieren können. Kommt der Prüfer nicht drüber wars das nun mal ebend, is doch logisch . Und wie Du liesst hat in meinem Fall die Prüfstelle schon 2 Augen zugedrückt da deren Hindernisse ja 9 cm sind und nicht 11. Deshalb Stelle ich nun bevor ich mit nem tiefen Auto dort hinfahre immer ne Schachtel Kippen hochkannt unterm Spoiler ( 9cm) . Is noch Luft dann könnte es passen... Naja und Zur Dekra würd ich nicht unbedingt fahren da die auch relativ scharf sind, bei uns teilweise schärfer als der TÜV und evtl haben die auch solche Hindernisse . Ich würde Dir pers. empfehlen zu einer kleinen Werkstatt oder Tanke zu fahren die TÜV im Hause anbietet. Grund: Die haben erstens meist keine Gruben und man kann schon vorher mit dem Cheffe schauen ob die Kiste auf Bremsenprüfstand und Bühne passt damits hinterher keine Überraschungen gibt. Ausserdem haben die Werkstätten auch keine Rüttelplatten an dem der Prüfer jede minimal ausgeschlagenen Buchse / Aufhängung für schlecht befindet. Nix für ungut aber Leute wenn der Zug um 17 Uhr abfährt dürft Ihr doch nicht böse sein das er um 17.03 Uhr schon wech ist. Und wenn Ihr mit einem nicht STVZO konformen Auto unterwegs seid dürft Ihr Euch nicht wundern wenn so ne Birne angst um seinen Job hat und den ebend ganz genau durchführt. Wobei ich natürlich weiss das der ein oder andere schon mal ein Auge zudrückt, aber das ist halt Glück .... |
09.12.2005, 07:18 | #26 |
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Tja, wie tief soll er liegen und wie tief darf er liegen!? Auf diese interessante Frage gibt die StVZO jedenfalls keine eindeutige Antwort. Die StVZO enthält auch keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben ist. Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt. In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren. Auch insoweit handelt es sich aber keineswegs um eine rechtlich verbindliche oder zwingende Vorgabe. Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an. Der Radstand spielt ebenso eine Rolle wie die Federwege. Grundsätzlich ist es denkbar, dass durch Fahrwerksänderungen in Form von Tieferlegung die Betriebserlaubnis eine Kfz erlischt. Ob ein konkretes Fahrzeug den zulassungsrechtlichen Erfordernissen der StVZO entspricht, prüft der TÜV. Bei Tieferlegung eines Kfz ist zunächst zu fragen, wie die Tieferlegung konkret vorgenommen wurde. Es kommt z.B. darauf an, ob für die eingebauten Teile eine Teilebetriebserlaubnis vorliegt, und ob die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis von einer Abnahme des Einbaus abhängig gemacht wurde. In manchen Fällen kann aber auch eine (kostenintensive!) Vollbegutachtung des Fahrzeugs gemäß § 21 StVZO erforderlich werden. Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt. Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden. Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.
So,das hab ich geklaut. Gruß Andi |
09.12.2005, 09:00 | #27 |
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Es gibt eine Stelle im Gesetzestext bzgl. der "Bodenfreheit". Und zwar dürfen die Unterkanten der vorderen Scheinwerfer nicht niedriger als 50 cm über der Fahrbahn liegen (Sportwagen wie Ferrari/Porsche haben eine Sondergenehmigung), egal wie tief deine Frontschürze ist. Das Thema hatte ein Bekannter schonmal mit der Rennleitung gehabt. Die meinten auch der Wagen wäre zu tief. Da wollte mein Bekannter von den beiden Grünen erstmal genau wissen, in welchen § das denn geregelt sein soll. Die haben vielleicht blöde geschaut als er ihnen die Seiten mit der Beschreibung unter die Nase hile. Lustig fahnden die das zwar nicht, aber ne andere Wahl hatten sie auch nicht.
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Liebe Grüße vom ATV-Fahrenden Suprafahrer. |
09.12.2005, 10:14 | #28 |
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kORREKTUR
Hmh ; Ihr habt recht , hab da gerade nochmals mit meinem TÜV gesprochen, übrigens mein T-car ist ohne Mängel drüber, zurück zum Thema:
also es gibt deffinitiv wirklich keinen Gesetzestesxt der das in der STVZO beschreibt. Damit dies aber kein Freifahrtschein für alle Tuner oder uns ist hat der TÜV eine Richtlinie entwickelt welche ebend besagt das die Prüfeinrichtungen diese Kanten oder Gruben haben welche z.B 9cm hoch sind . Kommt das Auto da nicht drüber kann der Prüfer das Kfz nicht Prüfen und somit keine Plakette kleben. Schlau gemacht..... Naja somit muss man deren Schlupflöcher nutzen und am besten zur kleinen Werkstatt fahren um dort keine Problematik mit der höhe zu bekommen da keine Kanten vorhanden. Sorry nochmals für meine falsche Belehrung aber die hatte ich von der DEKRA und da dacht ich natürlich das hat Hand und Fuß....also wieder was dazu gelernt....... |
09.12.2005, 10:35 | #29 | |
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Zitat:
Schmeiß die Lippe weg und fahr nochmall zum TüV |
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09.12.2005, 16:40 | #30 | |
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